Bangkok — DE FACTO PHEU THAI BOSS und auf freiem Fuß befindlicher Sträfling Thaksin Shinawatra wird nach seiner Entlassung auf Bewährung Ende dieses Monats rechtlich gesehen nicht in Polizeigewahrsam sein, sagte heute (7. Februar) ein prominenter Anwalt.
Laut Narinpong Jinapuck, dem Vorsitzenden der Anwaltsvereinigung Thailands, ist der “Unberührbare” Thaksin rechtlich verpflichtet, nach seiner Entlassung auf Bewährung nach Hause zurückzukehren und das Land nicht zu verlassen, solange seine einjährige Haftstrafe, die im August abläuft, rechtlich als “Verurteilter”, wenn auch praktisch auf freiem Fuß, gilt.
Ein wahrscheinlicher Aufenthaltsort des Milliardärs und politisch einflussreichen Thaksin nach seiner Entlassung auf Bewährung ist seine Residenz Chan Song Lah auf der Thonburi-Seite der Hauptstadt.
Weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft können den de facto Pheu Thai-Chef und Verurteilten irgendwo in Gewahrsam nehmen, bis er zu einer geplanten Befragung wegen des Verstoßes gegen das Gesetz gegen die Majestätsbeleidigung, auch bekannt als Abschnitt 112 des Strafgesetzbuches, mit verbalen Äußerungen, die er während seines Selbstexils im Ausland gemacht hatte, befragt wird, so der Verbandschef.