Persönliche Einkommensteuer (PIT)
Die persönliche Einkommensteuer (PIT) ist eine direkte Steuer, die auf das Einkommen einer Person erhoben wird.
Unter einer Person versteht man eine Einzelperson, eine Personengesellschaft, eine nicht juristische Personengesellschaft und einen ungeteilten Nachlass.
Im Allgemeinen muss eine Person, die der Steuersteuer unterliegt, ihre Steuerschuld berechnen, eine Steuererklärung abgeben und gegebenenfalls Steuern zahlen, und zwar auf Kalenderjahresbasis.
1. Steuerpflichtige Person
Steuerpflichtige werden in „Resident“ und „Nicht-Resident“ eingeteilt. „Einwohner“ bezeichnet jede Person, die sich in Thailand für einen oder mehrere Zeiträume von insgesamt mehr als 180 Tagen in einem Steuerjahr (Kalenderjahr) aufhält.
Ein Einwohner Thailands ist steuerpflichtig auf Einkünfte aus Quellen in Thailand sowie auf den Teil der Einkünfte aus ausländischen Quellen, der nach Thailand gebracht wird.
Ein Nichtansässiger unterliegt jedoch nur der Steuer auf Einkünfte aus Quellen in Thailand.
- 2. STEUERBASIS*
- 2.1 Bewertbares Einkommen*
Einkünfte, die der PIT zuzurechnen sind, werden als „steuerpflichtiges Einkommen“ bezeichnet.
Der Begriff umfasst Einkünfte sowohl in bar als auch in Form von Sachleistungen.
Daher werden alle von einem Arbeitgeber oder anderen Personen bereitgestellten Leistungen, wie beispielsweise ein mietfreies Haus oder der vom Arbeitgeber im Namen des Arbeitnehmers gezahlte Steuerbetrag, für die Zwecke der Einkommensteuer ebenfalls als steuerpflichtiges Einkommen des Arbeitnehmers behandelt.
Das steuerpflichtige Einkommen ist wie folgt in 8 Kategorien unterteilt
1. Einkünfte aus persönlichen Dienstleistungen gegenüber Arbeitgebern
2. Einkommen aufgrund von Tätigkeiten, Positionen oder erbrachten Dienstleistungen
3. Einkünfte aus Firmenwert, Urheberrecht, Franchise, anderen Rechten, Renten oder Einkünfte in Form von jährlichen Zahlungen, die aus einem Testament oder einem anderen Rechtsakt oder Urteil des Gerichts stammen
4. Einkünfte in Form von Dividenden, Zinsen auf Einlagen bei Banken in Thailand, Gewinnanteilen oder anderen Vorteilen einer juristischen Gesellschaft, juristischen Personengesellschaft oder eines Investmentfonds, erhaltene Zahlungen infolge einer Kapitalherabsetzung, ein Bonus usw erhöhte Kapitalbeteiligungen, Gewinne aus der Verschmelzung, dem Erwerb oder der Auflösung von juristischen Gesellschaften oder Personengesellschaften sowie Gewinne aus der Übertragung von Anteilen oder Personengesellschaften
5. Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien sowie aus Vertragsverletzungen, Ratenverkäufen oder Mietkaufverträgen
6. Einkünfte aus freien Berufen
7. Einkünfte aus Bau- und anderen Werkverträgen
8. Einkünfte aus Gewerbe, Handel, Landwirtschaft, Industrie, Verkehr oder einer anderen, nicht zuvor genannten Tätigkeit
2.2 Abzüge und Zulagen
Bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens sind bestimmte Abzüge und Freibeträge zulässig.
Der Steuerzahler muss vor der Gewährung der Freibeträge Abzüge vom steuerpflichtigen Einkommen vornehmen.
