Kommentare
R.Martin
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19.08.2024
In D Zahl ich 0€Steuern auf meine Rente.Ich bin weit unter dem Freibetrag.Nach meiner Berechnung würde ich in Thl ca.6000Thb im Jahr Steuern nach Abzug aller Freibeträge zahlen.Dafür lohnt sich der Abbruch der Zelte in Thailand nicht.Diese ganze Steuerdiskussion ist in meinen Augen ein Problem für Reiche,die wie überall in der Welt nichts von ihrem Reichtum abgeben wollen!
Andre
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13.07.2024
@Zimbo und alle Interessierten
Danke für die Veröffentlichung der Antwort von ChatGPT auf deine Anfrage. Eigentlich ist die Sachlage eindeutig. Schon aus dem vollständigen Namen des Deutsch-Thailändischen-DBAs geht zwingend hervor, dass eine Doppelbesteuerung vermieden werden muss. Wie Thailand das umsetzt, ist dem thailändischen Finanzministerium überlassen. Im ungünstigsten Fall wird weiter an dem bisherigen Verfahren zur Berechnung der Einkommensteuer festgehalten, was i.d.R. zu einer Doppelbesteuerung des steuerfreien Anteils der gesetzlichen Altersrente führt. Im zweiten Schritt müsste es auf Antrag die Möglichkeit einer Steuererstattung der zu viel gezahlten Steuern geben, um nicht gegen das DBA zu verstoßen. Das wäre sehr umständlich, da die Einkommensteuer zweimal bearbeitet werden müsste. Falls es eine Doppelbesteuerung geben sollte und ein Antrag auf die Steuererstattung nicht möglich ist oder abgelehnt wird, bleibt nur eine Klage vor Gericht gegen den Steuerbescheid. Jeder muss dann selbst entscheiden, ob er dieses Risiko eingehen will oder nicht. Wir sind in Thailand nur geduldete Gäste. Was könnten die Folgen sein, wenn jemand den Prozess gewinnen würde? Das wäre ein „Gesichtsverlust“ des thailändischen Finanzministeriums und somit der neuen zivilen Regierung, der in aller Öffentlichkeit bekannt werden würde! Ein Prozessgewinn könnte sich als Pyrrhussieg entpuppen. Was passiert danach im Hintergrund, der uns verborgen bleibt? Ein Szenario könnte sein, dass später für den „Prozess-Gewinner“ vielleicht die „Extension of stay“ abgelehnt wird. Ein anderes Szenario wäre die Verweigerung der Wiedereinreise. Eine Begründung dafür würde in beiden Fällen wohl niemand bekommen.
Zum Steuerexperten: Aufgrund der Einfachheit des thailändischen Steuersystems braucht niemand einen thailändischen Steuerberater oder sonstigen Experten. Die Steuererklärung kann jeder selbst machen, vorausgesetzt es ist ein englischsprachiges Antragsformular verfügbar. Außerdem werden die Kosten für die Steuerberater nach dem „Gesetz von Angebot und Nachfrage“ sehr hoch sein, in nicht wenigen Fällen sogar die zu zahlende Einkommensteuer übertreffen.
Ich bezahle gerne angemessene und somit dem DBA entsprechende Steuern auf mein Einkommen in Thailand, akzeptiere aber das Verhalten der neuen Generaldirektorin der thailändischen Finanzbehörde nicht, die ein bilaterales Steuergesetz wie das DBA offensichtlich ignoriert oder keine Angaben dazu macht, in welcher Art und Weise das DBA von der Behörde beachtet bzw. umgesetzt wird. Dadurch habe ich das Vertrauen in Thailand als Ruhestandsort verloren. Ein anderes Beispiel sind die Elite-Visa, die zu den damals geltenden thailändischen Steuergesetzen abgeschlossen worden sind und dafür hunderttausende oder sogar Millionen Baht bezahlt wurden! Ausnahmeregeln, längere Übergangsfristen oder ein Sonderkündigungsrecht und die damit verbundene anteilige Rückerstattung der Gebühren sind für die Betroffenen offensichtlich nicht vorgesehen.
