Berlin — Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen die 99-jährige Irmgard F., die als Schreibkraft im KZ Stutthof tätig war, wegen Beihilfe zum Mord in über 10.000 Fällen rechtskräftig bestätigt.
Das Landgericht Itzehoe hatte sie zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt, da ihre Tätigkeit als Schreibkraft entscheidend zur systematischen Tötung von Inhaftierten beigetragen habe.
Die Verteidigung, die einen Vorsatz bestritt und Revision einlegte, konnte die Bundesrichter nicht überzeugen, die ihre Dienstbereitschaft als psychische Beihilfe bewerteten.
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