Berlin — Der Bundesgerichtshof untersucht die Verurteilung eines Weimarer Richters, der während der Corona-Pandemie ein Verbot gegen die Maskenpflicht an zwei Schulen aussprach und deshalb wegen Rechtsbeugung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde.
Der Richter und die Staatsanwaltschaft haben Revision eingelegt und beanstanden vermeintliche Rechtsfehler im Verfahren, was zu einer möglichen Neuverhandlung des Falls führen könnte.
Das Landgericht Erfurt war der Meinung, dass der Richter sein Amt gezielt missbraucht und seine Entscheidung voreingenommen getroffen hat.
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