BANGKOK — Das dreigliedrige Gremium hat eine Erhöhung des Mindestlohns auf 400 Baht beschlossen und damit einen Richtwert für 10 vom Tourismus geprägte Provinzen gesetzt, insbesondere für die Hotelbranche, wobei der Schwerpunkt auf 4‑Sterne-Hotels liegt.
Der Staatssekretär für Arbeit, Pairoj Chotikasathien, leitete die Sitzung des Lohnausschusses, der die neuen Mindestlohnsätze für die 10 vom Tourismus abhängigen Provinzen prüfte. Im Anschluss an die Sitzung wurde bekannt, dass der Lohnausschuss einen Beschluss über die Festlegung von Mindestlöhnen für das Hotelgewerbe gefasst hat, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten, die in Betrieben der 4‑Sterne-Kategorie und darüber mit einer Belegschaft von mindestens 50 Personen arbeiten.
Der Mindestlohnsatz wird auf 400 Baht pro Tag festgelegt und gilt ab dem 13. April 2024 in den ausgewiesenen Gebieten der 10 Provinzen, und zwar Bangkok (nur die Bezirke Pathum Wan und Wattana), Krabi (nur der Unterbezirk Ao Nang), Chonburi (nur Pattaya City), Chiang Mai (nur die Gemeinde Chiang Mai), Prachuap Khiri Khan (nur die Gemeinde Hua Hin), Phang Nga (nur der Unterbezirk Khuek-khak), Phuket, Rayong (nur der Unterbezirk Ban Phe), Songkhla (nur die Gemeinde Hat Yai) und Surat Thani (nur der Bezirk Ko Samui).
Der Staatssekretär für Arbeit erklärte, dass die gestrige Entschließung ein Konsens sei, der erreicht wurde, nachdem der Lohnausschuss die Beiträge der zehn Provinzausschüsse gesammelt und dem akademischen und dem Prüfungsausschuss zur weiteren Prüfung vorgelegt hatte. Trotz unterschiedlicher Meinungen wurden Anstrengungen unternommen, um zu einem Ergebnis zu kommen. Der Beschluss wird dem Kabinett nächste Woche zur Genehmigung vorgelegt.
Die Tourismusbranche ist für die Gesamtwirtschaft des Landes von entscheidender Bedeutung, da die Beherbergungsbetriebe kontinuierlich ausgebaut werden. Bei den 10 genannten Provinzen handelt es sich um Gebiete mit hohen Tourismuseinnahmen. Daher hat der Lohnausschuss die Mindestlohnsätze für das Hotelgewerbe festgelegt, um das Wirtschaftswachstum im Tourismussektor zu fördern.
Unter Berücksichtigung der Gerechtigkeit und unter Anhörung der Meinungen aller Beteiligten sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in die Lage versetzt werden, ihre Geschäfte zu führen und ein glückliches Leben zu führen. Die Lohnkommission wird die Auswirkungen der Mindestlohnanpassung auf das Hotelgewerbe genau beobachten und künftige Lohnsatzanpassungen sorgfältig abwägen.