Kommentare
Tanner Ulrich, Patong Beach. E-Mail: pressefoto@bluemail.ch
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02.01.2024
Ich möchte wissen, wie das aussieht beifolgenden Punkten:
1. Gibt es einen Freibetrag?
2. Kann ich gewisse Abzüge machen von Miete, Auto-und Motorradversicherungen sowie das Benzin? Da sind überall schon Tax und VAT Steuern drauf.
3. Kann ich die KK abziehen?
4. Was für Gegenleistungen bietet mir Thailand?
5. Kann ich auch die Thai KK 30 Bath Versicherung abschliessen?
6. Entfällt die 90 Tage Meldung? Ist so oder so nur ein Papiertiger.
7. Wird mir bei den Nationalparks nun der Thaieintritt berechnet?
8. Wie fülle ich das Steuerformular aus?
Danke.
Peter, Hi !
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29.09.2023
Allgemeine Frage: Wird nun rückwirkend auch eine Steuererklärung für 2023, 2022 usw. kommen, oder beginnt das mit der Steuererklärung erst ab 2024? Was denkt ihr?
Michael Krispin
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24.09.2023
Im Artikel steht doch klar drin, dass Touristen nicht besteuert werden sollen.
Mit dem NON O (A) Retired gilt man als Langzeittourist , ist aber kein Resident. Als Resident haette ich viel mehr Rechte gegenueber Touristen.
Meine 800k auf dem Fix Deposit werden verzinst und da wird die Quellensteuer direkt abgezogen.
Welchen Vorteil ein 20 Jahre Elitevisum gegenueber der normalen Visaextension mit Multientry haben soll hat sich fuer mich noch nicht erschlossen. Mein NON O Retired Multientry kostet mir 5.700THB/Jahr und nicht ueber 50.000THB/Jahr und einen vergnueglichen Nachmittag auf der Immigration. Dauert dann keine 15 Minuten wenn man die Papiere beisammen hat und die 90 Tage Meldung mache ich online.
Mr.X
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24.09.2023
@Kiebitz
Unabhängig mal davon ob Deutsche, Österreicher und Schweizer Rentner in Thailand überhaupt gemäss
Doppelbesteurungsabkommen besteuert werden oder nicht (ist ja noch offen), geht das Finanzminerterium
davon aus das jeder Farang mindestens 50.000 Einkommen (mit Arbeitsgenehmigung) bzw. Rente hat.
Das heisst also 600.000 im Jahr mindestens zu versteuern das wären bei einen Single ca 50.000 Steuern
im Jahr. Das kann natürlich noch gemindert werden wenn man verheiratet ist und ggf Kinder hat usw.
Aber abwarten und Tee trinken bzw, hier im Wochenblitz folgenden Artikel lesen:
Expats in Thailand in Unruhe: Steuern auf Auslandsvermögen drohen
Kiebitz
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23.09.2023
Diese Regelung ist schon etwas komisch - vielleicht verstehe ich sie falsch: Thailand will Geld besteuern, das man ins Land bringt, um es hier für den Lebensunterhalt auszugeben...? Ja dann bringt man halt möglichst wenig rein... ! Ist das wirklich das, was mit dieser Regelung bezweckt wird?
Pierre
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22.09.2023
Ich glaube, alle, die nicht im juristischen Sinn "Residents" sind, das ist man ja nicht (jährliche Verlängerung!) können gelassen bleiben. Und auch sonst...
- Prostitution ist in Thailand verboten.
- In Condos darf man nur an Leute vermieten, wenn diese
vier Wochen bleiben...
- Verlängerungen für Rentner: hier wird, besonders in Pattaya, geschummelt ohne Ende!
Also: amazing Thailand.
Hagepoke
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21.09.2023
Ergibt nun alles sinn. Bargeldabschaffung. Und der staat weiß über jeden cent Bescheid. Bucht direkt vom konto seine steuern weg.
Hagepoke
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21.09.2023
Das wäre hammer. Wrst verdient man in Deutschland, zahlt Lohnsteuer. Dann legt man es aufs Sparkonto u d überweist es nach thailand. Um dann nochmal Steuern zu zahlen?
Stoeffu
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20.09.2023
Es ist ganz klar formuliert in der bangkok post ! Wer laenger als 180 tage in thailand residiert ist steuerpfluchtig auf saemtliche einkommen aus dem ausland egal wie sie erwirtschaftet werden ! Die thais die im ausland atbeiten und geld nach hause schicken auch , ein beispiel 750 tausend baht bis eine million 20 prozent oder 65 tausend baht im jahr ! Das einzig unklare ist die zahlungs form ? direk von der bank abgezogen jeden monat bei der monatlichen renten ueberweisung ? Oder ende jahr 65 tausend ?
Konrad Stoll
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20.09.2023
Urs 18
9.23, ich lass mir nur die Pk Rente nach Thailan überweisen und die wurde bereits in der CH mit 10% besteuert, deshalb wird mich das kalt lassen. Weil ich jedes jahr in die Schweiz reise brauch ich dort auch geld.
