Ich bin verwirrt"-Reihe: Komplexität des E-Visum-Systems sorgt für Unsicherheiten

Ich bin verwirrt"-Reihe: Komplexität des E-Visum-Systems sorgt für Unsicherheiten

Ein kür­zlich aufge­tretenes Missver­ständ­nis im E‑Vi­sum-Sys­tem hat Reisende in Ver­wirrung ver­set­zt, ins­beson­dere in Bezug auf die Ver­längerungsmöglichkeit­en für ver­schiedene Visa-Kat­e­gorien. Mar­cel Sam­son, der sich aktuell in ein­er ähn­lichen Sit­u­a­tion befind­et, hat ver­sucht, Klarheit darüber zu erlan­gen, wie lange er sich in bes­timmten Fällen in einem Land aufhal­ten kann, um beispiel­sweise Fam­i­lien­mit­glieder zu besuchen.

Es gibt grund­sät­zlich die Möglichkeit, bei ein­er visum­freien Ein­reise eine Ver­längerung von bis zu 60 Tagen für den Besuch von Ehep­art­nern zu beantra­gen. Diese Regelung erlaubt es den Reisenden, bevor die aktuelle Aufen­thalt­ser­laub­nis endet, eine zusät­zliche Aufen­thalts­dauer zu erhalten.

Im Detail kann eine solche Ver­längerung sog­ar ein zweites Mal um weit­ere 60 Tage gewährt wer­den, was oft als notwendi­ge Frist zur Regelung finanzieller Angele­gen­heit­en genutzt wird.

Eine weit­ere inter­es­sante Möglichkeit beste­ht in der Umwand­lung des visum­freien Aufen­thalts in ein soge­nan­ntes Non-O-Ehe-Visum. Hier­bei ist es erforder­lich, am Tag des Antrags einen Ein­zahlungsnach­weis von 400.000 USD auf einem Bankkon­to vorzule­gen, was dem Antragssteller zunächst einen 90-Tage-Stem­pel sichert.

Ist dieses Guthaben über einen Zeitraum von zwei Monat­en kon­stant, kann eine Ver­längerung um ein weit­eres Jahr beantragt wer­den. Nach Erhalt dieser Ver­längerung dür­fen die Mit­tel dann wieder genutzt werden.

Diese Vor­gaben haben jedoch bei vie­len Antrag­stellern Fra­gen aus­gelöst, da die finanziellen Anforderun­gen und die notwendi­ge Ver­wal­tung als umständlich und teil­weise uner­schwinglich ange­se­hen wer­den. Daher wird die Notwendigkeit infrage gestellt, bei den in der Nähe befind­lichen Kon­sulat­en oder Botschaften ein Non-O-Visum zu beziehen, es sei denn, spezielle Bedin­gun­gen wie das ME Non O sind noch ver­füg­bar und praktikabel.

Reisende und Inter­essen­ten des E‑Vi­sum-Sys­tems soll­ten daher auf dem aktuellen Stand über die Anforderun­gen und Möglichkeit­en bleiben und sich bei Unsicher­heit­en an die jew­eili­gen Behör­den wen­den, um Missver­ständ­nisse und mögliche Prob­leme zu vermeiden.

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Bildquelle: Thai Embassy

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