Kommentare
Hoschi
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25.04.2024
Am Ende ist die Ente fett. Es wird sich rausstellen , was eine erhoehte Steuereinahme bewirken wird. Wo wirst Du investieren?, da wo Du die niedrigsten Steuern zahlen musst. Also fliesst das Kapital ab. So einfach ist das. Es wird nicht neu investiert werden. Die Rentner machen dann den Kohl auch nicht mehr fett.
Toni
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02.04.2024
Ich habe mit Betriebsrente 2970 Euro Rente im Monat, ich bin mit einer Thai Frau nach Deutschem und Thai Recht Verheiratet lebe nun seit 2012 in Thailand. Bin mal gespannt was auf mich zukommt, wer näheres weiß bitte melden Danke
Heiner
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20.02.2024
Wenn jemand feststellt, dass er aufgrund des nach Thailand transferierten Geldes steuerpflichtig ist muss er von sich aus eine Steuernummer beantragen und auch die Meldung abgeben. Das kann sich aufgrund der einfachen Berechnungsfaktoren des thailändischen Steuerrechts jeder selbst ausrechnen. Und übrigens: Geschenke an die Ehefrau sind bis zu 20 Millionen Baht im Jahr steuerfrei, sofern die Zahlung als solches deklariert wurde.Wer dies berücksichtigt wird wohl eher keine- oder nur geringfügige Steuern zahlen.
Harald
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19.01.2024
Andre, interessant ist noch dein Satz, das laut DBA nur der steuerpflichtige Anteil der Rente versteuert werden darf! Gilt das auch in Thailand? Das wären bei als Rentner seit 2018 76 % steuerpflichtiger Anteil. In welchem Teil des DBA steht das? Mach noch ein bisschen mit! Danke!
Harald
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19.01.2024
Andre!
Sich darauf zu verlassen, dass die für 2023 genannten Abzüge und Freibeträge auch zukünftig gelten, ist Wunschdenken!
Nachdem ich diese Freibeträge schon mehrfach gelesen habe, denke ich schon das diese mindestens zutreffen! Warum sollten die sich verschlechtern? Freibeträge erhöhen sich eher, das ist auch in Deutschland so!
Der Freibetrag über 190000 Baht für Rentner über 65 ist möglicherweise kein Freibetrag sondern die Schwelle, aber der Steuer gezahlt werden muss! Also nicht 0-150000 steuerfrei, sondern 0-190000 steuerfrei. Wie es dann weitergeht, ob die nächste Schwelle dann bei 300000-50000 10 % liegt, kann ich nicht sagen.
Also, Informationen sammeln und weiterdiskutieren! Nicht aufgeben, denn das Thema ist noch heiß!
Andre
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19.01.2024
Einschätzung zu: sherrings.com/personal-tax-deductions-allowances
Ob die auf der Webseite genannten Abzüge und Freibeträge für das uns interessierende Steuerjahr 2024 gelten ist unklar! Die Steuerministerverordnung Nr. 386 bezieht sich explizit auf das Jahr 2023!
Sich darauf zu verlassen, dass die für 2023 genannten Abzüge und Freibeträge auch zukünftig gelten, ist Wunschdenken. Ich gehe deshalb weiter von dem von mir am 10.01. kommentierten (Worst-Case-)Szenario bei der Höhe der zu zahlenden Steuern aus, ohne Berücksichtigung von Abzügen, Freibeträgen und des steuerfreien Anteils der gesetzlichen Altersrente. Bereits vor meiner Auswanderung war dieses Szenario, was ich maximal an Einkommenssteuern zu bezahlen habe und ob ich langfristig dazu in der Lage sein werde, Grundlage meiner Entscheidung.
Da Ersparnisse kein Einkommen sind und jeder diese Beträge durch Bankbelege mit dem Datum vor seiner Auswanderung nachweisen kann, könnte es für einige hilfreich sein, nach dem Prinzip von First in – First out zunächst nur diese steuerfreien Beträge nach Thailand zu überweisen.
Weniger Sorgen brauchen sich wohl diejenigen Rentner zu machen die schon lange eine sozialversicherungspflichtige Rente beziehen, da im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens nur der steuerpflichtige Anteil der Rente in Thailand besteuert werden dürfte, der ab 2005 mit einem Anteil von 50% jährlich steigend eingeführt wurde.
