Wie bereits mehrfach über die Einkommensteuer geschrieben, hier noch mal ein Bericht, über Steuerersparnisse bei Verheirateten
Grundsätzliches:
Für 2023 muss bis zum 31. März 2024 abgegeben werden.
Die progressiven Steuersätze reichen von null bis 35 %, abhängig vom Einkommensniveau.
Zu den Steuerzahlerkategorien gehören Einwohner (in Thailand seit über 180 Tagen) und Nicht-Einwohner (Einkommen aus Thailand).
Verheiratete Paare in Thailand — Siehe weiter unten:
- Verheiratete Paare haben Anspruch auf bestimmte Abzüge und Ausgaben.
- Verheiratete Paare können ihre Steuererklärung getrennt oder gemeinsam abgeben.
Wann muss eine Einkommensteuererklärung eingereicht werden?
In Thailand läuft das Steuerjahr für die Einkommensteuer vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
Steuererklärungen und ‑Zahlungen für diesen Zeitraum müssen bis zum 31. März des Folgejahres mit den Formularen PND 90 oder 91 eingereicht werden.
Für Einkünfte aus der Vermietung einer Immobilie, aus freiberuflicher Tätigkeit und aus anderen Einkünften müssen Steuerzahler bis zum 30. September eine halbjährliche Steuererklärung abgeben.
Diese Steuern können am Ende des Steuerjahres als Gutschriften verwendet werden.
Einzelpersonen können ihre Steuern entweder auf Papier oder online einreichen.
Wie hoch sind die Einkommensteuersätze in Thailand?
Thailand verwendet ein progressives Steuersystem für die Einkommensteuer, bei dem die Steuersätze mit steigendem steuerpflichtigen Einkommen steigen.
Die aktuellen Steuersätze für das Steuerjahr 2023 lauten wie folgt:
Steuerpflichtiges Einkommen (Baht) Steuersatz
0 – 150.000 Frei
150.001 – 300.000 5 %
300.001 – 500.000 10 %
500.001 – 750.000 15 %
750.001 – 1.000.000 20 %
1.000.001 – 2.000.000 25 %
2.000.001 – 5.000.000 30 %
Über 5.000.000 35 %
Können verheiratete Paare irgendwelche abzugsfähigen Ausgaben geltend machen?
Nach thailändischem Steuerrecht werden abzugsfähige Ausgaben auf Grundlage ihres gemeinsamen Einkommensanteils gleichmäßig unter den Ehepartnern aufgeteilt.
Dies gewährleistet eine gerechte Verteilung der Ausgaben und verhindert eine unverhältnismäßige Steuerbelastung eines Ehepartners.
Verheiratete Paare in Thailand haben möglicherweise Anspruch auf die folgenden Abzüge:
Kindergeld
Jeder Ehepartner hat Anspruch auf ein Kindergeld, das zur Reduzierung des steuerpflichtigen Einkommens verwendet werden kann.
Nach den aktuellen Bestimmungen beträgt das Kindergeld 15.000 THB pro Kind.
Abzug von Eigenheimdarlehenszinsen
Bei verheirateten Paaren, die ein Eigenheimdarlehen aufgenommen haben, können die für die Hypothek gezahlten Zinsen vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.
Jeder Ehepartner hat Anspruch auf einen Zinsabzug von bis zu 100.000 THB.
Wenn der Darlehensvertrag jedoch gemeinsam gehalten wird, kann jeder Ehepartner bis zu 50.000 THB als Abzug geltend machen.
Erhalten verheiratete Paare Zulagen?
Das thailändische Einkommensteuersystem sieht verschiedene Freibeträge für verheiratete Paare vor.
Die folgenden Freibeträge können genutzt werden, um das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren und die Steuerschuld zu optimieren:
Persönliche Freibeträge
Jeder Ehepartner hat Anspruch auf einen persönlichen Freibetrag von 60.000 THB.
Dieser Freibetrag wird vom steuerpflichtigen Einkommen des Ehepartners abgezogen und reduziert so die Gesamtsteuerschuld.
Es ist wichtig zu beachten, dass der persönliche Freibetrag nur gilt, wenn der Ehepartner keine separate Steuererklärung einreicht.
Elternbetreuungsgeld
Für verheiratete Paare gibt es einen Elternbetreuungsfreibetrag von 30.000 THB pro Elternteil.
Dieser Freibetrag kann bei der Unterstützung und Pflege von Eltern geltend gemacht werden.
Um diesen Abzug geltend machen zu können, müssen die Eltern finanziell vom Steuerzahler abhängig sein.
Behinderte oder geschäftsunfähige Familienmitglieder
In Fällen, in denen ein Familienmitglied behindert oder arbeitsunfähig ist, können verheiratete Paare einen Abzug von 60.000 THB pro Person geltend machen.
Dieser Freibetrag ist dazu gedacht, die Pflege und den Unterhalt behinderter oder arbeitsunfähiger Familienmitglieder zu unterstützen.
Welche Einreichungsmöglichkeiten gibt es für verheiratete Paare?
Das thailändische Steuerrecht bietet verheirateten Paaren folgende Möglichkeiten zur Einreichung von Erklärungen.
Separate Steuererklärungen
Jeder Ehepartner kann seine Steuererklärung separat einreichen.
Diese Option ermöglicht eine individuelle Berichterstattung und bietet Flexibilität bei der Verwaltung der persönlichen Einkommensteuerpflicht.
Gemeinsame Steuererklärung
Verheiratete Paare können sich dafür entscheiden, eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben, in der die Einkünfte beider Ehepartner zusammengefasst werden.
Diese Option vereinfacht den Abgabeprozess und kann vorteilhaft sein, wenn ein Ehepartner ein geringeres Einkommen hat oder wenn bestimmte Ausgaben nicht eindeutig einem Ehepartner zugeordnet werden können.
Separate Einreichung für Einkünfte nach Abschnitt 40(1)
Bei dieser Option reicht das Paar eine gemeinsame Steuererklärung ein, aber ein Ehepartner gibt sein Einkommen nach Abschnitt 40(1) separat an.
Dies ermöglicht die getrennte Angabe von Arbeitseinkommen, während die Vorteile einer gemeinsamen Steuererklärung für andere Einkommensquellen erhalten bleiben.
Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nur zu Informationszwecken dient und keine Rechtsberatung darstellt.