In Thailand leben und arbeiten ist für viele eine attraktive Entscheidung, jedoch bringt es auch Herausforderungen mit sich. Ein Beispiel dafür ist die Frage der thailändischen Sozialversicherung und die Notwendigkeit bestimmter Dokumente.
Nach neun Jahren Arbeit in Thailand plant ein Resident in Bangkok, seine thailändische Sozialversicherung nach Abschnitt 39 beizubehalten. Um dies zu erreichen, benötigt er ein gelbes Hausbuch und einen rosa Ausweis.
Wir berichteten bereits darüber:
Derzeit wohnt der Betroffene in einem Apartmentgebäude in Bangkok und hat bereits Kontakt zu den Eigentümern aufgenommen, um zu klären, ob eine Aufnahme in das blaue Buch des Hausverwalters möglich ist. Dies wäre für ihn die unkomplizierteste Lösung, vor allem, wenn die Verwaltung bereit ist, ihn als Familienmitglied zu akzeptieren.
Alternative Pläne bestehen ebenfalls
So besitzt er eine Eigentumswohnung in Pattaya, für die er das Blue Book erhalten hat, jedoch ist dieses leer, da nur thailändische Staatsbürger dort eingetragen werden können.
In der aktuellen Situation sind verheiratete Ausländer in der Regel besser gestellt, wenn es um die Beantragung thailändischer Ausweisdokumente geht. Der Betroffene bringt zur Sprache, dass diese Informationen aus dem Internet oft widersprüchlich sind.
Oft wird die Heiratsurkunde gefordert, sofern man verheiratet ist, doch die genaue Anforderung variiert. In einem weiteren Schritt überlegt er, ob es möglich ist, die bürokratischen Hürden über einen Agenten zu umgehen.
In diesem Fall könnte man sich eine Zahlung der benötigten Dokumente vorstellen, auch wenn dies mit einem gewissen Aufwand verbunden ist — nicht zuletzt durch die Notwendigkeit, persönlich nach Pattaya zu reisen.
In Anbetracht dieser Überlegungen zeigt sich, dass viele Ausländer in Thailand vor ähnlichen Herausforderungen stehen.
Die Komplexität des thailändischen Verwaltungssystems erfordert oft kreative Lösungsansätze, sei es durch familiäre Netzwerke, Eigentum oder, in einigen Fällen, alternative Methoden zur Dokumentenbeschaffung.