Mehr als 10.600 Beschwerden über Taxidienstleistungen sind eingegangen, so das Verkehrsministerium, das gleichzeitig seine Politik zur Verbesserung der Taxidienstleistungen, die “bequem, sicher und preisgünstig” sind, darlegte.
Nach Angaben auf der Website des Landverkehrsministeriums zu den 1584 Beschwerden, die im Geschäftsjahr 2024 (Oktober 2023 bis Februar 2024) bei der Fahrgastschutzzentrale eingegangen sind, bezogen sich 10.687 Beschwerden speziell auf die Nutzung von Taxidiensten.
Die zehn wichtigsten Beschwerden über Taxidienste, basierend auf der Anzahl der eingegangenen Beschwerden, waren:
- Weigerung, Fahrgäste aufzunehmen 2.291;
- unhöfliches Verhalten/Sprache 1.872;
- rücksichtsloses Fahren 1.285;
- Nichtbenutzung des Taxameters 1.054;
- Nichtbeförderung von Fahrgästen zu vereinbarten Zielen 564;
- überhöhte Preise für Fahrgäste 503;
- längere Strecken als notwendig 450;
- Unstimmigkeiten beim Ablesen des Taxameters 438;
- falsche Anzeige des Nummernschilds 403;
- und illegales Parken/Blockieren von Verkehr oder Bushaltestellen 335.
Das Ministerium teilte mit, dass es die Abteilung für Landverkehr damit beauftragt hat, die Ursachen für die Ablehnung von Fahrgästen durch Taxifahrer zu ermitteln und diese Probleme zu lösen.
Darüber hinaus wird das Ministerium mit dem Thailand Development Research Institute zusammenarbeiten, um die Qualität der Taxidienste umfassend zu verbessern, einschließlich der Erforschung angemessener Tarife, die die aktuellen Lebenshaltungskosten widerspiegeln, ohne die Öffentlichkeit zu belasten.
Die Strafen für Taxifahrer, die sich weigern, Fahrgäste mitzunehmen, umfassen eine Geldstrafe von bis zu 1.000 Baht und die obligatorische Teilnahme an einem mindestens dreistündigen Schulungsprogramm, wie vom Ministerium für Landverkehr vorgeschrieben.
Bei wiederholten Verstößen kann der Führerschein für einen Zeitraum von einem bis sechs Monaten eingezogen werden.
Bürgerinnen und Bürger können Verstöße melden und gemäß den Vorschriften Belohnungen erhalten, wenn sie nach der Inspektion und dem Abschluss von Straf- oder Gerichtsverfahren über Verstöße informieren, so das Ministerium.