Ich verabschiede mich an dieser Stelle aus der Diskussion, bedanke mich für die Hinweise und auch für die anderen Sichtweisen und Einschätzungen.
Harald
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17.01.2024
Diese Seite ist auch interessant!
https://www.lorenz-partners.com/newsletter-no-18-en/
Ich denke schon, das uns diese Freibeträge betreffen! Ich hoffe aber auch, das dieser Kelch an uns
vorbeiziehen möge!
Andre
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17.01.2024
An die Redaktion
Ich hatte am 16.01. erneut einen Kommentar mit demselben Wortlaut eingereicht wie bereits am 15.01. Zu diesem Zeitpunkt war mein wortgleicher Kommentar vom 15.01. noch nicht veröffentlicht. Ich würde Sie bitten, einen der beiden wortgleichen Kommentare entweder vom 15.01. oder 16.01. zu löschen, denn es macht für die Leser ja keinen Sinn zweimal hintereinander dasselbe zu lesen.
Harald
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16.01.2024
ich finde z.b. auch diese Seite! Ich denke schon, das uns das als Rentner betrifft!
https://sherrings.com/personal-tax-deductions-allowances-thailand.html. Schau unter Deductions and Allowances! For residents (including foreign-residents).
Das ist im Grunde das Gleich wie im booklet! Bitte mal prüfen!
Andre
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16.01.2024
@ Harald und andere Interessierte
Aktives Einkommen versus passives Einkommen
Das erwähnte PwC-Thai-Tax-Booklet liefert zwar allgemeine Informationen über Thailands Steuersystem, hilft uns aber so nicht weiter. PwC richtet sich an Investoren und liefert Informationen über die Besteuerung von aktivem Einkommen das in Thailand erzielt wird. Aktiv erzieltes Inlandseinkommen ist aber zu unterscheiden von passivem Auslandseinkommen wie z.B. aus Renten, Zinsen, Dividenden. Welche Freibeträge für passive Auslandseinkommen gelten kann ich dem Booklet nicht entnehmen und darum geht es ja. Zunächst können wir diesbezüglich nur die Klarstellung durch den thailändischen Fiskus abwarten.
Andre
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15.01.2024
@ Harald und andere Interessierte
Aktives Einkommen versus passives Einkommen
Das erwähnte PwC-Thai-Tax-Booklet beinhaltet zwar allgemeine Informationen über Thailands Steuersystem, hilft uns aber so nicht weiter. PwC richtet sich an Investoren und liefert Informationen über die Besteuerung von aktivem Einkommen das in Thailand erzielt wird. Aktiv erzieltes Inlandseinkommen ist aber zu unterscheiden von passivem Auslandseinkommen wie z.B. aus Renten, Zinsen, Dividenden. Welche Freibeträge für passive Auslandseinkommen gelten kann ich dem Booklet nicht entnehmen und darum geht es ja. Zunächst können wir diesbezüglich nur die Klarstellung durch den thailändischen Fiskus abwarten.
Harald
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12.01.2024
in dem genannten booklet steht unter 1. personal allowances noch folgender Satz, der für über 65-jährige sehr wichtig ist!
in addition, a resident of thailand who is 65 years of age or older is entitled to personal income tax exemption on income up to an amount not exceeding Baht 190000
Darüber hinaus hat ein Einwohner Thailands, der 65 Jahre oder älter ist, Anspruch auf eine Befreiung von der persönlichen Einkommenssteuer für Einkünfte bis zu einem Betrag, der 190.000 Baht nicht übersteigt
Für einen über 65-jährigen wären evtl. folgende Freibeträge möglich:
Deductible expenses
Standard deduction 100000
über 65 190000
Taxpayer 60000
Ehefrau 60000
Mutter der Ehefrau 30000
KV 25000
insgesamt 465000
Einkommen aus Rente 780000
- Freibeträge - 465000
zu versteuerndes Einkommen 315000
0-150000 Einkommen 0 %
150000 - 300000 5 % 7500
300000-315000 10 % 1500
zu zahlen 9000
wenn die Kombination der obigen Freibeträge so anwendbar wäre, dann wäre die zu zahlende Steuer akzeptabel. Ich bin nur sehr unsicher, ob diese Freibeträge in diesem Fall zusammen in Anspruch genommen werden dürfen. Vielleicht sieht man mehr, wenn man sich das auszufüllende Steuerformular anschaut. Aber Vorsicht....ist auch schwere Kost.
