Thailand hat eine Vielzahl von Steuerabzügen und Freibeträgen, die es Privatpersonen ermöglichen, ihre Steuerlast erheblich zu reduzieren. Besonders die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit genießen einen Standardabzug von 50 % bis zu einem Maximum von 100.000 THB.
Damit stehen allen Steuerpflichtigen Möglichkeiten offen, die eigenen Finanzen besser zu gestalten. Eine der zentralen Regelungen betrifft persönliche Abzüge, insbesondere im Bereich der Spenden.
Steuerpflichtige können bis zu 10 % ihres Nettoeinkommens abziehen, wenn sie an Bildungseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen oder anerkannte Wohltätigkeitsorganisationen spenden.
Die Einkommensteuersätze in Thailand sind progressiv und reichen von 0 % bis 35 %.
Steuerpflichtiges Einkommen (Baht) | Steuersatz (%) |
0−150.000 | Befreit |
mehr als 150.000, aber weniger als 300.000 | 5 |
mehr als 300.000, aber weniger als 500.000 | 10 |
mehr als 500.000, aber weniger als 750.000 | 15 |
mehr als 750.000, aber weniger als 1.000.000 | 20 |
mehr als 1.000.000, aber weniger als 2.000.000 | 25 |
mehr als 2.000.000, aber weniger als 4.000.000 | 30 |
Über 4.000.000 | 35 |
Es gibt einen persönlichen Freibetrag von jeweils 60.000 THB für den Steuerzahler und seinen Ehepartner (vorausgesetzt, der Ehepartner des Steuerzahlers reicht keine eigene Steuererklärung ein).
Es gibt auch einen Freibetrag von 30.000 THB für jedes Kind und weitere 30.000 THB für das zweite Kind, das 2018 oder später geboren wird. Darüber hinaus ist ein Freibetrag für die elterliche Betreuung von 30.000 THB pro Elternteil abzugsfähig. Einem Nichtansässigen sind Abzüge für Ehepartner, Kinder und Eltern nur gestattet, wenn sie in Thailand ansässig sind.
Darüber hinaus ist ein Abzug von 60.000 THB für die Pflege behinderter oder arbeitsunfähiger Familienmitglieder pro Person und von insgesamt 60.000 THB für die Pflege einer behinderten oder arbeitsunfähigen Person, die kein Familienmitglied ist, zulässig.
Spenden in den folgenden Kategorien sind in Höhe des Spendenbetrags abzugsfähig, jedoch nicht höher als 10 % des Nettoeinkommens nach Abzug aller Freibeträge und Abzüge:
- Spenden an Bildungseinrichtungen, öffentliche Gesundheitseinrichtungen, religiöse Einrichtungen und anerkannte Wohltätigkeitsorganisationen.
- Geldspenden an politische Parteien oder in Form von Bargeld, Vermögenswerten oder anderen Vorteilen zur Unterstützung von Aktivitäten zur Mittelbeschaffung politischer Parteien bis zu 10.000 THB.
- Elektronische Spenden an die königliche Forstverwaltung zur Unterstützung des Community Forest Partnership for Climate Action-Programms des Ministeriums für natürliche Ressourcen und Umwelt vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2027.
Für alle Spenden in den folgenden Kategorien ist ein doppelter Abzug zulässig, sofern der Gesamtbetrag 10 % des Nettoeinkommens (zu versteuerndes Einkommen nach Abzug von Freibeträgen und Abzügen) nicht übersteigt:
- Spenden zur Unterstützung der Bildung (z. B. Gebäude, Computer, Bücher, Lehrer) im Rahmen von vom Bildungsministerium genehmigten Projekten.
- Spenden an staatliche Krankenhäuser.
- E‑Spenden an den Equitable Education Fund vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028.
- Elektronische Spenden an den Metrology System Development Fund, den Public Health System Development Fund, den Science and Technology Development Fund und den Thailand Science Research and Innovation Fund vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2025.
Neben Spenden sind auch Lebensversicherungsprämien abzugsfähig
Die maximal abzugsfähige Summe beträgt bis zu 100.000 THB für eigene Lebensversicherungen und bis zu 15 % des gesamten steuerpflichtigen Einkommens für qualifizierte Rentenlebensversicherungen.
Unabhängig von der gewählten Versicherung sollte man sich auch über die Höchstgrenzen der Abzüge im Klaren sein, um optimal von den Regulierungsvorteilen zu profitieren.
Krankenkassenbeiträge können bis zu 25.000 THB für die eigene Gesundheit und bis zu 15.000 THB für die Eltern gezahlt werden und ebenso als Abzug geltend gemacht werden.
Auch die Beiträge zur staatlichen Sozialversicherung sind abzugsfähig.
Auch die Kosten für Schwangerschaftsvorsorge und Entbindung können bis zu 60.000 THB pro Schwangerschaft abgezogen werden, welche eine wesentliche steuerliche Entlastung darstellen können.
