Berlin — Das Bundesarbeitsministerium plant, die Beitragsmessungsgrenzen in der Renten- sowie in der Kranken- und Pflegeversicherung aufgrund der positiven Lohnentwicklung anzuheben.
Ab 2025 sollen Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung bis zu einem Einkommen von 8.050 Euro fällig werden, während die Grenze in der Kranken- und Pflegeversicherung auf 5.512,50 Euro steigt.
Diese Anpassungen zielen darauf ab, dass gutverdienende Personen sich entsprechend der durchschnittlichen Lohnentwicklung an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen.
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