In einem alarmierenden Vorfall in Bang Khen, Bangkok, hat die Polizei eine Gruppe von Motorradfahrern festgenommen, die sich gegen 2 Uhr morgens zu einem illegalen Straßenrennen auf der Ram Inthra Road versammelt hatte.
Die Aktion wurde durch einen Hinweis von besorgten Anwohnern ausgelöst, die eine Ansammlung von Teenagern sahen, die gefährliche Stunts und Riskant manövrierten. Polizeioberst Anan Worasart ließ umgehend ein schnelles Einsatzteam mobilisieren, um die rücksichtslosen Fahrer aufzuhalten.
Unter der Leitung von Polizeioberstleutnant Sanphit Sirisunthorn und weiteren Beamten trafen die Einsatzkräfte in Soi Ram Inthra 14 ein und entdeckten eine Gruppe, die nicht nur illegale Rennen fuhr, sondern auch waghalsige Wheelies vollführte.
Der Polizei gelang es, den 22-jährigen Adisak zu schnappen, der auf einem cremefarbenen Honda Lead ohne Nummernschild unterwegs war. Bei seiner Festnahme gestand Adisak, dass das Rennen über Facebook organisiert wurde, um seine Fahrkünste zur Schau zu stellen.
Er erklärte, seine Freunde hätten ihn zu den riskanten Stunts ermutigt, was umgehend zu einer Verfolgungsaktion der Polizei führte. Die Folgen waren deutlich: Die Polizei beschlagnahmte Adisaks Motorrad und brachte ihn zur Polizeiwache in Bang Khen für weitere Ermittlungen.
In einer ähnlichen Situation in der Nacht zuvor, hatten rund 50 Motorradfahrer versucht, ein Rennen auf der selben Straße abzuhalten, wurden jedoch gestört und zerstreuten sich sofort, als die Polizei eintraf.
Polizeioberst Anan Worasart betont, dass solche gefährlichen Praktiken auf öffentlichen Straßen inakzeptabel sind und die Polizei kontinuierlich gegen solche illegalen Aktivitäten vorgehen wird.
Die Behörden rufen die Öffentlichkeit weiterhin dazu auf, verdächtige Aktivitäten zu melden, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten und mögliche Unfälle zu vermeiden.
Dieser Vorfall wirft ein Licht auf ein wachsendes Problem des illegalen Straßenrennens in städtischen Gebieten und die damit verbundenen Gefahren, sowohl für die Raser selbst als auch für unschuldige Verkehrsteilnehmer.