Die Eheschließung kann in Thailand in jedem Standesamt des Landes vorgenommen werden.
Für Ausländer gibt es in Thailand zwei Formen der Eheschließung: ein Ausländer heiratet einen Thailänder oder ein ausländisches Paar heiratet lieber in Thailand.
Ausländer benötigen zunächst Bestätigungen von ihren jeweiligen Botschaften in Thailand.
Ihre Botschaft muss ihre Staatsbürgerschaft und das Fehlen rechtlicher Hindernisse für ihre Heirat bestätigen.
Teilnahmevoraussetzungen
1. Beide Parteien müssen mindestens 17 Jahre alt sein.
Andernfalls benötigt der Minderjährige einen Gerichtsbeschluss.
2. Keine der Parteien ist verrückt.
3. Die Parteien sind nicht in direkter aufsteigender oder absteigender Linie blutsverwandt.
4. Sie haben nicht dieselben Adoptiveltern.
5. Zum Zeitpunkt der Eheschließung ist keiner der beiden Ehepartner verheiratet.
Wenn die Frau Witwe oder geschieden ist, kann die Ehe in Thailand erst nach Ablauf von 310 Tagen nach dem Tod ihres Mannes oder der Beendigung der Ehe geschlossen werden.
Ausnahmen gelten in folgenden Fällen:
1. In dieser Zeit wurde ein Kind geboren;
2. Das geschiedene Paar heiratet erneut;
3. Es liegt ein Gerichtsbeschluss vor, der der Frau die Heirat gestattet; oder
4. Vorlage eines ärztlichen Attests eines thailändischen Krankenhauses, das bestätigt, dass die Frau nicht schwanger ist.
GESETZLICHE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE HEIRATSREGISTRIERUNG IN THAILAND
Für ausländische Staatsangehörige, die einen anderen Ausländer oder einen thailändischen Staatsangehörigen heiraten:
- Reisepass, einschließlich Kopien des Einreisevisums mit thailändischer Übersetzung
- Beglaubigte Bestätigung der Ehefreiheit (Original und beglaubigte Übersetzungen)
- Wenn eine frühere Ehe bestand: Original-Sterbeurkunde oder Original-Scheidungsurkunde zusammen mit den beglaubigten thailändischen Übersetzungen
Anforderungen an thailändische Staatsangehörige beim örtlichen Bezirksamt:
- ID Karte
- Hausregistrierungsdokument
- Falls Witwe/Witwer: Original und beglaubigte thailändische Übersetzung der Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners.
- Original und beglaubigte thailändische Übersetzung der Scheidungsurkunde im Falle einer Scheidung.
- Zusätzlich benötigt das Paar 2 Zeugen, 1 Zeuge von jeder Partei.
Verfahren zur Eheregistrierung in Thailand
1. Besorgen Sie sich von Ihrer jeweiligen Botschaft in Thailand eine Bestätigung der Ehefreiheit (Ehefähigkeitszeugnis).
Jede Botschaft hat möglicherweise andere Anforderungen.
Daher ist es am besten, wenn Sie sich vorher mit Ihrer Botschaft in Verbindung setzen.
2. Die Erklärungsdokumente benötigen eine thailändische Übersetzung durch ein anerkanntes Übersetzungsbüro.
3. Bringen Sie die Dokumente zur Legalisierung zur Legalisierungsabteilung der Abteilung für konsularische Angelegenheiten des Außenministeriums in Bangkok.
4. Bringen Sie am Tag Ihrer Eheschließung alle diese beglaubigten Dokumente und alle anderen oben genannten Anforderungen zum örtlichen Bezirksamt “Amphur” oder “Khet”.
5. Beide Ehepartner müssen vor dem Standesbeamten öffentlich ihre Zustimmung geben, einander als Mann und Frau zu akzeptieren.
Der Standesbeamte trägt die Ehe ein und stellt anschließend eine Heiratsurkunde aus.
Diese ist dann rechtsgültig und wird weltweit anerkannt.
Ausländer müssen ihre Eheschließung bei der Ausländerbehörde oder ihrem jeweiligen Konsulat in Thailand melden.
Da die Heiratsurkunde in thailändischer Sprache verfasst ist, bringen Sie die englische Übersetzung zur Legalisierung zum Außenministerium.
Die Frau muss sich für Änderungen ihres Namens oder Titels an ihre örtliche Amphur wenden.
Nur ihre örtliche Amphur kann ihren thailändischen Ausweis und ihr Ta Bian Ban ändern.
Registrierung des Ehevertrags
Wenn das Paar sich darauf einigt, einen Ehevertrag abzuschließen, muss es diesen gleichzeitig mit der Eheschließung registrieren.
In Thailand zu heiraten ist relativ einfach.
Nach thailändischem Recht sind die Vermögenswerte, die die Ehepartner nach der Heirat erwerben, jedoch Teil des Sin Som Rod oder des ehelichen Vermögens, wobei die Bestimmungen des Ehepartners abweichen können.
Ein Ehevertrag ist für heiratende Paare hinsichtlich des Eigentums an Vermögenswerten unweigerlich wichtig.
Dadurch können einer oder beide von ihnen ihre jeweiligen Rechte an den Vermögenswerten erklären und, was am wichtigsten ist, Streitigkeiten vorbeugen, die in Zukunft entstehen könnten.
Vor der Eheschließung sollten Sie sich am besten mit unseren Familienanwälten beraten, um Ihre Interessen zu schützen, wenn es sich um erhebliche Vermögenswerte handelt, die später zu Komplikationen führen könnten.
Ausländische Paare, die in Thailand heiraten möchten, sollten rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen, da alle Dokumente ins Thailändische übersetzt werden müssen.