Und wer sagt uns bei einem solchen Amtsverständnis von Frau Kulaya Tantitemit, dass neben dem Einkommen aus der gesetzlichen Altersrente zukünftig nicht auch noch die Ersparnisse unter Missachtung des DBAs in Thailand steuerpflichtig werden?
Meine Konsequenzen: kein Kauf eines Apartments oder eines Hauses in Thailand, Thailand nur als Tourist aber nicht als steueransässiger Resident. Alternativen in Südostasien gibt es. Die oft genannten Nachbarländer wie Laos und Kambodscha sind wegen der fehlenden DBA keine Alternativen!
Zimbo
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11.07.2024
@ Andre Man braucht einen Spezialisten um die DBA-Regelungen durchzusetzen. Es gibt den ¶ 23 DBA. Bei meiner Anfrage bei ChatDPT hinsichtlich Anwendung der Kohorten Besteuerung bei unserer deutschen Rente fuer die Einkommenssteuerberechnung in Thailand erhielt ich nachstehende Antwort:
Quote
Entschuldigung für die vorherige Antwort. Du hast Recht, der Artikel 23 des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und Thailand behandelt tatsächlich die Vermeidung der Doppelbesteuerung, insbesondere in Bezug auf Renteneinkünfte. Gemäß diesem Abkommen muss Thailand sicherstellen, dass der steuerfreie Anteil der gesetzlichen Altersrente nicht erneut besteuert wird, da dieser Anteil bereits aus dem zuvor in Deutschland versteuerten Bruttoeinkommen stammt.
Das bedeutet, dass Thailand im Rahmen des DBA verpflichtet ist, die deutschen Steuern auf den steuerfreien Anteil der Rente anzuerkennen und nur den verbleibenden, steuerpflichtigen Anteil zu besteuern, wenn überhaupt. Dies soll sicherstellen, dass keine Doppelbesteuerung entsteht und Rentner nicht zweimal Steuern auf denselben Einkommensanteil zahlen müssen.
Für detaillierte Informationen und die genaue Anwendung des DBA zwischen Deutschland und Thailand bezüglich Ihrer persönlichen Situation empfehle ich jedoch, sich an einen Steuerberater oder eine spezialisierte Beratungsstelle zu wenden, da die Anwendung komplex sein kann und von individuellen Faktoren abhängt.
unquote
Andre
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05.07.2024
@Harald
Es ist richtig, dass der steuerfreie Anteil auf die gesetzliche Altersrente auf deutschem Recht beruht, dem Alterseinkünftegesetz von 2005. Das ist aber nicht entscheidend. Solange das DBA gültig ist, muss Thailand eine Doppelbesteuerung des steuerfreien Anteils der gesetzlichen Altersrente vermeiden, da dieser steuerfreie Anteil aus dem zu Erwerbszeiten versteuerten Bruttoeinkommen resultiert, also in Deutschland darauf Einkommensteuern bezahlt worden sind.
Die Art und Weise wie Thailand die Vermeidung dieser Doppelbesteuerung praktisch umsetzt, ist allein Thailand vorbehalten. Für uns wäre es natürlich am besten, wenn von der Bruttorente der steuerfreie Anteil abgezogen wird, danach der Abzug der Freibeträge erfolgt und daraus die Einkommensteuer abschließend berechnet wird. Aber das ist wirklich Wunschdenken.
Zitat: „Die sehen die Bruttorente der DRV und machen ihre Steuerberechnung.“ Ja, genauso war es bei der für mich erstellten fiktiven Einkommensteuerberechnung. Abgezogen wurden von der Bruttorente nur die gültigen Standardfreibeträge ohne Berücksichtigung des steuerfreien Anteils bei der Altersrente. Das kann Thailand aus praktischen Gründen durchaus im ersten Zug so machen. Es müsste dann aber die Möglichkeit geben im zweiten Zug eine Steuererstattung mit Bezug auf den lebenslang gültigen prozentual steuerfreien Anteil zu bekommen. Ein bisher ungelöstes Problem ist auch was für einen Nachweis Thailand dafür anerkennt? Dazu bedarf es höchstwahrscheinlich eines amtlichen Dokuments, dass diesen prozentualen Anteil explizit ausweist. Man kann aus seinem deutschen Steuerbescheid natürlich diesen prozentualen Anteil berechnen, zumindest aus meinem bayerischen Steuerbescheid ist das möglich, aber es ist nicht zu erwarten, dass das so anerkannt wird. Es wäre eigentlich zu erwarten, dass das Finanzamt in Neubrandenburg (RiA) das bundesweit für deutsche Auslandsrentner zuständig ist ein solches Dokument auf einen Antrag hin erstellen würde, das ist aber leider nicht der Fall! Hilfe habe ich vom bayerischen Finanzamt erhalten. Mir wurde telefonisch zugesagt, dass mir ein entsprechendes Dokument per Briefpost zugeschickt wird.
