Bangkok — Ab dem 16. Januar 2024 müssen Passagiere, die auf Inlandsflügen in Thailand reisen, sicherstellen, dass ihre Namen auf der Bordkarte mit ihren Ausweispapieren übereinstimmen.
Die thailändische Tourismusbehörde (TAT) möchte nicht-thailändische Passagiere, die auf Inlandsflügen in Thailand reisen, darauf hinweisen, dass sie sich an die von der thailändischen Zivilluftfahrtbehörde (CAAT) angekündigten, ab dem 16. Januar 2024 geltenden Regeln für die Bordkarten- und Identitätsüberprüfung halten müssen.
Die CAAT hat die Vorschriften dahingehend verschärft, dass der Name des Passagiers auf der Bordkarte genau mit den von der Regierung ausgestellten Ausweispapieren übereinstimmen muss. Die Bordkarte kann in folgender Form ausgestellt werden:
Eine Bordkarte in Papierform, die entweder am Check-in-Schalter einer Fluggesellschaft, an Selbstbedienungskiosken oder über die Check-in-Website der Fluggesellschaft ausgestellt wird.
Eine PDF-Datei, die von der Fluggesellschaft ausgestellt und an die Fluggäste verschickt wird und über ein Mobiltelefon oder andere elektronische Geräte angezeigt werden kann.
Eine elektronische Bordkarte, die über die mobile Anwendung oder die Brieftasche der Fluggesellschaft oder über eine von der Fluggesellschaft versandte E‑Mail vorgezeigt werden kann.
Eine Bordkarte, die auf dem Bildschirm eines Mobiltelefons oder eines anderen elektronischen Geräts angezeigt wird, ist nicht zulässig. Dies gilt nicht, wenn ein Passagiervalidierungssystem, ein Barcode-Lesegerät für die Bordkarte oder ein Bordkartenscanner am Flughafen eingesetzt wird.
Nicht-thailändische Passagiere, die auf Inlandsflügen reisen, müssen zusammen mit der Bordkarte ein von der Regierung ausgestelltes Ausweisdokument vorlegen.
Unter normalen Umständen müssen nicht-thailändische Fluggäste ihre Bordkarte zusammen mit einem der folgenden Dokumente vorlegen:
* Original-Reisepass, ausgestellt von dem Land, dessen Staatsangehörigkeit der Passinhaber besitzt.
* Original des UN-Laissez-Passes.
* Original-Reiseausweis für Flüchtlinge und Asylbewerber, ausgestellt von den Vereinten Nationen oder der Regierung des ausstellenden Landes.
Bei Verlust des Reisepasses oder der Ausweispapiere müssen nicht-thailändische Reisende eines der folgenden Dokumente vorlegen:
* Original-Notreisepass oder Notreisebescheinigung.
* Original eines nicht-thailändischen Personalausweises, ausgestellt vom Department of Provincial Administration of Thailand.
* Original-Führerschein, ausgestellt vom Department of Land Transport of Thailand.