Kommentare
Harald
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10.07.2024
@Andre, Mr. X und alle anderen. Ich sehe das je mehr ich darüber nachdenke ähnlich, das
1. die Besteuerung des deutschen Rentenfreibetrags in Thailand einer nach dem DBA eine doppelte Besteuerung wäre und somit unzulässig. Für andere Länder gibt es vielleicht ähnliche Vorbehalte!
2. Der Freibetrag über 25000 Baht für eine thailändische KV viel zu niedrig ist! Wir können nicht im thailändischen Sozialsystem integriert werden, also ist es unbedingt notwendig, die Kosten von 100000 , 200000 oder mehr Baht für uns Expats auch dementsprechend als Freibetrag abzubilden.
3. Wenn sie schon von Steuergerechtigkeit für ALLE sprechen, dann kein double-pricing mehr, Zugang zum staatlichen Gesundheitswesen, Kauf von Grundstücken für ein Haus, Ende der 90 Tagemeldung und bei der Verlängerung nicht jedesmal die Skizze, obwohl sich die Adresse nicht verändert hat und andere unnötigen Dinge dazu.
Das war's, was mir so auf die Schnelle einfiel!
Wie kommen wir zusammen, um gemeinsam zu überlegen?
WhatsApp Gruppe?
Ich meine Steuer bezahlen ja, aber angemessen, wir sind ja doch meistens als Rentner nicht so wohlhabend, also den thailändischen Verhältnissen angepasst 10000 oder 20000 oder maximal 30000 Baht. Einfach und unbürokratisch! Irgendwie geregelt..jedesmal bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis muß dieser Betrag bezahlt sein!
was meint ihr?
Mr.X
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10.07.2024
@Andre @Harald
Eigentlich müsste das auf höchster Ebene geklärt werden durch das Außenministerium vertreten durch die Botschaft die genauso wie das FA Brandenburg RiA durch Nichtbeachtung und Untätigkeit glänzt.
Es ist ganz einfach zu lösen
1. Die Thailändischen Finanzbehörden informieren
2. Eine dynamische Webseite die die benötigten PDF Dateien in Englisch und in Thai generiert und zum Download bereitstellt
Eingabe FA Identifikation Numner und Rentenversicherungsnummer
Daten bekannt beim Posttrentenservise incl. Renten Eintrittsdatum und Prozentsatz der Freibeträge
Wer mir jetzt mit Datenschutz seitens der Behörden kommt lügt. Ab 31.07 2024 haben die Finanzämter zu allen benötigten Datenbanken per Gesetz Zugriff.
Wenn die bei den Behörden zu doof sind würde ich das kostenlos für die Programmieren.
Sorry, meine keinen persönlich dieser ganze Mist nervt einfach nur noch .
Harald
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09.07.2024
@Andre, wertvolle Vorschläge machst du da! Zumindest Punkt 6 habe ich schon in Arbeit, indem ich beim Heimfinanzamt einen Bescheid in deutscher und englischer Sprache über den Rentenfreibetrag angefordert habe!
Steuerbescheide der letzten Jahre habe ich ja nicht, ich bin jetzt 8 Jahre hier in Thailand, aber mit dem angeforderten Bescheid kann man auf jedenfall vorstellig werden. Das wird jedenfalls ein hartes Stück Arbeit, die viel Geduld und Nerven erfordern wird! Ich habe jedenfalls nicht vor, hier auf dem Finanzamt zum Dämon zu werden. Ganz geduldig, wie bei Kindern, werde ich sie versuchen zu überzeugen. Bei mir hat dieser feststehende Betrag von 6206 Euro ja derzeit einen Wert von ca. 240000 Baht und da lohnt es sich schon, um ca. 15 % daraus, also ca. 36000 Baht weniger, an Steuerzahlung zu kämpfen! Vielleicht ergeben sich ja in den nächsten Monaten noch neue Erkenntnisse zu dem Thema Steuern in Thailand, die zu unseren Gunsten Änderungen bringen! Die Hoffnung stirbt zuletzt!
