In Thailand kann die Scheidung weitreichende Auswirkungen auf Ihren Aufenthaltsstatus haben, insbesondere wenn Ihr Visum auf einer Ehe basiert. Ein aktueller Fall zeigt, dass eine Aufenthaltserlaubnis mit der Scheidung erlischt.
Dies betrifft insbesondere Personen, die sich in der letzten Phase einer Eheverlängerung befinden. Ein Betroffener berichtete vor kurzem, dass er nur noch zwei Monate bis zum Ablauf seiner derzeitigen Aufenthaltserlaubnis hat.
Für jene, die in dieser Situation stecken, gibt es einige Optionen. Es wird empfohlen, die (noch verheiratete) Partnerin zu ermutigen, gemeinsam zur Einwanderungsbehörde zu gehen.
Dadurch könnten Sie die Möglichkeit erhalten, Ihre Aufenthaltserlaubnis von der Ehe auf einen Ruhestandsstatus umzustellen. Dies erfordert lediglich ein eigenes Bankkonto mit einem Mindestbetrag von 800.000 Baht.
Für einige kann es notwendig sein, Zeit zu gewinnen, um die notwendigen Änderungen vorzunehmen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, eine 60-tägige Verlängerung für den Besuch der Ehefrau zu beantragen.
Es sollte jedoch beachtet werden, dass die Unterstützung durch die derzeitige Ehefrau oft nur von begrenztem Wert ist. Alternativ bleibt die Option, Thailand ohne gültiges Visum zu verlassen und sich danach erneut ohne Visum ins Land einreisen, um den Prozess zur Umstellung auf eine visumfreie Ruhestandsverlängerung zu beginnen.
Dieser alternative Ansatz legt nahe, dass im Falle einer Scheidung ein strategisches Vorgehen notwendig ist, um den Aufenthalt in Thailand aufrechtzuerhalten.
Es lohnt sich, sich rechtzeitig über die Möglichkeiten und notwendigen Schritte zu informieren, um eventuelle Komplikationen zu vermeiden und den Aufenthalt in Thailand langfristig zu sichern. Es wird empfohlen sich anwaltlichen, oder von seriösen Agenturen, Rat zu holen, da kann Ihnen auch sicherlich Khun Panida weiterhelfen.