Berlin — Das neue Cannabisgesetz zwingt die Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg zur Neubewertung tausender Fälle, da viele Cannabisdelikte nun teilweise oder vollständig straffrei sind.
Justizministerin Marion Gentges kritisiert, dass die Gesetzesnovelle das angestrebte Ziel der Entlastung der Gerichte verfehlt und die juristische Arbeit erheblich belastet.
Zukünftige Tilgungsverfahren für Einträge im Führungszeugnis wegen straffreier Cannabisdelikte könnten die Situation weiter komplizieren und die Staatsanwaltschaften vor zusätzliche Herausforderungen stellen.
Dies ist eine kurze Zusammenfassung, den vollständigen Bericht können Sie lesen unter: