Das thailändische Gesundheitsministerium plant weitreichende Änderungen an den bestehenden Leihmutterschaftsgesetzen, um sie an das Gesetz zur gleichgeschlechtlichen Ehe anzupassen. Diese Initiative zielt darauf ab, ausländischen Paaren die Möglichkeit zu bieten, in Thailand Leihmutterschaftsdienste in Anspruch zu nehmen.
Dr. Panuwat Panket, Generaldirektor des Ministeriums für Gesundheitsdienstunterstützung, informierte am 14. Januar über die bevorstehenden Anpassungen des Gesetzes zum Schutz von Kindern, die durch assistierte Reproduktionstechnologien geboren wurden. Ein zentraler Punkt der Gesetzesänderung beinhaltet den Austausch der Begriffe „Ehemann“ und „Ehefrau“ mit „Ehepartner“, was auch gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit zur Leihmutterschaft eröffnet. Ebenso wird überlegt, Regelungen zum Sorgerecht und zur Vormundschaft zu konkretisieren, insbesondere in Fällen von Trennung.
Die gesetzliche Reform sieht vor, dass künftig auch ausländische Paare Leihmutterschaftsdienste in Anspruch nehmen dürfen und es möglich ist, ausländische Leihmütter nach Thailand zu bringen. Gleichzeitig erlaubt das neue Gesetz den Export von Embryonen, Sperma oder Eizellen unter bestimmten Voraussetzungen, die von einem speziellen Komitee festgelegt werden.
Um möglichen Missbräuchen vorzubeugen, wie etwa Menschenhandel oder illegale Leihmutterschaft, betonte Dr. Panuwat, dass die Gesetzesänderung die Transparenz erhöhen und die Verantwortlichkeiten klarer definieren soll.
Kommerzielle Leihmutterschaft bleibt untersagt, und Werbung in diesem Kontext wird weiter verboten. Härtere Strafen für Verstöße, einschließlich strafrechtlicher Verfolgung bei internationalen Vergehen, sind ebenfalls vorgesehen.
Besonders für alleinstehende Frauen, die ein Kind ohne die eigene Schwangerschaft wünschen, zeigen jüngste Studien ein wachsendes Interesse an den neuen Möglichkeiten der Leihmutterschaft.