Das Familienrecht in Thailand ist hauptsächlich im Zivil- und Handelsgesetzbuch kodifiziert.
Praktisches Rechtswissen für Ausländer in Thailand: Heirat in Thailand
Paare, die ihre Beziehung in Thailand formalisieren möchten, müssen eine Zivilehe eingehen.
Das thailändische Recht erkennt keine De-facto-Ehen oder buddhistische Ehen an.
Erst wenn die Ehe offiziell registriert und ins Heiratsregister eingetragen wird, gilt sie als geschlossen.
Eine Ehe kann in Thailand nicht geschlossen werden, wenn der Mann oder die Frau bereits der Ehepartner einer anderen Person ist (Abschnitt 1452).
Bigamie (Heiratsverhandlung mit einer Person, während diese noch rechtlich mit einer anderen verheiratet ist) ist eine Straftat gemäß dem Strafgesetzbuch (Abschnitt 137 “Falsche Angaben gegenüber einem Regierungsbeamten, der die Eheschließung und Registrierung durchführt.
Immobilienbesitz eines Thailänders, der mit einem Ausländer verheiratet ist
Eine Heirat mit einem Ausländer (nach thailändischem oder ausländischem Recht) hat Auswirkungen auf das Recht eines thailändischen Staatsbürgers, in Thailand Eigentum zu besitzen.
Vor 1999 verloren Thailänder, die mit einem Ausländer verheiratet waren, das Recht, in Thailand legal Land zu erwerben und zu besitzen (oder Immobilien, deren Besitz für Ausländer verboten ist).
Derzeit ist es einem Thailänder, der mit einem Ausländer verheiratet ist, erlaubt, sein Eigentum an einer Immobilie in Thailand zu registrieren, allerdings ist dazu ein rechtliches Verfahren erforderlich.
Eheverträge in Thailand
Ein Ehevertrag wird in Abschnitt 1465 des Zivil- und Handelsgesetzbuchs anerkannt.
Ein thailändischer Ehevertrag ist eine formelle Vereinbarung, die vor der offiziellen Eheschließung in Thailand getroffen wird und die finanziellen Beziehungen zwischen dem zukünftigen Ehemann und der zukünftigen Ehefrau in Bezug auf ihr Eigentum regelt.
Die rechtlichen Anforderungen, die die Gültigkeit des Ehevertrags bestimmen, finden sich ebenfalls im Zivil- und Handelsgesetzbuch.
Scheidung in Thailand
Eine Scheidung in Thailand ist die formelle oder rechtliche Beendigung einer Ehe.
Eine Scheidung in Thailand bedeutet die Auflösung einer Ehe durch ein Gerichtsurteil auf Grundlage der Scheidungsgründe, die im Zivil- und Handelsgesetzbuch unter dem Kapitel “Beendigung der Ehe” aufgeführt sind, oder eine Scheidung auf Antrag von Mann und Frau durch die Amphur oder Gemeinde in Thailand.
Die Amphur oder Amphoe ist die Bezirksverwaltungsbehörde.
Erbrecht in Thailand
Ausländer haben Anspruch auf durch Erbschaft erworbenes Eigentum und Ausländer haben das Recht, über Eigentum durch Erbschaft zu verfügen.
Wenn eine Person stirbt, können ihre Vermögenswerte entweder durch ein Testament oder durch Erbschafts- und Nachfolgegesetze übertragen werden (wenn der Verstorbene kein gültiges Testament hinterlassen hat).
Wenn eine Person kein Testament hinterlassen hat, werden ihre Wünsche möglicherweise nicht unbedingt ausgeführt.
Ausländer mit Vermögenswerten in Thailand sollten sich der Beschränkungen bei der Übertragung von Anteilen und Eigentum durch Erbschaft in Thailand bewusst sein.