Helmut Fritz
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05.07.2024
@Hans
Lieber Herr Hans, ich werde erst nächstes Jahr 65 und „genieße“ bis jetzt also nur den normalen Steuerfreibetrag von 160.000. Und seit elf Jahren zahle ich von den ca. 800.000 Baht, die ich mir jährlich auf mein Thai-Konto überweise, Steuern wie folgt:
Zu versteuern: 640.000 (800.000 - 160.000)
0 - 150.000: 0 Baht
150.001 - 300.000: 7.500 (5 %)
300.001 - 500.000: 20.000 (10 %)
500.001 - 640.000: 21.500 (15 %)
ergibt: 49.000
Ab nächstes Jahr würde ich 13.500 weniger bezahlen, weil der Freibetrag dann 250.000 ist.
Das sind die Steuern, die ich auf mein üblicherweise nach Thailand transferiertes Geld bezahle. So waren (und sind es auch bis jetzt noch) die Regeln.
Aber mein Einkommen liegt jedoch knapp doppelt so hoch - somit würden sich meine Steuern, wenn tatsächlich das Einkommen unabhängig davon, ob es nach Thailand transferiert wird oder nicht, auf mehr als 200.000 Baht belaufen (Die Steuersätze werden ja leider nicht kleiner, je mehr man verdient).
Harald
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04.07.2024
hallo Andre, es wäre sehr hilfreich, wenn der individuelle Rentenfreibetrag(bei mir sind es 24 % bezogen auf meinen Renteneintritt 2018) hier Berücksichtigung finden würde. Aber das ist deutsches Steuerrecht! Da hilft wahrscheinlich auch nicht das DBA dabei, das Thailand das berücksichtigen müsste. Die sehen die Bruttorente der DRV und machen ihre Steuerberechnung. Aber, ich würde mir das auch wünschen, das von meiner Jahres Bruttorente erst mal 24 % abgezogen würden. Danach die thailändischen Freibeträge, danach hat man dann das in Thailand zu versteuernde Einkommen. Meinen sie das so? Ich würde das mit auch so wünschen!
Andre
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04.07.2024
@Hans
Lieber Hans, was Sie schreiben, ist leider falsch. Richtig ist, dass Thailand nach dem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung – das seit 1968 ungekündigt in Kraft ist – das alleinige Besteuerungsrecht bei der gesetzlichen Altersrente zusteht. Das heißt aber nicht, dass der gesamte Betrag der gesetzlichen Altersrente vom thailändischen Fiskus voll versteuert werden darf, denn ein Teil der gesetzlichen Altersrente wurde zuvor bereits in Deutschland besteuert. Das wäre ein klarer Verstoß gegen das oben genannte völkerrechtlich gültige Abkommen. Dieses ungekündigte und somit rechtlich bindende bilaterale Steuergesetz zwischen Deutschland und Thailand steht in der Rechtsordnung über den jeweiligen nationalen Steuergesetzen! Thailand kann nicht einfach die Steuergesetze für seine Staatsbürger ohne Berücksichtigung bestehender Doppelbesteuerungsabkommen pauschal auf alle steueransässigen Ausländer anwenden.
Lieber Hans, rechne Sie es einfach aus, ob bei Ihnen eine Doppelbesteuerung vorliegt. Der Freibetrag, der bei der Besteuerung der gesetzlichen Altersrente momentan in Thailand angerechnet wird, beträgt 50 %, aber maximal 100.000 THB! Also 100.000 THB / fiktive 39 THB / EUR = 2.564 EUR. Und wie hoch ist im Vergleich dazu Ihr persönlicher steuerfreier Betrag?
