Bangkok — Das Strafgericht hat sechs Protestführer zu Haftstrafen zwischen sechs Monaten und neun Jahren verurteilt, aber die Strafen für fünf von ihnen wegen ihrer Demonstrationen gegen die Regierung Yingluck Shinawatra vor zehn Jahren ausgesetzt.
Das Gericht fällte am Freitag sein Urteil über eine Klage der Staatsanwaltschaft gegen sieben Angeklagte, von denen einer freigesprochen wurde. Bei den Angeklagten handelte es sich um Nussor Yeema, Uthai Yodmanee, Nititorn Lamlur, Frau Chitpas Kridakorn, Pansuwan Na Kaew, Prakobkit Inthong und Kittisak Prokkati.
Sie wurden wegen illegaler Versammlung und versuchten Umsturzes der konstitutionellen Monarchie des Landes angeklagt, weil sie zwischen dem 23. November 2013 und dem 1. Mai 2014 an Demonstrationen der inzwischen aufgelösten Volksallianz für Demokratie (PAD) gegen die Regierung Yingluck teilgenommen hatten.
Das Gericht befand Herrn Nussor, den Erstangeklagten und ehemaligen Wächter des Network of Students and People for Reform of Thailand (NSPRT), der illegalen Versammlung für schuldig und verurteilte ihn zu sechs Monaten ohne Bewährung.
Herr Uthai und Herr Nititorn, der zweite und dritte Angeklagte, beide führende NSPRT-Mitglieder, wurden wegen ihrer Rolle bei den Demonstrationen zu vier Jahren und neun Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe von jeweils 200.000 Baht verurteilt.
Frau Chitpas oder Tant, die vierte Angeklagte und ehemaliges Mitglied der Demokratischen Partei, erhielt eine neunmonatige Gefängnisstrafe und eine Geldstrafe von 40.000 Baht, weil sie Beamte zur Arbeitseinstellung angestiftet hatte.
Herr Pansuwan und Herr Prakobkit, der fünfte und der sechste Angeklagte, wurden zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und neun Monaten sowie zu einer Geldstrafe von jeweils 180.000 Baht verurteilt. Der siebte Angeklagte, Herr Kittisak, ein Akademiker, wurde freigesprochen, da das Gericht der Ansicht war, dass er seine Meinung ehrlich und auf der Grundlage akademischer Informationen geäußert hatte.
Später setzte das Gericht die Gefängnisstrafen für alle Angeklagten, mit Ausnahme von Herrn Nussor, für zwei Jahre aus, da sie noch nie eine Gefängnisstrafe verbüßt hatten.