Thailand zieht viele Menschen in den Ruhestand an, die das sonnige Wetter, die reiche Kultur und die erschwinglichen Lebenshaltungskosten genießen möchten. Doch was passiert, nachdem Ihr einjähriges Ruhestandsvisum abgelaufen ist? Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Aufenthalt in Thailand verlängern können und welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen.
Das Ruhestandsvisum, offiziell als „Non-Immigrant O‑A“ bekannt, erlaubt es ausländischen Rentnern, ihren Traum vom Leben in Thailand für ein ganzes Jahr zu verwirklichen.
Nach Ablauf dieser Frist können Sie verschiedene Möglichkeiten zur Verlängerung Ihres Aufenthalts in Betracht ziehen. Eine der häufigsten Fragen, die sich viele stellen, ist die Dauer der Verlängerung und die Schritte, die dafür nötig sind.
Nichteinwanderungsvisum „OA“ (Langaufenthalt)
Diese Art von Visum kann Antragstellern im Alter von 50 Jahren und älter ausgestellt werden, die sich für einen Zeitraum von höchstens einem Jahr in Thailand aufhalten möchten, ohne die Absicht zu arbeiten.
Inhaber eines solchen Visums dürfen sich ein Jahr lang in Thailand aufhalten. Eine Beschäftigung jeglicher Art ist strengstens untersagt.
1. Teilnahmeberechtigung
1.1 Der Bewerber muss mindestens 50 Jahre alt sein (am Tag der Einreichung des Antrags).
1.2 Dem Antragsteller ist die Einreise in das Königreich nicht gemäß dem Einwanderungsgesetz BE 2522 (1979) verboten.
1.3 Keine Vorstrafen in Thailand und dem Land der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes des Antragstellers.
1.4 Staatsangehörigkeit oder ständiger Wohnsitz in dem Land, in dem der Antrag eingereicht wird.
1.5 Keine prohibitiven Krankheiten (Lepra, Tuberkulose, Drogenabhängigkeit, Elephantiasis, dritte Phase der Syphilis) gemäß der Ministerialverordnung Nr. 14 BE 2535 haben.
1.6 Eine Beschäftigung in Thailand ist verboten.
2. Erforderliche Dokumente
- -Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 18 Monaten.
- 3 Kopien der ausgefüllten Visumantragsformulare.
- 3 Passfotos (4 x 6 cm) des Antragstellers, die innerhalb der letzten sechs Jahre aufgenommen wurden
- Ein Formular für personenbezogene Daten.
- Eine Kopie des Kontoauszugs, aus dem eine Einzahlung in Höhe von mindestens 800.000 Baht hervorgeht, oder eine Einkommensbescheinigung (Originalkopie) mit einem monatlichen Einkommen von mindestens 65.000 Baht oder ein Einlagenkonto plus einem monatlichen Einkommen von insgesamt 50.000 Baht weniger als 800.000 Baht.
- Im Falle der Einreichung eines Kontoauszugs ist eine Bürgschaftserklärung der Bank (Originalkopie) erforderlich.
- Ein vom Land seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnsitzes ausgestelltes Bestätigungsschreiben, aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller keine Vorstrafen hat (die Gültigkeitsdauer beträgt höchstens drei Monate und sollte von einem Notar oder der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Antragstellers notariell beglaubigt werden) .
- Ein von dem Land, in dem der Antrag eingereicht wird, ausgestelltes ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass keine verbotenen Krankheiten gemäß der Ministerialverordnung Nr. 14 (BE 2535) vorliegen (das Attest ist nicht länger als drei Monate gültig und sollte von einem Notar beglaubigt werden). die diplomatische oder konsularische Vertretung des Antragstellers).
- Falls der mitreisende Ehepartner nicht berechtigt ist, ein Visum der Kategorie „O‑A“ (Langaufenthalt) zu beantragen, wird er oder sie für einen vorübergehenden Aufenthalt im Rahmen eines Visums der Kategorie „O“ in Betracht gezogen. Als Beweis muss eine Heiratsurkunde vorgelegt werden, die notariell oder von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Antragstellers beglaubigt werden sollte.