Wer z.B. einen in Deutschland versteuerten Anteil von 30 % der Altersrente hat, bei dem würde der umgerechnete Freibetrag von 2564 EUR bereits bei einer Monatsrente von 712,50 EUR überschritten: 712,50 EUR x 12 Monate = 8550 EUR p. a. × 30 % = 2565 EUR!
Der einfachste Weg wäre gegenüber deutschen Staatsbürgern den Maximalbetrag von 100.000 THB zu streichen. Das wäre für beide Seiten eine Win-win-Situation, zumal die Renten jährlich steigen, dazu kommen noch Wechselkursschwankungen zum Zeitpunkt der jeweiligen Berechnung.
Hans
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03.07.2024
Lieber Andre, Thailand beachtet doch das Doppelbesteuerungsabkommen.
Die deutsche DRV Rente ist in Thailand voll zu versteuern, wenn sie im gleichen Jahr nach Thailand eingebracht wird, ab 2024 wenn sie irgendwann nach Thailand eingebracht wird, zukünftig vielleicht, wenn die Rente ausgezahlt wird.
Das war auch in der Vergangenheit so, nur hat es wohl kaum einer gemacht.
Andreas Fincke
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03.07.2024
Langsam müsste das Revenue Department mal seine Website aktualisieren. Gewisse Steuern, kein Problem, ich nutze auch die Infrastruktur. Aber bitte kein Abzocke, wie es jetzt droht.
Was ist mit den Alienpreisen als thailändischer Steuerzahler am Strand, bei weltweiten besteuerten Einkommen mit den nicht thailändischen Sozialversicherungen, die Thailand für Thailand abgeschlossen und bezahlt werden?
Viele Fragen, viel Unsicherheit, viel Nervosität .... Geld wird daher zur Zeit nicht nach Thailand gebracht oder investiert.
Gut, das stimmt nicht ganz: Dach muss in jedem Fall erneuert werden, die Stromleitungen und Steckdosen sollten es eigentlich auch. Aber das war es schon, bis auf das Dach ist erstmal alles gestrichen.
Andre
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03.07.2024
Schwerer Vertrauensbruch in die Rechtsstaatlichkeit Thailands
Mitten im Steuerjahr rückwirkend zu Beginn des Steuerjahres die Steuerregel auf das Prinzip des Welteinkommens zu ändern, wäre nicht rechtens, zumindest nach internationalen Maßstäben. Selbst der in 2024 angekündigte Wechsel auf ein komplett neues Steuersystem ab 2025 ist zu kurzfristig und in Bezug auf den international anerkannten „Vertrauensschutz im Steuerrecht“ zumindest grenzwertig. Hier wären entsprechende Übergangsfristen erforderlich, die offenbar nicht geplant sind, obwohl das neue Steuergesetz auch Wirkung auf Entscheidungen in der Vergangenheit entfaltet, also zu einem Zeitpunkt zudem die neuen Steuerregeln noch nicht in Rede standen. Das Verhalten des thailändischen Finanzministeriums, ergänzt mit dem Vorfall im Vorjahr beim Thailand-Elite-Programm, als deren Mitglieder entgegen bestehender Verträge vorfristig zum Upgrade genötigt wurden, lässt einen begründetet Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit Thailands zu. Für Thailand-Elite-Mitgliedschaft ist die TAT (Tourism Authority of Thailand) verantwortlich. Die TAT ist eine Organisation unter dem Ministerium für Tourismus und Sport! Auch die Umsetzung des völkerrechtlich geltenden Abkommens zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen von 1968 zwischen Deutschland und Thailand bei der gesetzlichen Altersrente wird derzeit nicht praktiziert, wie ich bereits mehrfach kommentierte.
Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass ich es begrüße das Thailand mit der oft praktizierten doppelten Nichtbesteuerung, also 0 % Steuern in der alten Heimat und 0 % Steuern in Thailand Schluss macht. Aber nicht in der Art und Weise wie es derzeit geplant ist.
Hugo Kümin
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03.07.2024
Immer nur Zeitungsberichte! Sollte da nicht mal etwas von der Regierung im Briefkasten sein? Ich muss ja dauernd auf die immigration! Die sollten mich doch finden?
