Wie auf jedem Immobilienmarkt fallen auch beim Kauf einer Immobilie in Thailand zusätzliche Kosten und Gebühren an. Bevor Sie eine Immobilie kaufen, stoßen Sie bei Ihren Recherchen vielleicht auf Übertragungsgebühren, Gewerbesteuer und Stempelgebühren, aber was sind das für Gebühren? Und wer ist für die Zahlung dieser Gebühren verantwortlich? Hier ist, was Sie wissen müssen.
Übertragungsgebühr
Das thailändische Landministerium erhebt eine Gebühr von 2 % auf den geschätzten Wert der Immobilie.
Gewerbesteuer
Diese wird auf 3,3 % des geschätzten Wertes festgesetzt. Sie ist jedoch nur zu entrichten, wenn die Immobilie innerhalb der ersten fünf Jahre nach dem Erwerb verkauft wird. Ist dies nicht der Fall, wird stattdessen eine Stempelsteuer erhoben.
Stempelabgabe
Es werden insgesamt 0,5 % des eingetragenen Wertes besteuert. Wenn eine spezifische Gewerbesteuer anfällt, ist keine Stempelsteuer erforderlich.
Quellensteuer
Dies hängt davon ab, ob der Verkäufer ein Unternehmen oder eine Privatperson ist. Die Quellensteuer für Unternehmen wird auf 1 % des Schätzwertes oder 1 % des Verkaufspreises festgesetzt, je nachdem, welcher Wert höher ist. Handelt es sich bei dem Immobilienverkäufer hingegen um eine Privatperson, wird die Quellensteuer mit progressiven Sätzen auf der Grundlage des geschätzten Wertes berechnet.
Wer zahlt die Übertragungsgebühren und Steuern?
Die Bauträger teilen sich in der Regel alle Gebühren 50/50 mit den Käufern. Bei privaten Transaktionen trägt der Verkäufer jedoch oft den Großteil der Kosten, zu denen die Gewerbesteuer, die Stempelsteuer und die Quellensteuer gehören. Von den Käufern hingegen wird erwartet, dass sie 1 % der 2 %igen Übertragungsgebühr zahlen. Dies ist jedoch sehr stark vom Einzelfall abhängig und kann ausgehandelt werden. In der Regel wird im Voraus vereinbart, wie viel von diesen Steuern und Gebühren die Verkäufer oder die Käufer zu zahlen haben. Es ist auch eine gute Idee, vorher mit einem Makler oder Anwalt für Immobilienrecht zu sprechen.
Denken Sie daran, dass die Gebühren für die Eintragung eines Mietvertrags und für den Kauf einer Immobilie von einem Bauträger unterschiedlich sind.