Ich höre von Euch
Andre
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12.01.2024
@Mr.X
Ja, ich stimme weitgehend zu. Die entscheidenden Punkte bzw. Fragen zur TIN und der Steuererklärung sind, ob Steuerpflichtige deren Einkommen über den steuerlichen Freibeträgen liegt und die somit Steuern zahlen müssten, aus eigener Initiative eine TIN beantragen und eine Steuererklärung einreichen müssen oder erst per Aufforderung durch den Fiskus. Man müsste also wissen wie hoch zusätzlich zu den 150.000 THB in der ersten Steuerstufe eventuelle weitere Freibeträge sind. Das von Harald erwähnte pwc-pdf habe ich noch nicht gelesen, vielleicht sind darin valide Ausführungen enthalten.
Andre
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12.01.2024
@Harald
Den Lesern ein bisschen Angst zu machen war nicht meine Absicht. Klar kennen wir noch nicht alle Details, aber den maximal möglich Steuerbetrag kann sich jeder einfach selbst ausrechnen. Ich wollte nur einen Anstoß geben, um zum Taschenrechner zu greifen, obwohl dazu das Kopfrechnen ausreichen sollte.
Bei dem von mir genannten fiktiven Beispiel ist selbstverständlich der Betrag für die erste Steuerstufe mit dem Steuersatz von 0 % eingerechnet, aber ohne eventuelle sonstige Freibeträge, die ich nicht valide überprüfen kann bzw. die noch nicht bekannt sind. Ich habe auch bewusst von Einkommen gesprochen und nicht nur von Rente, da andere Einkommensarten nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ebenfalls zu berücksichtigen wären. Also kurz zum Nachrechnen des von mir genannten fiktiven Beispiels von 65.000 THB bzw. 780.000 THB p.a. Steuerstufe 1 (150 x 0%) = 0; plus Steuerstufe 2 (150 x 5%) = 7,5; plus Steuerstufe 3 (200 x 10%) = 20; plus Steuerstufe 4 (250 x 15%) = 37,5; plus Steuerstufe 5 (30 x 20%) = 6. Die Summe der einzelnen Steuerbeträge 0 + 7,5 + 20 + 37,5 + 6 = 71 x 1000 = 71.000 THB an zu zahlende Steuern. Probe, ob das fiktive Jahreseinkommen dabei vollständig erfasst wurde: 150 + 150 + 200 + 250 + 30 = 780 x 1000 = 780.000 THB.
Harald, wenn ich wirklich ein bisschen Angst machen wollte, dann hätte ich die maximal zu zahlenden Steuern für ein doppelt so hohes fiktives monatliches Einkommen genannt, also für 130.000 THB. Für alle Angsthasen, bitte ab jetzt nicht weiterlesen, …........................................................... es wären 255.000 THB bzw. 16,35%.
Danke für das pwc-pdf, ich werde es anschließend genauestens studieren. Solche fundierten Hinweise wünsche ich mir auch von anderen. So können wir uns gegenseitig helfen weitere Erkenntnisse zu gewinnen.
Abschließend noch eine Bemerkung. Ich zahle gerne thailändische Steuern auf mein Einkommen unter Berücksichtigung des DBA. Falls Expats gar keine Steuern hierzulande zahlen wollen, dafür habe ich kein Verständnis, wir leben hier, nutzen die Infrastruktur und die günstigen Lebenshaltungskosten, also sollte jeder von uns auch einen angemessenen steuerlichen Beitrag leisten.
Mr.X
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11.01.2024
@Andre
zum ersten kann man im Thailand ohne eine TIN keine Steuer zahlen.
Diese müsste von jeden Expat zuvor beantragt werden. Richtig
ist WANN ob aus eigener Initiative oder per Aufforderung.
Hier muss zunächst das Finanzminsterium weiterführende Informationen
veröffentlichen . Hier könnte man es so halten wie Harald.
@Andre
zum zweiten werden nur die Beträge versteuert die von einen anderern
Land z.B. Deutschland nach Thailand transferiert werden. Die elektronische
Überwachung übernimmt die BoT egal welches Bankkonto man hier in Thailand
hat. Alle Überweisungen vom Ausland auf ein Thailändisches Konto laufen
zunächst bei der BoT auf und daher überwachbar.
Wer allerdings seine Rente direkt von DE auf ein Thailändisches Konto überweisen
lässt muss dann auch natürlich die volle Rente hier versteuern.
