Bangkok — Chai Wacharonke, Sprecher der Regierung, kommentierte die Entscheidung des dreigliedrigen Ausschusses, den derzeitigen Mindestlohn im ganzen Land beizubehalten. Er erklärte, die Regierung sei nicht befugt, in die Entscheidung des Ausschusses einzugreifen, da das Kabinett nicht das Recht habe, sie anzufechten.
Nichtsdestotrotz erklärte der Sprecher, dass sich die Regierung ihrer Verantwortung bewusst sei, die Nöte der Bürgerinnen und Bürger anzugehen. Untersuchungen zeigen, dass die notwendige Erhöhung des Mindestlohns bei 440 Baht pro Person liegen sollte, aber die derzeitige Anpassung liegt nur zwischen 2 und 16 Baht, was für die Lebenshaltungskosten nicht ausreicht.
Chai erwähnte auch, dass die Regierung zwar nicht in den Überprüfungsprozess des dreigliedrigen Ausschusses eingreifen kann, aber das Recht hat, ihre Meinung zu äußern. Der Premierminister hat seine Meinung geäußert und seinen Ermessensspielraum genutzt, um dem Ausschuss vorzuschlagen, die Angelegenheit erneut zu diskutieren.
Er wies auch darauf hin, dass es keine Vorschrift gibt, die die Anzahl der Überprüfungen der Lohnsätze pro Jahr begrenzt. Diesmal hat Arbeitsminister Phiphat Ratchakitprakarn jedoch ausdrücklich erklärt, dass die Formel für die Berechnung des Lohns die Inflationsraten und die Statistiken über die normalen Bedingungen in den letzten fünf Jahren berücksichtigen muss. (NNT)