Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Dieses Abkommen befreit jede Person mit Wohnsitz in Thailand und dem Land, mit dem Thailand das Abkommen unterzeichnet hat, von der Zahlung der Einkommenssteuer in beiden Ländern.
Zur Klarstellung: Eine natürliche Person kann Einkommenssteuern in dem Land zahlen, in dem sie derzeit ihren Wohnsitz hat.
Das DBA verfolgt in Bezug auf die Einkommensteuer mehrere Zwecke:
1. Doppelbesteuerung verhindern, um die finanzielle Belastung des Einzelnen zu verringern.
2. Vermeiden Sie Konflikte hinsichtlich der Besteuerungsrechte, indem Sie sicherstellen, dass das Einkommen einmalig oder zu einem ermäßigten Satz besteuert wird.
3. Gewährleisten Sie eine faire Behandlung bei der Besteuerung aufgrund von Diskriminierung.
4. Verhindern Sie Steuerhinterziehung und Betrug durch die Weitergabe von Informationen an die Vertragspartei.
5. Förderung der Wirtschaftstätigkeit durch Stimulierung grenzüberschreitender Transaktionen und Investitionen zwischen den Vertragsstaaten.
Seit dem 9. Oktober 2023 hat Thailand das DBA mit 61 Ländern unterzeichnet.
Dennoch kann die natürliche Person in Thailand und dem Land, in dem Thailand nicht Vertragspartei des DBA ist, einer Doppelbesteuerung unterliegen.
Australien
China (Volksrepublik)
Japan
Vereinigte Arabische Emirate
Vereinigte Staaten von Amerika
Steuergesetze sind oft komplex und können sich ändern.
Es ist wichtig, über diese Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben, insbesondere wenn sie erhebliche Auswirkungen auf Ihre Finanzplanung und Verpflichtungen haben können.
Bitte wenden Sie sich an qualifizierte Steuerexperten, um eine individuelle Beratung zu erhalten und die Einhaltung der neuesten Vorschriften sicherzustellen.
Denken Sie daran: Auf dem Laufenden zu bleiben und fachkundigen Rat einzuholen sind wichtige Schritte zur effektiven Bewältigung Ihrer finanziellen Verpflichtungen im In- und Ausland.