Daher wird das steuerpflichtige Einkommen wie folgt berechnet
STEUERPFLICHTIGE EINKOMMEN = Steuerpflichtiges Einkommen – Abzüge – Freibeträge
*Für die Berechnung der Einkommensteuer zulässige Abzüge
Art des Einkommensabzugs*
A. Einkommen aus Beschäftigung 40 %, jedoch nicht mehr als 60.000 Baht
B. Einnahmen aus dem Urheberrecht betragen 40 %, jedoch nicht mehr als 60.000 Baht
C. Einnahmen aus der Vermietung von Immobilien
1) Gebäude und Kaianlagen 30 %
2) Landwirtschaftliche Fläche 20 %
3) Alle anderen Grundstücksarten 15 %
4) Fahrzeuge 30 %
5) Jede andere Art von Immobilie 10 %
D. Einkommen aus freien Berufen 30 %, mit Ausnahme des Arztberufs, wo 60 % zulässig sind
E. Einnahmen aus Arbeitsverträgen, bei denen der Auftragnehmer neben den Werkzeugen auch wesentliche Materialien zur Verfügung stellt, tatsächliche Kosten oder 70 %
F. Einkünfte aus Unternehmen, Handel, Landwirtschaft, Industrie, Transport oder anderen Aktivitäten, die nicht in a aufgeführt sind. zu e. tatsächlicher Aufwand oder 65 % — 85 %, je nach Einnahmeart
Zulässige Zulagen (Befreiungen) für die Berechnung der Einkommensteuer
Persönliche Erlaubnis
Alleinstehender Steuerzahler 30.000 Baht für den Steuerzahler
Ungeteilter Nachlass 30.000 Baht für den Ehegatten des Steuerzahlers
Nichtjuristische Personengesellschaften oder Personenvereinigungen 30.000 Baht für jeden Partner, jedoch insgesamt nicht mehr als 60.000 Baht
Ehegattengeld 30.000 Baht
Kindergeld (Kind unter 25 Jahren, das an einer Bildungseinrichtung studiert, oder minderjährig oder eine eingestellte inkompetente oder quasi-inkompetente Person) jeweils 15.000 Baht (begrenzt auf drei Kinder)
Bildung (zusätzlicher Zuschuss für Kinder, die in einer Bildungseinrichtung in Thailand studieren) 2.000 Baht pro Kind
Der Elternzuschuss beträgt 30.000 Baht für jeden Elternteil des Steuerzahlers und des Ehepartners, wenn dieser Elternteil über 60 Jahre alt ist und weniger als 30.000 Baht verdient
Lebensversicherungsprämie, die vom Steuerzahler oder Ehepartner gezahlt wird.
Tatsächlich gezahlter Betrag, der jedoch jeweils 100.000 Baht nicht übersteigt
Anerkannte, vom Steuerzahler oder Ehegatten gezahlte Beiträge zur Vorsorgekasse.
Tatsächlich gezahlter Betrag in Höhe von höchstens 15 % des Lohns, jedoch höchstens 500.000 Baht
Langfristiger Aktienfonds Der tatsächlich gezahlte Betrag beträgt nicht mehr als 15 % des Lohns, jedoch nicht mehr als 500.000 Baht
Hypothekenzinsen Der tatsächlich gezahlte Betrag beträgt jedoch nicht mehr als 100.000 Baht
Vom Steuerpflichtigen bzw. Ehegatten gezahlte Sozialversicherungsbeiträge
Tatsächlich gezahlter Betrag
Gemeinnützige Spenden Tatsächlich gespendeter Betrag, der jedoch 10 % des Einkommens nach Abzug der Standardabzüge und der oben genannten Zulagen nicht übersteigt
2.3 Steuergutschrift für Dividenden
Jeder Steuerzahler, der seinen Wohnsitz in Thailand hat und Dividenden von einer in Thailand eingetragenen juristischen Gesellschaft oder Personengesellschaft erhält, hat Anspruch auf eine Steuergutschrift in Höhe von 3⁄7 des erhaltenen Dividendenbetrags.
Bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens muss der Steuerzahler seine Dividenden um den Betrag der erhaltenen Steuergutschrift hochrechnen.
Der Betrag der Steuergutschrift ist auf seine Steuerschuld anrechenbar.
3. Progressive Steuersätze
Für das zu versteuernde Einkommen gelten die folgenden Einkommensteuersätze
Steuersätze der persönlichen Einkommensteuer
0−150.000 Befreiung
mehr als 150.000, aber weniger als 300.000 5 %
mehr als 300.000, aber weniger als 500.000 10 %
mehr als 500.000, aber weniger als 750.000 15 %
mehr als 750.000, aber weniger als 1.000.000 20 %
mehr als 1.000.000, aber weniger als 2.000.000 25 %
mehr als 2.000.000, aber weniger als 4.000.000 30 %
Über 4.000.000 35 %
Wenn die in 2.1 genannten Einkommenskategorien (2) – (8) mehr als 60.000 Baht pro Jahr verdienen, muss der Steuerzahler den Steuerbetrag durch Multiplikation von 0,5 % mit dem steuerpflichtigen Einkommen berechnen und mit dem berechneten Steuerbetrag vergleichen progressive Steuersätze.
