Bangkok - Die Frage der Rückkehr von Yingluck Shinawatra nach Thailand hat sich erneut zugespitzt. Am 8. Januar 2025 stellte Justizminister Tawee Sodsong klar, dass die frühere Premierministerin im Falle ihrer Rückkehr nicht außerhalb eines Gefängnisses untergebracht werden kann, da sie die neuen Kriterien für das bevorstehende alternative Haftprogramm nicht erfüllt.
Yingluck, die 2017 in Abwesenheit zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, missachtete die Korruption im Rahmen ihres Reis-Pfand-Schemas, was dem Staat Verluste von etwa 500 Milliarden Baht einbrachte. Die neuen Bedingungen, die vom Department of Corrections (DoC) festgelegt wurden, erlauben das alternative Programm nur für Verurteilte mit Haftstrafen von maximal vier Jahren.
Tawee Sodsong betonte, dass Thailand internationalen Standards für Korrekturen entsprechen müsse, da die meisten Gefängnisse im Land im Durchschnitt rund 90 Jahre alt sind und viele sich in einem besorgniserregenden Zustand befinden. Angesichts eines begrenzten Budgets kann nur jährlich ein neues Gefängnis gebaut werden, was zu einer Überbelegung der bestehenden Anstalten führt.
Obwohl das neue Programm von der Öffentlichkeit größtenteils positiv aufgenommen wurde, betonte der Minister, dass es nicht speziell für Yingluck geschaffen wurde, sondern für alle Gefangenen, die die Voraussetzungen erfüllen. Internationale Studien zeigen bereits, dass Gefangene, die außerhalb des Gefängnisses untergebracht werden, deutlich seltener rückfällig werden als Personen, die ihre gesamte Strafe im Gefängnis absitzen.
Es bleibt abzuwarten, ob Yingluck’s Satz durch eine Petition herabgesetzt werden kann, was ihre Eignung für das Programm beeinflussen könnte. Allerdings gab der Minister keine klare Auskunft darüber, was ihre Rückkehr nach Thailand betrifft.