Bangkok — Das thailändische Kabinett hat kürzlich einem Entwurf zugestimmt, der die jährliche Quote für ausländische Staatsangehörige festlegt, die eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Thailand beantragen können. Dieser Vorschlag, eingebracht vom Büro des Premierministers zusammen mit dem Innenministerium, spiegelt das Engagement Thailands wider, Investitionen und qualifizierte Arbeitskräfte zu fördern.
Im Einklang mit dem Einwanderungsgesetz von 1979 legt der Entwurf spezifische Obergrenzen fest, nach denen jährlich bis zu 100 Personen pro Land sowie 50 staatenlose Personen eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erhalten können. Dies ermöglicht Berechtigten, sich ohne die Notwendigkeit jährlicher Aufenthaltsverlängerungen niederzulassen, und eröffnet ihnen die Möglichkeit, die thailändische Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Kinder, die in Thailand von Eltern mit Daueraufenthaltsstatus geboren werden, haben ebenfalls Anspruch auf die thailändische Staatsbürgerschaft durch das Prinzip des „jus soli“, was zusätzliche Sicherheit für Familien bietet. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Integration und Sicherheit von Ausländern zu verbessern und gleichzeitig das Wachstum und die Stabilität der thailändischen Wirtschaft zu unterstützen.
Die Einführung dieser Quotenregelung signalisiert nicht nur Thailands Bestreben, die Staatenlosigkeit zu bekämpfen, sondern stärkt auch das Vertrauen internationaler Investoren und langjähriger Bewohner, die zur nationalen Entwicklung beitragen möchten.