Heiner Klüßendorf
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19.09.2023
Ich denke, dass die deutschen Rentner wegen des mit Thailand geschlossenen Besteuerungsabkommens von einer in Thailand anfallenden Steuer ohnehin nicht betroffen sind.
Dies ergibt sich aus § 18 Abs. 2 des Abkommens, wonach Rentner, die ihre Ruhestandsbezüge in Deutschland beziehen, in Thailand nicht steuerpflichtig sind.
Andre
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19.09.2023
@otti
Die von Ihnen angesprochen Elite-Visa haben bzw. hatten ja den Vorteil bis zu 20 Jahre jederzeit nach Thailand ein- und ausreisen zu können. Ein sehr wichtiger Faktor, um so ohne Aufwand in Südostasien zwischen den Ländern pendeln zu können. Wenn man den Preis des Elite 20 Jahresvisums auf die Kosten pro Monat umrechnet, ist bzw. war dieses Visum sehr preiswert. Je nach Kurs sind das noch nicht einmal 120 Euro pro Monat. Ein weiterer Vorteil ist, dass man bei diesem Visum keine Krankenversicherung benötigt. Und was kostet eine Krankenversicherung in Thailand? Bekommt man mit Ü70 und eventuell einer Vorerkrankung überhaupt noch eine Krankenversicherung für Thailand? Für umgerechnet ca. 120 Euro pro Monat?
Andre
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19.09.2023
@Uwe Materne
Man sollte mindestens schon einmal das dazugehörige Doppelbesteuerungsabkommen gelesen haben. Seit wann werden denn deutsche Renten für Leute die über ein halbes Jahr in Thailand leben in Deutschland besteuert?
Harald
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19.09.2023
im Text ist die Rede von Einkünften auf "Beschäftigung", also Arbeit. Die Rente ist keine Einkunftsart Arbeit und somit liegt auch keine Beschäftigung vor. Ich denke daher (und hoffe), das unsere Rente, hier in Thailand nicht besteuert werden wird!
(nach DBA Deutschland mit Thailand ist das Besteuerungsrecht für Renten Thailand zugewiesen, sofern die anderen Bedingungen im DBA für das thailändische Besteuerungsrecht erfüllt sind).
Siegfried
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18.09.2023
Herr Materne,
durch das Doppelbesteuerungsabkommen (auch Deutschland mit Thailand) ist die Rente in Deutschland nicht steuerpflichtig. Falls Sie in D auf ihre Rente Steuern bezahlen, sollten Sie sich an das für Auslandsrentner zuständige Finanzamt Neubrandenburg wenden, Ihren (ständigen?) Wohnsitz in Th. nachweisen und auf das Doppelbesteuerungsabkommen verweisen
Urs
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18.09.2023
Herr Stoll, das geht Sie sehr wohl etwas an! Die AHV müssen Sie nämlich derzeit, mit Wohnsitz in Thailand, nicht versteuern!
Ruedi
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18.09.2023
Würde mich mal interessieren, wie das mit der AHV aussieht, wenn diese auf einem Konto in der Schweiz bleibt und nicht nach Thailand überwiesen wird? Oder, falls Diese nach Thailand überwiesen wird, ab welchem Betrag ist man steuerpflichtig? Logische Schlussfolgerung wäre dann auch, dass wir, als Steuerzahler auch von der 30 Baht Krankenverswicherung, wie die Thais, profitieren dürfen! Viele Thais, die selbständig sind, bezahlen überhaupt keine Steuern!
Uwe Materne
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18.09.2023
Die Rente wird sowieso in Deutschland versteuert - denke nicht , das das Rentner betrifft -
otti
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18.09.2023
Damit würde Thailand vollkommen uninteressant v.a. für Digitalnomanden und vermögende Expats.
Mir ist nun auch klar, warum noch schnell im Schlussverkauf das 20j Elitevisa zum vermeintlichen Schnäppchenpreis angeboten wurde. Falls die Regelung tatsächlich kommen sollte, wären viele von den Elite Visa Käufer in den Allerwertesten gekniffen. Wer dann noch das 20j Visa für 5 Mio THB kaufen soll?
Heinz-Ulrich Plagge
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18.09.2023
Mit Deutschland gibt es auch ein Doppelbesteuerungsabkommen, also erstmal gelassen sehen die Sache!
Mr.X
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18.09.2023
Sollen SIe mal machen. Kann mir gut vorstellen das ziemlich viele Expats das Land verlassen werden um unter die 180 Tage Regelung zu kommen. Fehlt nur noch das die zwangs 800.000 für das Ruhestandsvias auch versteuert werden müssen. Als Ausländer hat man dann in Thailand nur noch Nachteile und keinerlei Vorteile wenn es wirklich so kommen sollte. Steuerzahlung wäre ja OK wenn dadurch das Visa, die 90 Tage Meldung und die zwangs 800.000 abgeschaft werden. Schliesslich sind ja dann im Finanzminersterium die EInkünfte bekannt. Nun warten wir mal ab was daraus wird
Konrad Stoll
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18.09.2023
Auf der PK Rente bezahl ich bereits 10% Quellensteuer in der Schweiz, geht mich also nichts an, Doppelbesteuerungsabkommen CH - TH