3. Kanäle zur Einreichung der Bewerbung
Antragsteller können ihren Antrag bei der Königlich-Thailändischen Botschaft oder dem Königlich-Thailändischen Generalkonsulat in ihrem Heimat-/Wohnsitzland oder im Büro der Einwanderungsbehörde in Thailand im Government Center B, Chaengwattana Soi 7, Laksi, Bangkok 10210, Tel. 0- einreichen. 2141 ‑9889.
4. Visumgebühr 5.000 Baht für mehrfache Einreise
5. Empfehlungen für Ausländer mit einem Nichteinwanderungsvisum „OA“ (Long Stay) während ihres Aufenthalts im Königreich
- 5.1 Bei der Einreise ist es dem Inhaber eines solchen Visums gestattet, ab dem Datum der ersten Einreise ein Jahr lang in Thailand zu bleiben.
- 5.2 Am Ende des 90-tägigen Aufenthalts muss sich der Ausländer beim Einwanderungsbeamten in seinem Wohngebiet melden und sich während seines Aufenthalts in Thailand alle 90 Tage erneut melden. Der Ausländer kann sich bei der Polizei melden, wenn es in seinem Wohngebiet keine Einwanderungsbehörde gibt.
- 5.3 Ausländer können sich per Post bei der zuständigen Behörde melden und sollten Folgendes vorlegen:
- Ein Berichtsformular ( Tor Mor 47).
- Eine Kopie der Passseiten mit dem Foto des Ausländers, persönlichen Daten und dem Stempel des letzten Einreisevisums.
- Eine Kopie der vorherigen Empfangsbestätigung.
- Ein an sich selbst adressierter Umschlag mit aufgeklebtem Porto.
Solche Dokumente müssen an die Einwanderungsabteilung 1, 120 Moo 3, Government Center B, Chaengwattana Soi 7, Laksi, Bangkok 10210 geschickt und sieben Tage vor Ablauf jedes 90-Tage-Zeitraums eingereicht werden. Es wird eine Empfangsbestätigung ausgestellt, die für zukünftige Korrespondenz verwendet werden sollte.
- 5.4 Ausländer, die ihren Aufenthalt verlängern möchten, müssen beim Büro der Einwanderungsbehörde einen Antrag auf Aufenthaltsverlängerung einreichen und dabei einen dokumentierten Nachweis einer Geldüberweisung oder ein Depotkonto in Thailand oder eine Einkommensbescheinigung mit einem Betrag von mindestens 800.000 Baht vorlegen . oder eine Einkommensbescheinigung plus ein Einlagenkonto mit einem Gesamtbetrag von mindestens 800.000 Baht. Eine Aufenthaltsverlängerung um ein Jahr wird dem Ausländer nach Ermessen des Einwanderungsbeamten gewährt, sofern er oder sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllt.
Allgemeine Visa Informationen:
Wenn Sie ein thailändisches Visum besitzen und das Land verlassen und vor Ablauf Ihres Visums zurückkehren möchten, müssen Sie sich wahrscheinlich vor Ihrer Abreise eine Wiedereinreisegenehmigung für Thailand besorgen.
Vielleicht sind Sie im Urlaub und machen eine Rundreise durch die Region und möchten vor Ihrer Heimreise nach Thailand zurückkehren, oder Sie wohnen hier mit einem langfristigen thailändischen Visum und möchten ein anderes Land besuchen und zurückkehren, um Ihren Aufenthalt fortzusetzen. In beiden Fällen gilt: Wenn Sie keine Wiedereinreisegenehmigung erhalten, kann Ihr Visum nach Ihrer Abreise annulliert werden, selbst wenn es noch eine lange Restlaufzeit hat.
An dieser Stelle wird erklärt, was eine Wiedereinreisegenehmigung für Thailand ist, ob Sie eine benötigen und wie Sie eine erhalten, um die vorzeitige Annullierung Ihres Visums zu vermeiden.