Derjenige nimmt sich aber selbst die Gelegenheit des variablen Handelns im Fall der Kurs Bestimmungen und die Höhe der Beträge die nach TH überwiesen werden. Jeder sollte diesen Zustand ändern und seine Rente/Pension auf ein EUR Konto überweisen lassen und nach Bedarf auf das TH-Konto transferieren.
Weiterhin muss geklärt werden wie mit der DE-Rente hier verfahren wird (Stichwort Freibeträge).
Gemäss Revenue-Code ist die Rente zunächst erstmal ein Einkommen. Ob mann allerdings den 100.000 aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit (sowas wie Werbungskosten in DE) Pauschalbetrag abziehen kann weiss offenstichlich keiner. Auf jeden fall kann jeder Single-Taxpayer 60.000 pauschal abziehen und falls vorhanden 15.000-25.000 (in Abhängigkeit ob mit LV oder nicht) Krankenversicherungskosten. So sind das bei einen Single bei einen Betrag von 400.000 (ca. 33,300) monatlich schlechtenfalls 10.000 im günstigsten Fall 3.750 im Jahr Steuern. Die Seite moneymgmnt.com stellt hierfür einen Tax-Income-Calculator zur Verfügung. Je höher der Betrag desto höher sind natürlich die Steuern hier muss mann mit den prozentualen Sprüngen aufpassen. Jeder kann auf seine eigenen Bedürfnisse anpassen, rechnen wieviel Geld er nun nach TH holt.
@Harald Verheiratete mit Familien haben natürlich viel mehr Abzüge gemäss Revenue-Code: Die o.a Gestaltung bleibt aber dieselbe nur mit anderen Werten.
@Ulf
Ich kann deinen Ärger verstehen. Geht mir ähnlich aber auch @Andre warum immer nur schwarz/weiss denken ?
4 Monate Thailand, 4 Monate, Kambodascha, 4 Monate Philipinnen. Keine Steuerpflicht nirgends
Offiziell Wohnort für DE-Postrentenservice ist Thailand. Lebensbescheinigung der Rente im Juli in Thailand sein, abschicken und für DE ist alles wie immer. (UND LEGAL)
@Harald
Ja, vielleicht kommt die Einsicht das man Rentner und Pensionäre lieber in Ruhe lassen sollte da der
volkswitschaftliche Schaden eventuell viel höher ist als das anvisierte nutzen.
Die vielen untschiedlichen Doppelbesteuerungsbakommen spielen hier auch eine weitere Rolle die ja
auch noch berücksichtigt werden müssen.
Meine Hoffnung ist allerdings das sich die Thaländischen Top Ökonomen durchsetzen. Es geht hier ja nicht nur um uns Expats sondern auch um viele Fond-Modelle, Investitionen, Staatsanleihen usw. die dann ggf. nicht mehr funktionieren oder sehr Verlustreich zu Nachteil der Thailändischen Wirtschaft sind.
Hoffen wir das beste. Wir können wie immer nur abwarten
Harald
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11.01.2024
Andre hat den Lesern ein bisschen Angst gemacht! Tatsächlich können einige Freibeträge die Steuerlast noch vermindern. Bitte hier nachlesen! https://www.pwc.com/th/en/tax/assets/thai-tax/thai-tax-booklet-2022-23.pdf
Tatsächlich beträgt der Freibetrag für einen über 65-jährigen 190000 Baht und 150000 sind von Haus aus steuerfrei! Man muss sich auch vorstellen, das ein Verheirateter in Deutschland aufgrund der Grundfreibeträge usw. bis ca. 2780 Euro 2024 keine Steuer bezahlt und hier sind wohl Steuern in der Größenordnung um die 80000, 90000 Baht fällig! Freibeträge gibts z.b. noch für Zuwendungen an Schwiegermutter/-vater, für die Ehefrau 60000, für eine private KV 25000 usw.! Das ist jetzt nur grob dargestellt! Bitte im booklet nachlesen!
Weiß jemand dazu noch mehr? Vielleicht sorgen wir uns auch umsonst und sie lassen uns Rentner in Ruhe? Leider können wir nur abwarten, was passiert. Und, wie gesagt, ich reagiere erst dann, wenn Post vom Finanzamt kommt. Offiziell weiß ich von den Plänen der Finanzbehörden nichts! Ich spreche kein Thai und meine Frau interessiert das Thema im Moment nicht! (Spass!)