Andre
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09.07.2024
@ Harald
Zitat: „Andre, wie kann man dem jeweiligen FA hier klarmachen, das der jeweilige Rentenfreibetrag nach DBA nicht versteuert werden darf in Thailand?“
1. Indem man auf das DBA hinweist und falls erforderlich eine Kopie des Originaltextes den Sachbearbeitern vorlegt, der zweisprachig ist, also auch auf Thai gelesen werden kann. Das hat den Vorteil, dass zumindest den Sachbearbeitern bekannt wird, dass ein solches Abkommen existiert und bei der Steuerberechnung zu beachten wäre.
2. Der Nachweis anhand seines letzten deutschen Einkommensteuerbescheides, dass ein steuerfreier Anteil bei der gesetzlichen Altersrente existiert, der Betrag sollte auf jeden Bescheid ausgewiesen sein.
3. Aus dem steuerfreien Betrag des letzten deutschen Einkommensteuerbescheides den prozentualen Anteil errechnen, der lebenslang gilt.
4. Der sehr höfliche Hinweis, dass das thailändische Einkommensteuersteuergesetz uneingeschränkt nur für Thailänder und steueransässige Ausländer gilt, mit dessen Ländern kein gültiges DBA existiert.
5. Alle Betroffenen sollten zum thailändischen Finanzamt gehen, sich individuell eine fiktive Muster-Steuerberechnung für die gesetzliche Altersrente erstellen lassen. Daraus geht hervor, dass der steuerfreie Anteil der Altersrente bis zu 50 %, aber nur bis maximal 100.000 THB berücksichtigt wird. Die 100.000 THB / fiktive 39 THB sind nur 2564 EUR! Bei den meisten wird es also zu einer erheblichen Doppelbesteuerung kommen. Daraus folgend mit Hinweis auf das DBA die Höhe des zu Unrecht erhobenen Steuerbetrages vorrechnen.
6 Sein zuletzt in Deutschland zuständiges Finanzamt kontaktieren und um ein Dokument bitten, das den lebenslang gültigen prozentualen steuerfreien Anteil der gesetzlichen Altersrente ausweist, mit der Aussage, dass dieser Anteil bereits in Deutschland voll versteuert wurde. Dieses Dokument übersetzt beglaubigen lassen, als Deckblatt an die thailändische Steuererklärung antackern und sich den Erhalt dieses Dokuments auf einer Kopie schriftlich bestätigen lassen.
7. Nach Erhalt des offiziellen thailändischen Steuerbescheides sollten alle Betroffenen, bei denen das DBA nicht berücksichtigt wurde, mit einer Protestnote die deutsche Botschaft in Bangkok darüber informieren.
Harald
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09.07.2024
@Horst, ich beziehe mich da auf den Beitrag von Andre vom 07.07. was für mich plausibel erscheint, das der Rentenfreibetrag nach dem DBA nicht doppelt besteuert werden darf, weil er aus bereits besteuerten Beiträgen resultiert. Sollte das nach dem DBA korrekt sein, kann Thailand diesen Rentenfreibetrag nicht nochmal besteuern, weil das DBA eine Übereinkunft zwischen zwei Ländern ist, nämlich Thailand und Deutschland und diese Übereinkunft hat Vorrang vor den weiteren thailändischen Steuerregeln. Schauen wir mal, ob sich da was daraus ergibt!? Wäre jedenfalls für uns einiges an ersparten Steuern in Thailand, je nach Höhe des Rentenfreibetrags!
Horst
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09.07.2024
@Harald
Grundfreibeträge und Abzugsfähigkeiten sind allein Ländersache und haben mit dem DBA nichts zu tun...TH hat eigene Abzugsfähigkeiten.
Torsten
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08.07.2024
Ich möchte mich dafür bedanken das mir die Thailändische Regierung die Entscheidung abgenommen hat ob ich ganz nach Thailand ziehe oder 50/50 Deutschland/Thailand. Ergo max 179 Tage in Thailand der Rest in meinem freistehenden Haus in Deutschland. Nicht mein Problem das Thailand dadurch weniger Geld an mir und meiner Thailändischen Frau verdient. ,,l,.
