Bangkok — Das Oberste Verwaltungsgericht hat am Montag offiziell den Antrag von General Surachate Hakparn, dem ehemaligen stellvertretenden nationalen Polizeichef, abgewiesen. Dieser hatte um eine einstweilige Verfügung gegen seine Entlassung aus dem Polizeidienst gebeten.
Ein Richtergremium hatte bereits am 13. November entschieden, den Antrag zurückzuweisen, ohne jedoch sofort Gründe für das Zögern bei der Bekanntgabe zu nennen. General Surachate hatte gefordert, seine Entlassung durch die Königlich Thailändische Polizei bis zur Klärung eines noch anhängigen Rechtsstreits auszusetzen. Der Fall richtet sich unter anderem gegen den Generalkommissar der Royal Thai Police und den Premierminister als Leiter der Polizeikommission.
Trotz Berichten thailändischer Medien, wonach Surachate den Fall verloren habe, erklärte das Gericht, es werde Details zu gegebener Zeit bekanntgeben. Die Klage wurde ursprünglich von Surachate am 27. August eingereicht, mit dem Ziel seiner Wiedereinstellung als Polizeibeamter.
Angesichts der Prognose des leitenden Staatsanwalts Poramate Intharachoomnum, dass die Beratungen bis zu anderthalb Jahre andauern könnten, strebte Surachate eine schnelle Regelung seiner Entlassung an. Das Gericht betonte jedoch, dass die Kriterien für eine einstweilige Verfügung nicht erfüllt seien.
Ein solcher Beschluss wäre nur dann gerechtfertigt gewesen, wenn die Entlassung illegal erfolgt wäre.
Surachate war jedoch noch im Dienst, als der Polizeichef eine Entlassung wegen eines schweren Disziplinarvergehens, basierend auf den Empfehlungen eines Untersuchungsausschusses, veranlasste. Die Entscheidung wurde daher als gesetzeskonform angesehen.
Weiterhin wurde festgestellt, dass es für Surachates mögliche Entschädigungsansprüche keine Hürden gebe und seine Entlassung keinen Einfluss auf die öffentlichen Dienstleistungen habe. Dies führte zu der Einschätzung, dass keine einstweilige Verfügung notwendig sei.