Für Immobilienbesitzer gibt es Steuererleichterungen in Form von Hypothekenzinsaufwendungen. Hier können bis zu 100.000 THB als Abzug geltend gemacht werden.
Außerdem sind Beiträge zu Pensionsfonds und Investitionen in Supersparfonds bis zu bestimmten Höchstgrenzen ebenfalls absetzbar und bieten eine lukrative Möglichkeit, die Steuerlast zu mindern.
Auf Grundlage der zunehmenden Bedeutung von Nachhaltigkeit können Steuerzahler auch in thailändische Umwelt‑, Sozial- und Governance-Fonds (ESG) investieren, wobei sie bis zu 100.000 THB absetzen können.
Im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2026 wird sogar eine Höchstgrenze von 300.000 THB geboten, was das Engagement in nachhaltige Anlagen zusätzlich fördert.
Abschließend sei erwähnt, dass auch Beiträge zur staatlichen Sozialversicherung und persönliche Freibeträge für Steuerzahler und deren Angehörige erhebliche Abzüge mit sich bringen können. Diese gestalten die Steuerpflicht in Thailand transparenter und bieten zahlreiche Möglichkeiten zur finanziellen Entlastung.
Arten von Zulagen | Menge |
Persönlicher Freibetrag | |
Alleinstehender Steuerzahler | 30.000 Baht für den Steuerzahler |
Ungeteilter Nachlass | 30.000 Baht für den Ehepartner des Steuerzahlers |
Nichtjuristische Personengesellschaft oder Personenvereinigung | 30.000 Baht für jeden Partner, jedoch insgesamt nicht mehr als 60.000 Baht |
Ehegattenfreibetrag | 30.000 Baht |
Kindergeld (für Kinder unter 25 Jahren, die an einer Bildungseinrichtung studieren, oder Minderjährige oder Personen mit eingeschränkter oder quasi-integrierter Erwerbsfähigkeit) | 15.000 Baht pro Person (begrenzt auf drei Kinder) |
Bildung (zusätzlicher Zuschuss für Kinder, die in einer Bildungseinrichtung in Thailand studieren) | 2.000 Baht pro Kind |
Elterngeld | 30.000 Baht für jeden Elternteil des Steuerzahlers und des Ehepartners, wenn dieser Elternteil über 60 Jahre alt ist und weniger als 30.000 Baht verdient |
Vom Steuerzahler oder Ehepartner gezahlte Lebensversicherungsprämie | Tatsächlich gezahlter Betrag, der jedoch 100.000 Baht nicht übersteigt |
Genehmigte Beiträge zum Vorsorgefonds, die vom Steuerzahler oder Ehepartner gezahlt wurden | Tatsächlich gezahlter Betrag von nicht mehr als 15 % des Lohns, jedoch nicht mehr als 500.000 Baht |
Langfristiger Aktienfonds | Tatsächlich gezahlter Betrag von nicht mehr als 15 % des Lohns, jedoch nicht mehr als 500.000 Baht |
Hypothekenzinsen | Tatsächlich gezahlter Betrag, der jedoch 100.000 Baht nicht übersteigt |
Vom Steuerpflichtigen oder Ehepartner gezahlte Sozialversicherungsbeiträge | Tatsächlich gezahlter Betrag pro |
Spenden | Tatsächlich gespendeter Betrag, der jedoch 10 % des Einkommens nach Abzug der Standardabzüge und der oben genannten Freibeträge nicht übersteigt |
Insgesamt bietet das thailändische Steuersystem zahlreiche Abzüge, die es den Steuerbürgern erleichtern, ihre Belastungen zu minimieren und dabei gleichzeitig soziale Projekte und nachhaltige Initiativen zu unterstützen.
Es ist ratsam, sich regelmäßig über Änderungen in der Gesetzgebung zu informieren, um alle möglichen Steuervorteile auszuschöpfen.
Lokale Informationen | Details |
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Steuerbehörde | Das Finanzamt |
Webseite | www.rd.go.thwww.rd.go.th Dieser Link öffnet sich in einem neuen Fenster |
Steuerjahr | 1. Januar bis 31. Dezember |
Fälligkeitsdatum der Steuererklärung | 31. März |
Ist eine gemeinsame Einreichung möglich? | Ja, dies ist die Standardmethode |
Sind Fristverlängerungen bei der Steuererklärung möglich? | NEIN |
*Leider wurde uns kein Schriftstück vorgelegt, wie das thailändische Finanzamt ab dem nächsten Jahr agiert und in welcher Form die angekündigte Steuerreform gehandhabt wird.
*Der Wochenblitz entzieht sich jeglicher Gewähr auf alle obigen Angaben und verweist diesbezüglich an Ihr zuständiges Finanzamt.