Brutto gleich Netto: Das thailändische Angebot zog Pensionäre aus aller Welt an.
Doch seit dem 1. Januar ist Thailand kein Steuerparadies mehr.
Viele deutsche Rentner verbringen ihren Ruhestand im Ausland.
Laut Rentenversicherungsanstalt sind es 1,8 Millionen – in über 150 Ländern.
Die meisten bevorzugen den Süden.
Dort ist es wärmer, die Heizkosten sind niedriger, und oft sind auch die Lebenshaltungskosten geringer als in Deutschland.
All dies traf auf Thailand zu.
Seit Jahrzehnten galt das Land zudem als Steuerparadies.
Netto gleich Brutto.
Bisher mussten Ausländer dort nur dann ihr Einkommen versteuern, wenn es im selben Jahr nach Thailand transferiert wurde, in dem es erwirtschaftet wurde.
Wer dauerhaft in Thailand lebte, konnte sich seine Rente in Deutschland steuerfrei auszahlen lassen und diese nach einem Jahr steuerfrei nach Thailand überweisen.
Das war völlig legal.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Thailand überließ es dem thailändischen Staat, Renten zu besteuern.
Der Trick bestand darin, im ersten Jahr ohne die Rente auszukommen, also von Ersparnissen zu leben.
Zum Jahreswechsel hat das Finanzamt in Bangkok – relativ kurzfristig – angeordnet, dass alle nach Thailand transferierten Auslandseinkommen dort versteuert werden müssen.
Damit wird das Steuerschlupfloch geschlossen.
Die Unsicherheit ist jetzt groß.
Die Ruheständler machen sich Sorgen um ihr Geld.
Ersparnisse, die über die Jahre angesammelt wurden, können ohnehin steuerfrei nach Thailand überwiesen werden.
Wohlhabende Personen müssen sich wenig Sorgen machen.
Sie benötigen lediglich ein Visum der Kategorie LTR („Long-term resident“) zu beantragen.
Dieses garantiert Steuerfreiheit für Auslandseinkommen, wenn man ein jährliches Einkommen von mindestens 80.000 Dollar vorweist oder 250.000 Dollar und mehr in Thailand investiert hat.
Auch wenn ein Umzug nach Thailand steuerlich attraktiv erscheint, ist er dennoch kein Massenphänomen.
Von den Rentenzahlungen, die von der deutschen Rentenversicherung ins Ausland überwiesen werden, gehen 72 Prozent in EU-Staaten, vor allem nach Italien (rund 363.000), gefolgt von Spanien und Österreich – drei klassische Urlaubsziele und Herkunftsländer für Personen, die in Deutschland gearbeitet haben und einen Rentenanspruch erworben haben.
Die Rentner sind eine attraktive Zielgruppe, um die viele EU-Staaten mit teils erheblichen Steuervorteilen sowohl bei der Rente als auch für sonstige Einkommen buhlen.