Berlin — Das neue Selbstbestimmungsgesetz, das ab dem 1. November 2024 in Kraft tritt, ermöglicht eine vereinfachte Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens, was auch Auswirkungen auf die Dokumentation in der katholischen Kirche hat.
Bischof Stephan Ackermann betont, dass die kirchlichen Unterlagen im Bistum Trier entsprechend angepasst werden müssen, um die gesetzlich garantierte Selbstbestimmung der Menschen zu berücksichtigen.
Er verweist auf bestehende Regelungen im Erzbistum Freiburg, die als Vorbild dienen und stellt klar, dass alle Änderungen nachvollziehbar dokumentiert werden müssen.
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