Mr.X
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03.07.2024
@Hans Sorry aber
viele hier lebenden Rentner haben bereits während Ihres Erwerbsleben bis 2005 auf die
zukünftige Rente Steuer bezahlt. In meinen beliebten Bespiel: Renteneintritt 2015 70% sind in die
Steuerermittlung einzufliessen, 30% sind bereits versteuert worden. Für viele Expats sind im Heimatland die Steuersätze und Leistungen mittlerweile günstiger als in Thailand (siehe diverse Kommentare)
@Andre
Ja diese Doppelbesteuerng liegt vor (siehe oben @Hans )ich hatte bereits in einen anderen Thread auf diese
Doppelbesteuerng hingewiesen und hatte irrtümlich den Artikel 18.2 DBA dafür herangezogen was ja jetzt auch mit
Ihrer Hilfe geklärt worden ist und ich mich da geirrt hatte. Ich hatte bezüglich der Doppelbesteuerng das FA Brandenburd RiA nochmals kontaktiert. Ich setzte hier nochmeinmal das Zitat des Mail Verkehrs ins Forum:
*** ZITAT ANFANG
Die deutsche Sozialversicherungsrente ist ausschließlich in Thailand zu versteuern. Wie Thailand
Ihr Besteuerungsrecht ausübt und Ihre geltenden Gesetze anwendet, ist ausschließlich Thailand übertragen.
Der von Ihnen genannte steuerfreie Betrag auf Ihre Rente gilt gemäß dem Einkommensteuergesetz in Deutschland.
Weitere Auskünfte kann/wird seitens des Finanzamtes Neubrandenburg RiA nicht erfolgen.
*** ZITAT ENDE
Sehe ich nicht so für die im Beispiel angeführten 30% liegt ganz klar eine Doppelbesteuerung
gemäss Doppelbesterungsabkommen vor die vom Finanzminierium und Aussenministerium DE in das
Finanzminierium TH kommuniziet werden müsste. Derzeit sieht es aber leider so aus, das wir von den
Deutschen Behörden keine Hilfe zu erwarten haben. Allerdings müssen einige Äusserungen von Sachbearbeitern
in den Deutschen Finanzämtern nicht immer den tatsächlichen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Mein Mail-Verkehr wurde zumindestens von der Botschaft an das Finanzminierium DE weitergeleitet.
Mal sehen was daraus wird.
Thailand will Investition, bevorzugter Ruhestandsort sein und eine nachhaltige Wirtschaft aufbauen sein usw.
aber derzeitig passiert genau das Gegenteil - Fakt ist:
* Extremer Rückgang der Produktion hauptsächlich in der Automibilindustrie
* Schock für die Märkte
* Wachsendes Misstrauen gegenüber der thailändischen Wirtschaft
* Anhaltende Kapitalflucht von ausländischen Verkäufern im Aktien- und Anleihemärkten
* Extrem hohe Verluste an der Börse von Thailand (SET)
* Einschränkung von Überweisungen nach Thailand aufgrund der neuen Steuergesetze
* Veränderung des Investionsverhaltens aufgrund der Steuerpolitik
* (Vermuteter Kapitalabfluss durch Expats die Thailand bereits verlassen haben)
(Diverse Quellen der englischsprachigen Thailandischen Presse)
Durch die angestrebte Besteuerung des Welteinkommens werden nicht nur Expats die Reisleine ziehen
sondern auch viele reiche Thais - sagen wir es mal so - werden sich umorientieren.
Thailand ist auf den besten Weg zum Land auf dritte Welt Niveau zu werden.
Wenn dann noch die Erhöhung der finanziellen Anforderungen für das Ruhestandsvisa erfolgt,
dann hat sich Thailand endgültig als Ruhestandsort für Rentner disqualifiziert und für viele
Expats ist dann die rote Linie überschritten.
Hoffen wir mal für Thailand dass es keine neue Pandemie gibt. Denn bei der jetzigen wirtschaftlichen
Ausrichtung könnte man der Regierung nur viel Glück wünschen.
Vielleicht besinnt sich die Thailandische Regierung und macht eine Umkehr von dem vorhaben.
Das Vetrauen der Expats ist aber bereits verschwunden und muss erst mühselig wieder aufgebaut werden.
