Visa-Run nach Auslauf von Arbeitsvertrag: Müssen Behörden informiert werden?

Visa-Run nach Auslauf von Arbeitsvertrag: Müssen Behörden informiert werden?

In Chaiya­phum, Thai­land, ste­ht Lehrer Par­man aus Indi­en vor ein­er wichti­gen Frage: Wie kann er nach Aus­laufen seines Ver­trags Ende Jan­u­ar ein Visum ver­längern? Angesichts sein­er bevorste­hen­den Arbeitssi­t­u­a­tion sucht er nach Infor­ma­tio­nen über den soge­nan­nten Visa-Run, eine Meth­ode, um das Visum durch Aus- und Wiedere­in­reise zu erneuern.

Visa-Run: Möglichkeit­en für Ausländer

Par­man unter­richtet seit zwei Jahren Englisch und ste­ht nun vor der Her­aus­forderung, sein Engage­ment in Thai­land fortzuset­zen. Er erkundigt sich, ob es bei einem Visa-Run für Bürg­er aus dem Aus­land möglich ist, ein ein- oder zwei­monatiges Touris­ten­vi­sum zu erhal­ten. Diese Option kön­nte ihm helfen, bis zum Beginn eines möglichen neuen Arbeitsver­hält­niss­es im Land zu bleiben.

Behör­den informieren: Ein Muss?

Ein weit­er­er Punkt, der Par­man beschäftigt, ist die Notwendigkeit, das Arbeit­samt über seine Pläne zu unter­richt­en. Ist dies ein erforder­lich­er Schritt, um zukün­ftige Kom­p­lika­tio­nen zu ver­mei­den? Zahlre­iche Expats ste­hen vor ähn­lichen Fra­gen, wenn es um die rechtlichen Anforderun­gen und den ord­nungs­gemäßen Ablauf eines Visa-Runs geht.

So geht’s:

In Thai­land sind Arbeit­ge­ber geset­zlich verpflichtet, die Ein­hal­tung der Bes­tim­mungen zu Arbeits­genehmi­gun­gen sicherzustellen. Wenn eine Arbeits­genehmi­gung (Work Per­mit) abläuft, liegt es in der Ver­ant­wor­tung des Arbeit­nehmers und Arbeit­ge­bers, die Ver­längerung rechtzeit­ig zu beantra­gen. Die Behör­den wer­den in der Regel nicht automa­tisch benachrichtigt, wenn eine Genehmi­gung aus­läuft, aber bei Ver­stößen kön­nen Strafen ver­hängt werden.

Wichtige Punk­te:

  1. Arbeits­genehmi­gung ver­längern: Der Antrag auf Ver­längerung sollte in der Regel min­destens 30 Tage vor Ablauf ein­gere­icht werden.
  2. Mel­dung durch Arbeit­ge­ber: Arbeit­ge­ber müssen die Arbeits­genehmi­gung eines Mitar­beit­ers bei Beendi­gung des Arbeitsver­hält­niss­es oder Änderun­gen melden.
  3. Strafen bei Ver­stößen: Arbeit­en ohne gültige Genehmi­gung kann zu Bußgeldern, Haft­strafen oder Abschiebung führen.

Es ist rat­sam, sich direkt beim Depart­ment of Employ­ment oder bei ein­er auf Arbeit­srecht spezial­isierten Kan­zlei in Thai­land zu informieren, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften einge­hal­ten werden.

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Bildquelle: Mr. TTG, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

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