Berlin — Ein 33-Jähriger wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, nachdem er mit einem gestohlenen Sportwagen vor der Polizei geflohen und einen Unfall verursacht hatte.
Das Landgericht Hamburg stellte jedoch fest, dass er nicht als Seriendieb zu beurteilen sei, da das Verfahren zu weiteren Autodiebstählen eingestellt wurde.
Neben der Bewährungsstrafe erhielt der Angeklagte zudem eine einjährige Sperre für den Führerschein, da er zum Zeitpunkt der Flucht keinen Führerschein besaß.
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