Harald
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08.07.2024
@Andre, wie kann man dem jeweiligen FA hier klarmachen, das der jeweilige Rentenfreibetrag nach DBA nicht versteuert werden darf in Thailand? Selbst der thailändische Steuerberater weiß das ja wahrscheinlich nicht!?
Hans
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08.07.2024
@Andre
1. Jeder steuerinländer ist steuerpflichtig. Das ist in jedem Staat so.
Bei mehreren wohnsitzstaaten kann es vorkommen , daß beide Staaten besteuern möchten. Dafür gibt es dann das dba. Das kann für eine Person sehr schwierig werden und trotz dba zunächst zu 2 veranlagungen führen. Viel Spaß bei den beiden Finanzbehörden.
Andre
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08.07.2024
@RolPim
Zitat: „Dann ist noch wichtig ob in BRD gemeldet und Steuer bezahlt, oder wenn nicht, dann hat Thai das Vorrecht.“
Diese Aussage ist so nicht richtig! Wer in Deutschland gemeldet ist und in Deutschland Steuern bezahlt, sich aber mindestens 180 Tage in Thailand aufhält, für den gilt das höherrangigen bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Die jeweiligen nationalen Steuerrechte sind in diesem Fall zweitrangig! Nur wer gegenüber dem deutschen Finanzamt verschweigt, dass er seinen Lebensmittelpunkt Thailand hat, dem wird z.B. seine gesetzliche Altersrente in Deutschland besteuert, obwohl das Besteuerungsrecht nach dem DBA bei der gesetzlichen Altersrente Thailand und nicht Deutschland zusteht.
Andre
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07.07.2024
@Hans
Lieber Hans, leider stimmen einige deiner Aussagen so nicht.
1. Zitat: „Dann sind Renten der deutschen Rentenversicherung beim Einbringen nach thailand nach dem thailändischen steuerrecht voll in thailand zu versteuern.“
Hans, hier fehlt der Bezug zum Deutsch-Thailändischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) von 1968, das seit 1968 ungekündigt in Kraft ist und das Thailand als höherrangiges Recht als sein nationales Steuerrecht berücksichtigen muss. Die thailändischen Steuergesetze gelten uneingeschränkt nur für thailändische Staatsbürger und für Staatsbürger anderer Länder mit denen kein DBA besteht. Die Renten der deutschen Rentenversicherung sind also unter Berücksichtigung des Deutsch-Thailändischen DBA in Thailand zu versteuern, das heißt der bereits in Deutschland zu Erwerbzeiten voll besteuerte Arbeitnehmeranteil ist zu berücksichtigen, aus dem der steuerfreie Anteil der gesetzlichen Altersrente resultiert.
2. Zitat: „Die deutschen Renten der DRV wurden nicht in Deutschland versteuert, es sei denn man hat auch noch einen deutschen Wohnsitz und macht auch eine Steuererklärung in Deutschland, so wie es das deutsche steuergestz dann auch vorsieht.“
Hans, es ist nicht richtig, dass ein deutscher Wohnsitz dazu führt, dass die Rente der DRV in Deutschland zu versteuern ist. Nach mindestens 180 Tagen im Steuerjahr (01.01.-31.12.) ist man in Thailand mit der DRV Rente einkommensteuerpflichtig, wenn sie im selben Jahr der Auszahlung auch nach Thailand überwiesen wurde. Sobald das bilaterale DBA durch eine Anwesenheit ab 180 Tagen in Thailand ausgelöst wird, ist das deutsche Steuerrecht zweitrangig. Es ist dann egal, ob man noch einen Wohnsitz in Deutschland hat oder dort gemeldet ist. Nur wenn dem Finanzamt in Deutschland verschweigen wird, das der wirkliche Lebensmittelpunkt und Wohnsitz Thailand ist erstellt das deutsche Finanzamt auch einen Steuerbescheid, der die DRV Rente beinhaltet.
