Lustenau — Über zwei Jahre nach dem Mord an einer 30-Jährigen in Lustenau wurde der 28-jährige Hauptangeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt.
Der Mann hatte die Frau gewaltsam getötet und die Leiche in einem Riedgraben abgelegt; sein Bekannter wurde wegen Unterlassung verurteilt, aber nicht als Mörder erkannt.
Beide Angeklagte sind sich über die Täterschaft uneinig, und das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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