Die sich ständig verändernde Welt der thailändischen Arbeitsgenehmigungen für Ausländer

Tra­di­tionell gibt es zwei Wege für Aus­län­der, die hier eine Arbeit suchen oder find­en wollen. Wenn eine Stelle von einem reg­istri­erten Unternehmen oder ein­er Schule ange­boten wird, benötigt der poten­zielle Arbeit­nehmer ein Nichtein­wan­derungsvi­sum B” (Busi­ness), das von ein­er thailändis­chen Botschaft oder einem Kon­sulat im Aus­land aus­gestellt wird. Der Arbeit­ge­ber sollte den Großteil der erforder­lichen Unter­la­gen zur Ver­fü­gung stellen, ergänzt durch die per­sön­lichen Dat­en des Arbeit­nehmers und seine nachgewiese­nen Qual­i­fika­tio­nen. Weigert sich der Arbeit­ge­ber, diese grundle­gen­den Vor­bere­itun­gen zu tre­f­fen, kann davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass das Stel­lenange­bot nicht ernst gemeint ist und eine Arbeit­ser­laub­nis nur ein Hirnge­spinst ist.

Der zweite Weg beste­ht darin, dass der Aus­län­der beab­sichtigt, sein eigenes einge­tra­genes Unternehmen zu grün­den, um in Thai­land und darüber hin­aus Han­del zu treiben. Die ersten Schritte sind die Ein­tra­gung eines Fir­men­na­mens bei der Busi­ness Devel­op­ment Agency, die Ein­tra­gung von min­destens drei thailändis­chen Anteil­seign­ern (unter bes­timmten Umstän­den kön­nen es auch weniger sein), ein Kap­i­tal von min­destens 2 Mil­lio­nen Baht und die Anmel­dung bei der thailändis­chen Arbeits- und Steuer­be­hörde. Der näch­ste Schritt beste­ht darin, im Aus­land ein B‑Visum für Nichtein­wan­der­er zu beantra­gen und nach der Rück­kehr beim Arbeitsmin­is­teri­um eine Arbeit­ser­laub­nis und bei der Ein­wan­derungs­be­hörde ein ver­längertes Visum zu beantra­gen. Dies ist ein kom­plex­er Prozess, der in der Regel pro­fes­sionelle juris­tis­che Unter­stützung erfordert.

Für Aus­län­der mit einem thailändis­chen Ehep­art­ner reicht jedes Nichtein­wan­derungsvi­sum aus, und das Erforder­nis, speziell ein B”-Visum zu besitzen, ent­fällt. Einige Berufe sind Aus­län­dern ver­wehrt. Dazu gehören manuelle Arbeit­en, die meis­ten land­wirtschaftlichen und Bauberufe, die Her­stel­lung von Schmuck und die Holzschnitzerei. Bemerkenswert ist, dass ein königlich­er Erlass aus dem Jahr 2018 dafür sorgt, dass für Gele­gen­heit­sar­beit­en” wie Geschäft­str­e­f­fen, Auss­chus­sar­beit oder die Teil­nahme an kul­turellen und sportlichen Aktiv­itäten über­haupt kein Geschäftsvi­sum mehr erforder­lich ist. Im Jahr 2021 wurde ein neues Nichtein­wan­derungsvi­sum M” für aus­ländis­che Medi­enko­r­re­spon­den­ten einge­führt, das allerd­ings nur vor der Ein­reise von thailändis­chen Botschaften im Aus­land erhältlich ist.

Im Jahr 2018 wurde mit dem vier­jähri­gen Smart-Visum, dessen Inhab­er von der Arbeit­ser­laub­nis befre­it sind, ein neuer Weg eingeschla­gen. Es wird vor allem von qual­i­fizierten Fachkräften in bes­timmten Wis­senschafts- und Tech­nolo­giebranchen genutzt, die zum Beispiel im östlichen Wirtschaft­sko­r­ri­dor rund um Pat­taya zu find­en sind. Inhab­er eines Smart-Visums sind von der 90-tägi­gen Meldepflicht befre­it, die allerd­ings weniger lästig gewor­den ist, seit die Online-Anmel­dung in den meis­ten Gebi­eten möglich ist. Das Smart-Visum gilt auch für Exis­ten­z­grün­der sowie für Ehe­frauen und Kinder von erfol­gre­ichen Antragstellern.

Ende 2022 wurde das 10-Jahres-Visum für einen langfristi­gen Aufen­thalt (Long Term Res­i­dence, LTR) vom Board of Invest­ment einge­führt. Obwohl wohlhabende Rent­ner und reiche Wel­treisende willkom­men sind, sollen vor allem dig­i­tale Nomaden, die für börsen­notierte inter­na­tionale Unternehmen arbeit­en, sowie Fach- und Führungskräfte ange­zo­gen wer­den, die Steuer­erle­ichterun­gen und eine Befreiung von dem star­ren Quoten­sys­tem suchen, wonach eine aus­ländis­che Arbeit­ser­laub­nis von vier thailändis­chen Mitar­beit­ern unter­stützt wer­den muss. Eine dig­i­tale Arbeit­ser­laub­nis wird automa­tisch erteilt und erfordert nicht die Ein­hal­tung der tra­di­tionellen Beschäf­ti­gungsvorschriften. Bish­er wur­den etwa 2.000 Anträge beim Board of Invest­ment ein­gere­icht, aber es gibt keine veröf­fentlicht­en Sta­tis­tiken über die Erledi­gung oder den Entzug von Anträgen.

Obwohl die thailändis­chen Behör­den in den let­zten Jahren ver­sucht haben, die Regeln für die Arbeit von Aus­län­dern in Thai­land zu diver­si­fizieren — abge­se­hen von den Mem­o­ran­da of Under­stand­ing mit den Regierun­gen von Myan­mar, Kam­bod­scha und Laos für die Wirtschaftsmi­gra­tion, sind sie nach wie vor kom­plex, über­schnei­den sich und wirken auf viele abschreck­end. Der Sta­tus der Frei­willi­ge­nar­beit und die vie­len Ausle­gun­gen des Frei­willi­gen­vi­sums”, das während der Covid-Pan­demie leicht­fer­tig als eine weit­ere Möglichkeit zur Ver­längerung des Aufen­thalts von Besuch­ern genutzt wurde, geben eben­falls Anlass zur Sorge. Eine nationale Über­prü­fung aller Arbeitsvisa in Thai­land ist längst überfällig.

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