Andre
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07.07.2024
@Gerhard
Ihre Frage, Zitat: „Ist das so schwer zu verstehen?“
Ich und wohl fast jeder andere weiß nicht, wie Thailand sein Besteuerungsrecht bezüglich der gesetzlichen Altersrente unter Beachtung des Deutsch-Thailändischen Doppelbesteuerungsabkommens, das seit 1968 ungekündigt in Kraft ist bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Dazu gibt es keine Informationen vom thailändischen Finanzministerium. Auch das Finanzamt in Jomtien weiß es nicht. Falls Sie es wissen, bitte ich um entsprechende Hinweise.
Ansonsten noch folgendes:
1. Ihr Wohnsitz in Thailand allein macht Sie nicht zum Steueransässigen in Thailand. Sie müssen sich mindestens 180 Tage im Steuerjahr (01.01.-31.12.) in Thailand aufhalten.
2. Dass Thailand auf die Besteuerung der „DRV Rente“ bisher verzichtet hat, ist falsch. Wenn die DRV Rente im selben Jahr der Auszahlung auch nach Thailand überwiesen wurde und die Freibeträge überschritten wurden, hätten diejenigen eine Steuererklärung abgeben müssen, denn der die Freibeträge übersteigende Betrag war in Thailand zu versteuern.
RolPim
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07.07.2024
Ich verstehe die unnötigen Diskussionen nicht, solange es keine Klarheit seitens der Regierungen gibt. Eigentlich ist es aber doch klar. Es gibt zwischen BRD und Thai ein Dop. Steuerabkommen und die 180 Tage Regel. Dann ist noch wichtig ob in BRD gemeldet und Steuer bezahlt, oder wenn nicht, dann hat Thai das Vorrecht. Das ist doch eigentlich klar. So war es zumindest in meinem Berufsleben und auch eine Regelung mit anderen Staaten
Andreas Fincke
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07.07.2024
Manche DRV Renten wurden schon teilweise beim Ansparen besteuert. Dafür gibt es in Deutschland dann einen Freibetrag als Ausgleich.
Da bei DRV Renten Thailand das alleinige Besteuerungsrecht hat, erfolgt somit abgesichert durch DBA eine doppelte Besteuerung. ( Übergang vorgelagerte zur nachgelagerten Besteuerung )
Und ja, bei weltweit besteuertem Einkommen, auch wenn es nicht nach Thailand eingeführt wird, ist es schon relevant, ab die ausländische PV für Thailand bei der Erklärung abgezogen werden darf oder nicht.
Die Spekulation bedeuten, sich auf den worst case vorzubereiten. Im Klartext, wer noch nicht 180 Tage im Jahr in Thailand ist, wird sich hüten, jetzt um zu ziehen oder gar größere Gelder nach Thailand zu transferieren.
Es wäre sehr sinnvoll, wenn das Rvenue Department so schnell wie möglich Klarheit schafft, sonst bleibt zu viel in der Schwebe.
In meinem Fall, ich habe zwar diesen Monat ein paar Bath für eine Dachreparatur gezahlt. Aber das eigentlich geplante und bereitgestellte komplette neu Eindecken ist wegen der steuerlichen Unsicherheit erstmal gestrichen worden.
Es ist eine thailändische Firma mit Thai Mitarbeitern, für die dieser Auftrag wegfiel.
F.S.
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07.07.2024
Ich lese hier immer "NUR" von deutschen Rentnern, sind alle anderen europäischen
Rentner, irgendwie nicht in Betracht zu ziehen wegen diesem Steuerschlamassel. Ein Rentner der seine Rente immer noch, auch jetzt noch, im Heimatland besteuern muss, sollte jedenfalls davon befreit sein, doppelte Steuern zu zahlen. Ich nehme an, dass die meisten von uns allen, ein Leben lang dafür gearbeitet haben, den Rest ihres Lebens hier als Ansässiger, in Ruhe verleben zu koennen.
