Seit Anfang 2024 steht die thailändische Steuerpolitik im Zentrum intensiver Diskussionen innerhalb der Expat-Community. Bei Treffen in Cafés Bangkoks, Strandlokalen Phukets oder Bars Chiang Mais geht das Gespräch schnell auf Visa, Aufenthaltsregelungen und die neuesten steuerlichen Veränderungen über. Diese Themen bestimmen den Alltag vieler Ausländischer, die in Thailand leben — insbesondere seit der Ankündigung steuerlicher Neuregelungen, die weltweite Einkünfte betreffen.
Leserbrief von Rüdiger H.
Als langjähriger Rentner in Thailand (seit 2018) möchte ich kritisch anmerken, das die unklaren Richtlinien des Revenue Department nicht nur zu Verunsicherung führen, sondern gefährden Thailands Ruf als attraktives Ruhesitzland. Aus diesem Grunde bin ich mit einem befreundeten Thailänder, der perfekt Deutsch spricht zu unser hiesigen Immigration sowie zum Ausländeramt (Immigration) als auch zum Arbeitsministerium gefahren um folgende Informationen zu erhalten.
Die neue Steuerpolitik: Globale Einkünfte im Fokus
- Zum 1. Januar 2024 hat Thailand eine bedeutende Änderung seiner Steuergesetzgebung umgesetzt: Einkommen ausländischer Quellen, das nach Thailand überwiesen wird, unterliegt nun der lokalen Besteuerung, sofern der Empfänger länger als 180 Tage im Jahr im Land lebt.
- Diese Regelung, die erstmals in der Steuererklärung bis zum 31. März 2025 deklariert werden muss, hat vor allem unter Rentnern und Langzeit-Expats ohne Arbeitserlaubnis für Verunsicherung gesorgt.
- Viele fragen sich, ob bisher steuerfreie Renten, Ersparnisse oder Kapitalerträge aus ihren Heimatländern nun abgeführt werden müssen. Das thailändische Revenue Department hat bisher keine detaillierten Richtlinien veröffentlicht, was zu widersprüchlichen Interpretationen und anhaltender Unsicherheit führt.
Arbeitserlaubnis und Steuernummer: Etablierte Prozesse für Berufstätige
Für berufstätige Expats mit einer gültigen Arbeitserlaubnis und einem Non-Immigrant-B-Visum oder Non-Immigrant-O-Visum (verheiratet mit einer/einem thailändischen Staatsbürger/in) bleibt die Situation weitgehend unverändert.
Die Steuernummer (Tax Identification Number, TIN), eine 13-stellige Identifikation des Revenue Department, ist seit Jahrzehnten Voraussetzung für die Ausstellung einer Arbeitserlaubnis. Arbeitgeber melden ihre ausländischen Angestellten beim Finanzamt an, woraufhin die TIN innerhalb weniger Tage erteilt wird. Mit dieser Nummer wird das lokal erwirtschaftete Einkommen versteuert, gestaffelt nach progressiven Sätzen:
- 0 % für Jahreseinkommen bis 150.000 THB (ca. 4.167 €)
- 5 – 35 % für Einkommen darüber, wobei der Spitzensteuersatz ab 5 Millionen THB (ca. 138.889 €) fällig wird
Rund 8.000 deutschsprachige Expats (5.000 Deutsche, 2.000 Schweizer, 1.000 Österreicher) sind im ersten Halbjahr 2025 mit Arbeitserlaubnis registriert, vorwiegend in Branchen wie Ingenieurwesen, Bildung, IT und Gastronomie.
Für sie ändert sich wenig: Da ihre Gehälter bereits in Thailand versteuert werden, bleiben die neuen Regelungen zu Auslandseinkünften ohne praktische Relevanz — sofern keine zusätzlichen Gelder aus dem Heimatland transferiert werden.
Betroffene Gruppe: Rentner und Langzeit-Expats ohne Arbeitserlaubnis
- Anders sieht es für Personen aus, die mit einem Non-Immigrant-O‑A- oder O‑X-Visum (Rentenvisum) oder dem neuen Langzeitvisum LTR (Long-Term Resident) in Thailand leben. Bis 2023 waren ausländische Renten oder Ersparnisse steuerfrei, sofern sie nicht im Entstehungsjahr transferiert wurden. Seit 2024 müssen jedoch alle Einkünfte, die im selben Jahr nach Thailand überwiesen werden, deklariert werden
Beispielrechnung für Rentner:
Eine monatliche Rente von 2.000 € (72.000 THB) summiert sich auf 24.000 € (864.000 THB) jährlich. Nach Abzug des thailändischen Freibetrags von 190.000 THB (ca. 5.278 €) verbleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 674.000 THB.
Unter Berücksichtigung des progressiven Steuersatzes und des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Ländern wie Deutschland könnten etwa 67.400 THB (1.872 €) Steuern fällig werden.
Diese Regelung führt zu Kritik, da viele Rentner bereits in ihren Heimatländern Steuern zahlen. Einige erwägen sogar, Thailand zu verlassen, um doppelten Abgaben zu entgehen.
Steuerliche Entlastung durch Doppelbesteuerungsabkommen
- Thailands DBAs mit über 60 Ländern, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz, spielen eine zentrale Rolle. Sie legen fest, in welchem Staat Besteuerungsrechte für bestimmte Einkunftsarten gelten.
- Beispielsweise könnten Renten aus Deutschland aufgrund des DBA weiterhin nur dort versteuert werden, was thailändische Ansprüche ausschließt. Die genaue Anwendung hängt jedoch von der individuellen Auslegung durch die Behörden ab.
Detaillierte Übersicht: Zahlen und Beispiele (Stand März 2025)
Steuernummer (TIN) 13-stellig, obligatorisch für Arbeitserlaubnis; Beantragung erfolgt durch den Arbeitgeber
- Steuerprogression 0 % (bis 150.000 THB/Jahr), 5 – 35 % (150.000 – 5.000.000+ THB/Jahr)
- Rentner-Beispiel 24.000 €/Jahr (864.000 THB), Steuer ca. 67.400 THB (1.872 €) nach Freibetrag*
- Arbeitnehmer-Beispiel Monatsgehalt 3.000 € (108.000 THB), Jahressteuer ca. 15.000 THB/Monat (416 €).
Wechselkurs 1 € = 36 THB (fix angenommen für Berechnungen).
*Bei dem Freibetrag wurden lediglich die 190.000 THB berücksichtigt (alle weiteren Freibeträge können je nach Person, noch abgezogen werden)
Geteilte Auswirkungen innerhalb der Expat-Community
Während berufstätige Expats weiterhin routiniert Steuern auf ihr thailändisches Einkommen abführen, stehen Rentner und Nicht-Erwerbstätige vor neuen Herausforderungen. Für letztere Gruppe sind Klarstellungen des Revenue Departments dringend erforderlich, um Doppelbesteuerung zu vermeiden und Planungssicherheit zu gewährleisten.
Die Debatte unterstreicht die wachsende Bedeutung transparenter steuerlicher Rahmenbedingungen für Thailands Attraktivität als Wohn- und Ruhesitz für internationale Bürger. Für Arbeitnehmer hingegen gilt weiterhin: „Business as usual“ - die Steuernummer bleibt der Schlüssel zum legalen Arbeitsaufenthalt, ohne überraschende Neuerungen.
Dieser Leserbrief unterstreicht die Dringlichkeit des Themas und fordert gezielt Maßnahmen ein, ohne polemisch zu wirken. Gleichzeitig bindet er die Redaktion ein, weiter über Klarstellungen zu berichten.
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