Was ist eine Wiedereinreisegenehmigung für Thailand?
Diese Genehmigung wird von der thailändischen Einwanderungsbehörde ausgestellt und ermöglicht Ihnen die Ausreise aus Thailand und die Rückkehr mit demselben Visum, mit dem Sie das erste Mal ins Land gekommen sind.
Die Wiedereinreisegenehmigung ist KEIN Visum und keine Aufenthaltsverlängerung. Sie hat keinen Einfluss auf die Dauer Ihres Visums oder die Aufenthaltsbeschränkung, die Ihr Visum vorschreibt.
Wenn Sie Thailand verlassen und wieder zurückkehren möchten, prüfen Sie zunächst die Gültigkeitsdauer Ihres Visums. Wenn Ihr Visum während Ihres Auslandsaufenthalts abläuft, können Sie es nicht für die Wiedereinreise nach Thailand verwenden, selbst wenn Sie eine Genehmigung haben. Sie müssen im Ausland ein neues Visum beantragen oder sich auf das Programm „Visa Exemption“ oder „Visa on Arrival “ (sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen) berufen.
In Thailand gibt es zwei Arten von Wiedereinreisegenehmigungen:
- Einmalige Wiedereinreisegenehmigung: Ermöglicht Ihnen, mit demselben Visum einmal nach Thailand zurückzukehren. Wenn Sie das Land erneut verlassen, benötigen Sie eine weitere Genehmigung.
- Mehrfache Wiedereinreisegenehmigung: Ermöglicht Ihnen die freie Ausreise und Wiedereinreise nach Thailand für die Dauer Ihres aktuellen Visums.
Wenn Sie Thailand verlassen und wissen, dass Sie für die Rückreise ein anderes Visum benötigen, brauchen Sie keine Wiedereinreisegenehmigung.
Benötigen Sie eine Wiedereinreisegenehmigung für Thailand?
Thailändische Visa fallen im Allgemeinen in zwei Kategorien: einmalige und mehrfache Einreise.
Ein Visum für die einmalige Einreise ist, wie der Name schon sagt, nur für eine Einreise nach Thailand gültig, unabhängig davon, wie lange Sie bleiben. Wenn Ihr Visum 60 Tage gültig ist, Sie aber am 20. Tag abreisen, können Sie Thailand mit demselben Visum nicht noch einmal betreten, es sei denn, Sie erhalten vor der Abreise eine Wiedereinreisegenehmigung.
Viele Touristenvisa und sogar einige langfristige Nichteinwanderungsvisa für Thailand sind Visa für eine einmalige Einreise. Wenn Sie Thailand verlassen und mit demselben Visum wieder einreisen möchten, benötigen Sie eine Wiedereinreisegenehmigung, wenn Sie eines dieser Visa besitzen:
- Thailändisches Touristenvisum für einmalige Einreise
- 90-Tage-Nichteinwanderungsvisum
- Thailand Heiratsvisum
- Thailand-Ruhestandsvisum (1‑Jahres-OA-Visum)
Für welche thailändischen Visa ist keine Wiedereinreisegenehmigung erforderlich?
Die andere Art von thailändischem Visum ist das Mehrfachvisum. Mit diesen Visa können Sie Thailand ohne Einschränkungen verlassen und mit demselben Visum wieder einreisen. Sie können in das Land ein- und ausreisen, ohne sich um die Einholung einer Wiedereinreisegenehmigung kümmern zu müssen.
Dies sind langfristige thailändische Visa, die für Einwohner und häufige Besucher bestimmt sind. Zu den in Thailand erhältlichen Mehrfachvisa gehören:
- Thailändisches Touristenvisum für die mehrfache Einreise
- Thailand Elite Visum
- Langzeitaufenthaltsvisum für Thailand
- Reiseziel Thailand Visum
- Thailändisches Ruhestandsvisum (OX-Visum)
- Thailändisches Geschäftsvisum
Wie erhält man eine Wiedereinreisegenehmigung für Thailand?