Zu bemerken waere, dass von uns viele hart dafuer gearbeitet haben, und das Tag und Nacht in 3 Arbeitsschichten.
mimi
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07.07.2024
Ich werde alles versuchen diesem abkassieren von Thai-Regierung zu entkommen!
Ausländer die hier keine Rechte kein Zugang zu Thai Institutionen Zugang bekommen und Leute 2.Klasse behandelt wird wird und will keine Steuern bezahlen für diese Politikern u. Regierungen
Peter
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07.07.2024
Wenn ich das so lese, könnte man meinen, es gäbe nur Deutsche, welche in Thailand leben und Steuer bezahlen müssten! Es sind noch viel mehr Nationalitäten von der Steuererhebung betroffen! Also wäre es jezt endlich an der Zeit, dass die Regierung Klarheit schafft und zwar für alle Expats! So viel ich weiss, müsste das mit dem Welteinkommen zuest publiziert weren, bevor es in Kraft gesetzt werden kann.
Hua Hin
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07.07.2024
Wenn wir Rentner Steuern zahlen müssen, wäre es eigentlich nur fair wenn die Durchführungsanweisungen des Steuergesetzes etwas an die Realität angepaßt werden.
Viele von uns haben eine teure europäische Krankenversicherung um in Thailand gut abgedeckt zu sein. Die thailändischen Freibeträge für KV sind viel zu gering. Ich hoffe sehr, daß da noch nachgebessert wird.
Harald
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07.07.2024
auch Rentner, die die DRV Rente in Deutschland "nicht" versteuern müssen fordern Aufklärung! Liebe thailändischen Politiker und Finanzbehörden quält uns nicht mehr, sondern teilt uns endlich die Fakten mit, die schon am 01.01.2024 hätten bekannt sein müssen! Jede Herumschrauberei an den Bedingungen zur Versteuerung während des Steuerjahrs sind eigentlich für dieses Jahr gesetzlich nicht mehr relevant! (Stichwort Besteuerung Welteinkommen schon ab 01.01.2024!)
Hans
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07.07.2024
Es geht nicht um 6 Monate ,sondern um genau 180 Tage im jahr thailand aufenthalt (einschl. Der angebrochenen Tage).
Dann sind Renten der deutschen Rentenversicherung beim Einbringen nach thailand nach dem thailändischen steuerrecht voll in thailand zu versteuern.
Die deutschen Renten der DRV wurden nicht in Deutschland versteuert, es sei denn man hat auch noch einen deutschen Wohnsitz und macht auch eine Steuererklärung in Deutschland, so wie es das deutsche steuergestz dann auch vorsieht. Weltweite
Kapitalerträge sind wie die Rente in Thailand zu versteuern.
Das ist hoffentlich jetzt für alle zu verstehen
Gerhard
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07.07.2024
Ist das so schwer zu verstehen? Ich beziehe eine DRV Rente in Deutschland, die nicht versteuert wird, da ich meinen Wohnsitz in Thailand habe. Thailand hat das Recht der Besteuerung, aber dato darauf verzichtet. Für das Steuerjahr 2024 muss ich alle Überweisungen versteuern. Wohl gemerkt, nur das was ich von Deutschland nach Thailand ueberweise. Sind das insgesamt 400.000 - 500.000 Bath, je nach tatsächlichen Gegebenheiten, sind dass ZERO Steuern.
Gerhard
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07.07.2024
Ist das so schwer zu verstehen? Ich beziehe eine DRV Rente in Deutschland, die nicht versteuert wird, da ich meinen Wohnsitz in Thailand habe. Thailand hat das Recht der Besteuerung, aber dato darauf verzichtet. Für das Steuerjahr 2024 muss ich alle Überweisungen versteuern. Wohl gemerkt, nur das was ich von Deutschland nach Thailand ueberweise. Sind das insgesamt 400.000 - 500.000 Bath, je nach tatsächlichen Gegebenheiten, sind dass ZERO Steuern.