Andre
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10.01.2024
@Martin
Die Frage wie viel Steuern in Thailand zu zahlen sind, kann sich jeder wegen des sehr einfachen Steuerstufenmodells und des konstanten Steuersatzes in der jeweiligen Steuerstufe selbst ausrechnen. Es werden ja nur die Grundrechenarten und die Prozentrechnung benötigt. Die Beträge für die einzelnen Steuerstufen sowie die dazugehörigen prozentualen Steuersätze findet man im Internet. Fallbeispiel: Bei einem monatlichen Einkommen von 65.000 THB wie es z.B. für das Jahresvisum nachzuweisen ist, was 780.000 THB in Jahr entspricht, wären 71.000 THB an Steuern fällig, das sind 9,1 % (voller Betrag ohne spezielle Freibeträge gerechnet).
Andre
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10.01.2024
@Ulf
Falls Sie Deutscher sind, hoffe ich, dass Sie das Doppelbesteuerungsabkommen mit Kambodscha genau gelesen haben! Sie würden in Deutschland steuerpflichtig werden und das Einkommen entsprechend der Ländergruppeneinteilung Gruppe 4 des Bundesfinanzministeriums besteuert. Übrigens, dasselbe trifft auch auf die Philippinen zu.
Ulf
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09.01.2024
Ab nach Kambodscha, denn 31 Jahre hat Thailand gerne meine Kohle in Empfang genommen, aber jetzt ist Schluss mit euer GIER!!
SERVUS....
Martin
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08.01.2024
Eine der wichtigsten Fragen ist, wieviel Steuern letzten Endes Rentner bzw. Expats und Residenten zahlen müssen ! Ich könnte mir vorstellen, dass es für viele Ausländer die hier leben eng werden wird und sie sich andere Destinationen suchen (müssen).
Andre
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08.01.2024
Eine wichtige Frage ist, ob man die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung durch das thailändische Finanzamt abwarten kann oder nicht ohne bei späterer Nachzahlung der Steuern über mehrere Jahre eine Straftat zu begehen? Der Steuerfreibetrag in Thailand liegt ja nur bei 150K bzw. rund 4k in €. Ich kenne keinen Rentner in Deutschland mit einer so geringen Rente. Falls also z.B. Renten steuerpflichtig werden, reicht dieser Freibetrag niemals aus um als Rentner keine Steuern in Thailand zahlen zu müssen.
Mann von Welt
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07.01.2024
@Martin
Da sind sie nicht der einzige. Die Frage ist für wenn wird es Teurer Thailand oder die wo Steuern zahlen?
Hans
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07.01.2024
@Martin
Das Ziel ist : Sie müssen ihr sauer verdientes Geld, einem raffgierigen aber kompetenten Steueranwalt in den Rachen werfen - nur so wandern sie nicht in den Knast wegen Steuerhinterziehung. So etwas nennt man "latente Kriminalisierung der unschuldigen Zivilgesellschaft" oder kurz "Ausbeutung". Die Reichen haben genug Geld, um so einen Rechtsverdreher zu bezahlen. Die Armen erwartet ein anderes Schicksal - kann man in den Geschichtsbüchern nachlesen (Kapitel: "das grausame Mittelalter").
Harald
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07.01.2024
Ich kann Martin nur zustimmen! Ein Gesetz in Kraft treten zu lassen, ohne das die Leute Bescheid wissen, wen es betrifft und wie es ausgestaltet ist, das ist mehr als schwach! Hoffentlich gibt es viel Chaos in den thailändischen Finanzämtern, so das sie überfordert sind von der Vielzahl und den Inhalten der Doppelbesteuerungsabkommen und dieses Besteuerungsvorhaben baldmöglichst wegen Überforderung aufgeben müssen! Ich für meine Teil werde nicht aufs thailändische Finanzamt zugehen. Wenn die was von mir wollen, dann sollen sie kommen!
Martin
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07.01.2024
Was ist denn jetzt zu machen ? Müssen Rentner ihr Einkommen versteuern oder nicht ? Und falls ja wie viel ? Nur Verwirrung und Unsicherheit. Ich habe viele Investitionen und Anschaffungen auf Eis gelegt und werde nach Alternativen Destinationen Ausschau halten. So langsam vergeht mir die Lust in Thailand.