Glücklicherweise ist es recht einfach, vor Ihrer Abreise eine Wiedereinreisegenehmigung in Thailand zu erhalten. Wenn Sie Thailand von einem internationalen Flughafen aus verlassen, können Sie am Tag Ihrer Abreise am Einwanderungskontrollpunkt eine Wiedereinreisegenehmigung beantragen.
Kommen Sie auf jeden Fall früher als sonst, damit Sie Ihren Flug nicht verpassen, da Sie das Antragsformular (erhältlich am Kontrollpunkt) ausfüllen und dann auf die Genehmigung warten müssen. Normalerweise dauert dies nicht länger als 15 bis 30 Minuten, aber Vorsicht ist besser als Nachsicht. Planen Sie also ausreichend Zeit ein, wenn Sie den Antrag vor Ihrem Flug stellen.
Alternativ können Sie vor Ihrem Abreisedatum bei jedem thailändischen Einwanderungsbüro eine Wiedereinreisegenehmigung beantragen. Sie können dies zwar vor Ihrer Reise tun, die Bearbeitung dauert jedoch länger, als wenn Sie den Antrag am Flughafen stellen.
Erforderliche Dokumente für eine thailändische Wiedereinreisegenehmigung
Unabhängig davon, ob Sie Ihren Antrag am Flughafen oder bei einer Einwanderungsbehörde stellen, sollten Sie alle erforderlichen Unterlagen im Voraus vorbereiten, um Verzögerungen zu vermeiden. Zu den für eine Wiedereinreisegenehmigung nach Thailand erforderlichen Dokumenten gehören:
- Ihren aktuellen Reisepass mit Ihrem aktuellen thailändischen Visum und/oder Einreisestempel
- Fotokopien der relevanten Passseiten, nämlich:
- Biodatenseite
- Alle Seiten zur Änderung personenbezogener Daten
- Seite mit dem aktuellsten Einreisestempel
- Stempel zur Verlängerung des Aufenthalts (sofern zutreffend)
- Ein Passfoto von Ihnen
- Antragsformular für eine Wiedereinreisegenehmigung TM.8 (online verfügbar und ausdruckbar)
- TM.6 Ankunftskarte (falls vorhanden)
Wie viel kostet eine Wiedereinreisegenehmigung für Thailand?
Die Kosten hängen davon ab, welche Art von Wiedereinreisegenehmigung Sie beantragen.
- Einmalige Wiedereinreisegenehmigung: 1.000 Baht
- Mehrfache Wiedereinreisegenehmigung: 3.800 Baht
Diese Gebühren müssen normalerweise in bar bezahlt werden.
Diese Regelung ermöglicht einen nahtlosen Übergang, ohne dass Sie auf rechtliche Dinge achten müssen. Ein sorgfältiges Abwägen der Optionen ist entscheidend, um die für Sie beste Lösung zu finden.
Ein weiterer Aspekt, den es zu beachten gilt, ist die Wahl des richtigen Zeitpunkts für Ihre Verlängerung oder Ausreise. Sie sollten dabei immer darauf achten, die Fristen im Blick zu behalten, um mögliche Komplikationen zu vermeiden.
Egal, ob Sie sich für eine Verlängerung entscheiden oder Thailand kurzzeitig verlassen möchten, informierte Entscheidungen sind der Schlüssel zu einem sorgenfreien Aufenthalt.
Es gibt zahlreiche Ressourcen und Experten, die Ihnen bei der Navigation durch den komplexen Prozess der Visa-Verlängerung helfen können. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das richtige Management Ihres Ruhestandsaufenthalts in Thailand wesentlich zur Lebensqualität beiträgt.
Nutzen Sie die gebotenen Möglichkeiten und machen Sie das Beste aus Ihrer Zeit in diesem paradiesischen Land. So steht einem entspannten Leben in Thailand nichts mehr im Wege!