Hans
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03.07.2024
Lieber Helmut Fritz,
Bei deinen angegebenen 800.000 baht Jahreseinkommen bezahlst du als Alleinstehender ohne Krankenversicherung und mit einem Alter ab 65 genau 22.500 baht Einkommenssteuer in Thailand.
Hans
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03.07.2024
Manchmal habe ich den Eindruck , dass viele expats gibt, die in keinem Land einkommensdteuer bezahlen.
Das könnte durchaus in der Vergangenheit als Steuerhinterziehung rechtswidrig sein.
Ich finde es von der thailändischen Regierung auch falsch im laufenden steuerjahr rückwirkend Änderungen vorzunehmen.
Vielleicht wird 2024 ein übergangsjahr,
in dem nur nach thailand eingebrachten einkommen in thailand besteuert werden und dann 2025 das Welteinkommen Plus die aus 2024 nicht versteuerten Einnahmen.
Steuerhinterziehung ist in thailand und Deutschland mit erheblichen strafen verbunden.
Diese Leute machen sich hier dich lächerlich.
Steiner Peter
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03.07.2024
...ich muss Harald leider recht geben. Meine Unterstützungen an Frau, Verwandten und andere gehen nun zu Ende aufgrund der zu verteuernden weltweiten Einkommen in Thailand.
Wer will hier schon das 3-fache an Steuern berappen. Da lebt sich in der Schweiz wesentlich (!) billiger und erst noch mit Krankenkassendeckung, was hier für ältere kaum noch zu bezahlen ist und wenn, weigern sich die Versicherungen bei einem Schadenfall.
Kassieren ja, Leistung erbringen nein.
Darüber hinaus müssen wir bluten, um anderen ein Geschenk von 10`000.00 Baht zukommen zu lassen. Ein weiterer und unbedachter Fehlentscheid des Landes von ganz oben..
Mein Flug ist gebucht.
Helmut Fritz
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02.07.2024
Rechnerisch gewinnt das Finanzamt von mir ca. 160.000,00 Baht pro Jahr. Statt 40.000 müsste ich dann 200.000 bezahlen. Da tanzen die Ärmelschoner auf den Schreibtischen.
Tatsächlich werden dieselben geistigen Kapazunder ganz schoen verkatert auf den Boden der Realität zurückgeholt: Ich werde das Land verlassen und woanders einheimische Familien mit ca. 250.000 Baht pro Jahr unterstützen. Ganz zu schweigen von den eigenen Ausgaben, die sich auf ca. 500 - 600.000 Baht belaufen. Diese exakt 830.000 Baht, die ich jedes Jahr nach Thailand transferiere sind dann mit einem Fingerschnippen weg.
Ich weiss schon, Tipps von Farangs werden hier grundsätzlich nur müde belächelt, aber hier kommt trotzdem einer von mir: Liebe Finanzbeamten, Theorie und Praxis liegen in diesem Fall seeeeeeeeeeeeeeeeeehr weit auseinander!
Mai Mii
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02.07.2024
Alle Auslaender am gleichen Tag Steuer Nr Beantragen sagen wir Um 15 Uhr am 31 Maerz 2025, Telefon mitnehmen das ganze Filmen, und dann bei der Polizei eine Tages Meldung machen das man vom der Thailaendischen Steuer Behoerde nicht bedient wurde mit Video Beweis. Mit dem Polizei Rapport einfach mal warten bis sich die Steuer Behoerden melden.
Röbi
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02.07.2024
Nicht länger als 180 Tage im Land bleiben und mal abwarten was den da wirklich kommt, ganze Panikmache hier.
ralf dormann
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02.07.2024
willkommen in der westlichen Realität
Toni
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02.07.2024
Ein jeder der ein Haus oder Appartement gekauft hat, ist jetzt in den A....... gekniffen, mich betrifft das nicht wenn ich kräftig zur Kasse gebeten werde ich verschwinde aus Thailand
Christian Busslinger
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02.07.2024
“….dann Steuern auf ihr Auslandseinkommen zahlen müssen, wenn dieses nicht ins Land gebracht wird. Diese Änderung folgt dem Prinzip des weltweiten Einkommens und orientiert sich an internationalen Beispielen wie den USA“.