Der Steuerpflichtige ist zur Zahlung der Steuer in Höhe des höheren Betrags verpflichtet.
3.2 Getrennte Besteuerung
Es gibt mehrere Arten von Einkünften, die der Steuerzahler bei der Berechnung der Steuerschuld nicht in das steuerpflichtige Einkommen einbeziehen darf oder die er nicht einbeziehen darf.
Einkünfte aus dem Verkauf von Immobilien
Bei der Berechnung der Einkommensteuer darf der Steuerzahler Einkünfte aus dem Verkauf von Immobilien, die durch Vermächtnis oder Schenkung erworben wurden, nicht in das steuerpflichtige Einkommen einbeziehen.
Wenn der Verkauf jedoch zu kommerziellen Zwecken erfolgt, ist es wichtig, dass diese Einkünfte als steuerpflichtiges Einkommen berücksichtigt werden und der Einkommensteuer unterliegen.
Die folgenden Arten von Zinserträgen können nach Wahl des Steuerzahlers von der Berechnung der Einkommensteuer ausgeschlossen werden, sofern eine Quellensteuer von 15 Prozent einbehalten wird
1. Zinsen auf Anleihen oder Schuldverschreibungen, die von einer staatlichen Organisation ausgegeben werden
2. Zinsen auf Spareinlagen bei Geschäftsbanken, wenn der Gesamtbetrag der in einem Steuerjahr erhaltenen Zinsen nicht mehr als 20.000 Baht beträgt
3. Zinsen für Kredite, die von einem Finanzunternehmen gezahlt werden
4. Zinsen, die von einem Finanzinstitut erhalten werden, das nach einem bestimmten thailändischen Gesetz gegründet wurde, um Geld zur Förderung der Landwirtschaft, des Handels oder der Industrie zu verleihen
Dividenden
Steuerzahler, die in Thailand ansässig sind und Dividenden oder Gewinnanteile von einem eingetragenen Unternehmen oder einem Investmentfonds erhalten, für den an der Quelle eine Steuer in Höhe von 10 Prozent einbehalten wurde, können sich bei der Berechnung der Einkommensteuer dafür entscheiden, diese Dividende vom steuerpflichtigen Einkommen auszuschließen.
Allerdings kann der Steuerzahler in diesem Fall keine Erstattung oder Gutschrift gemäß 2.4 beantragen.
4. Quellensteuer
Für bestimmte Einkommenskategorien muss der Einkommenszahler die Quellensteuer einbehalten, eine Steuererklärung einreichen (Formular PIT 1, 2 oder 3, je nach Fall) und den einbehaltenen Steuerbetrag an das Bezirksfinanzamt übermitteln.
Die einbehaltene Steuer wird dann zum Zeitpunkt der Abgabe der Einkommensteuererklärung auf die Steuerschuld des Steuerzahlers angerechnet.
Im Folgenden sind die Quellensteuersätze für einige Einkommenskategorien aufgeführt.
Einkommensarten
1. Erwerbseinkommen 5 — 37 %
2. Mieten und Preise 5 %
3. Schiffsmiete 1 %
4. Dienstleistungs- und Honorar 3 %
5. Steuerzahlung
Der Steuerzahler ist verpflichtet, innerhalb des letzten Märztages nach dem Steuerjahr eine persönliche Einkommensteuererklärung einzureichen und eine Zahlung an das Finanzamt zu leisten.
Steuerzahler, die in den ersten sechs Monaten des Steuerjahres Einkünfte gemäß Abschnitt 2.3 c, d oder f erzielen, müssen außerdem eine halbjährliche Steuererklärung einreichen und innerhalb des letzten Septembertages des Steuerjahres eine Zahlung an das Finanzamt leisten .
Etwaige Quellensteuern oder Halbjahressteuern, die an das Finanzamt gezahlt wurden, können am Ende des Jahres als Gutschrift auf die Steuerschuld verwendet werden.
Auf alle angegeben Informationen, übernehmen wir keine Haftung und im Einzelfall sollte ein Steuerberater herbeigezogen werden