Ob dies im gleichen Atemzug umgesetzt wird? Würde mich wundern, ist meine Meinung!
Ich_noch_hier
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02.07.2024
Mit allen Mitteln wird versucht Geld nach Thailand zu holen.
Sorry, so wie bei vielen wirtschaftlichen Entscheidungen läuft sehr viel schief in dem Land. Wenn es wirklich umgesetzt werden sollten, wird Thailand nur verlieren.
Thailand ist es mir nicht wert einen Differenzbetrag an Steuern auf Grund des niedrigen Lohnniveauszu bezahlen.
Ein kleiner Tipp an die Redaktion, lasst es einfach sein, über etwas zu schreiben, was nicht in Blei gegossen ist.
Andre
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02.07.2024
@WilliWill
Das war wohl ein Schreibfehler: „[…] nur noch 180 Tag im Jahr in Thailand […]“. Zumindest nach dem Deutsch-Thailändischen Doppelbesteuerungsabkommen wird eine Steuerpflicht in Thailand ab einer Anwesenheit von 180 Tagen im Jahr in Thailand ausgelöst!
peter
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02.07.2024
wer noch bei Verstand ist bleibt unter 180 Tagen
Toni
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02.07.2024
Ich stimme dir zu 100 % zu
Robert
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02.07.2024
Zum x ten mal dieselbe Leier, ich kann es nicht mehr hören.
Jens
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02.07.2024
Es ist das typische Blöd Zeitungsniveau, viel Rauch, viel Qualm und nicht konkretes.
Thailands Regierung sollte sich einmal vor Augen halten, was die Expats hier in Thailand an Geld lassen. Ich denke da nur an Miete, Lebensmittel Sprit und vieles mehr, was alles natürlich schon mit Steuern belastet ist. Nicht wenige haben thailändische Partnerinnen deren Familien davon auch profitieren. In einigen Regionen des Landes sind es doch inzwischen vorwiegend die Expats die Geld in die Kassen der Geschäfte bringen. Sei es beim Autokauf, beim Tanken oder beim täglichen Einkaufen und den Besuchen in Bars und Restaurants.
Man sollte sich gut überlegen, den Ast auf dem sitzt abzusägen.
Jan
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02.07.2024
Nur noch 179 Tage in Thailand, den Rest im Rest der Welt!
Ivan
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02.07.2024
An welchem Datum beginnt in Thailand das Steuerjahr?
Andre
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02.07.2024
Zitat aus dem Artikel: „Die neuen Steuervorschriften für Auslandseinkommen ab 2024 stellen eine bedeutende Änderung im thailändischen Steuersystem dar. Sie sollen die Steuererhebung gerechter gestalten und Thailand an internationale Standards anpassen.“
Stand 27.06.2024: Ich war an diesem Tag im Finanzamt Jomtien um mich über die Auswirkungen der Änderungen im thailändischen Steuersystem zu informieren. Das zitierte Ziel, die Steuererhebung gerechter zu gestalten und sich an internationale Standards anzupassen, wird gegenüber deutschen Rentnern mit einer gesetzlichen Altersrente nicht erreicht! Sich an internationale Standards anzupassen, heißt auch die bilateralen völkerrechtlichen Verträge vollumfänglich einzuhalten, die Thailand abgeschlossen hat. Ein Vergleich einer fiktiven thailändischen Steuerberechnung durch eine Mitarbeiterin des Finanzamtes zu dem von mir vorgelegten letzten deutschen Steuerbescheid zeigte auf, dass es zu einer erheblichen Doppelbesteuerung meines bereits in Deutschland besteuerten Anteils der gesetzlichen Altersrente kommt! Die operative Ebene hat keine Anweisung durch flexibel höhere Freibeträge eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Durch den zu niedrigen thailändischen Freibetrag der hier zur Anrechnung kommt (50 % der Rente, aber maximal 100.000 THB) verstößt das thailändische Finanzministerium unter Leitung der neuen Generaldirektorin Frau Kulaya Tantitement gegen den völkerrechtlich gültigen Vertrag von 1968, dem „Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung“ zwischen Deutschland und Thailand. Die Generaldirektorin sollte wissen, dass völkerrechtlich gültige Steuerabkommen immer Vorrang vor den nationalen Steuergesetzen haben! Der einfachste Weg eine Doppelbesteuerung zu vermeiden wäre eine interne Anweisung bei deutschen Rentnern den auf 100.000 THB begrenzten Freibetrag zu streichen! Eine andere Möglichkeit wäre nur den individuellen steuerpflichtigen Anteil der gesetzlichen Altersrente zu berücksichtigen. Der nach dem Renteneintrittsalter lebenslang prozentual gültige steuerpflichtige und steuerfreie Anteil der gesetzlichen Altersrente ist im Internet ausgewiesen. Also Frau Kulaya Tantitement es wäre ein Leichtes für Sie durch eine entsprechende Handlungsanweisung eine gerechte und den internationalen Standards entsprechende Steuerberechnung in ihrer Behörde zu ermöglichen. Ansonsten muss jeder deutsche Rentner für sich selbst entscheiden, ob er Einspruch gegen den Steuerbescheid wegen der Nichteinhaltung des völkerrechtlich gültigen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung erhebt und ggf. den Rechtsweg durch die Instanzen geht. Liebe deutsche Rentner, lasst bitte euren Ärger über die Doppelbesteuerung nicht an den netten und hilfsbereiten Mitarbeiterinnen im Finanzamt aus, denen sind die Hände gebunden und die müssen sich an die Anweisungen des thailändischen Finanzministeriums halten.
Anton Schweizer
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02.07.2024
Bye-bye Thailand!
Wolfgang
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02.07.2024
Steuersatz 15 % im Heimatland versteuert, der Steuersatz in Thailand aber20% beträgt dann muss die Differenz an Steuern in Thailand bezahlt werden. Bin ich in Deutschland Steuerbefreit dann muss ich demnach auf mein Einkommen, Rente usw. den zutreffenden thailändischen Steuersatz zahlen!! Dass kann es doch wohl nicht sein.
Hans W
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02.07.2024
Wie oft wollt ihr darueber Schreiben? Immer noch unklar
Sandra-Sarinya
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02.07.2024
Aber gleichzeitig nicht uneingeschränkt arbeiten zu dürfen und kein allgemeiner Besitz über Land erwerben zu können.
Liebes Thailand, das ist keine Einbahnstraße, was ihr da vorhabt.
Es wird sehr viele dazu veranlassen, sich eine andere Destination zum Leben zu suchen.
Und das ist auch gut so.
Michael Krispin
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02.07.2024
Und taeglich gruesst das Murmeltier.
Aussagen wie
[Die Vereinbarungen betreffen spezifische Finanzinformationen wie Zinsen und Dividenden, jedoch nicht alle Einkommensarten.]
jelfen genau gar nichts wenn nicht erklaert wird welche Einkommensarten ausgenommen sind.
WilliWill
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02.07.2024
Nahezu täglich bring ihr Neuigkeiten über die Steuern in Thailand, die nur noch mehr Verwirrung stiften, aber Fakten gibt es keine!
Mir egal, ich ziehe die Konsequenzen und verbringe nur noch 180 Tag im Jahr in Thailand und den Rest des Jahres gebe ich mein Geld woanders aus.
Harald
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02.07.2024
meiner Ansicht nach kann Thailand nicht so einfach innerhalb eines Steuerjahrs vom Prinzip der Besteuerung des nach Thailand verbrachten Geldes abweichen, indem sie mitten im Steuerjahr die Bedingungen ändern auf das Prinzip des Welteinkommens, was bedeutet, das auch die nicht nach Thailand gebrachten Gelder mit versteuert werden. Diese Änderung kann nach meinem Rechtsempfinden erst ab 01.01.2025 gelten. Wie groß muss die Angst bei dieser Regierung sein, ihre Versprechungen bezüglich des 10000 Baht Geschenks nicht erfüllen zu können , das sie so einen Schritt unternimmt!? Viele werden jetzt, bevor sie Steuern bezahlen müssen, ihre Koffer packen und gehen. Und wieder andere werden ihre Auswanderung nach Thailand canceln! So kann man keine Investitionen ins Land holen, das werden die Verantwortlichen schon noch merken!
Hans
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02.07.2024
Leider keine neuen Fakten