Der Fall Uthlum: Das thailändische Rechtskonzept, das Kinder daran hindert, ihre Eltern zu verklagen

Der Fall Uthlum: Das thailändische Rechtskonzept, das Kinder daran hindert, ihre Eltern zu verklagen

Thailändis­ches Recht und kul­turelle Nor­men über­schnei­den sich häu­fig, wie das seit langem beste­hende Recht­skonzept des Uth­lum zeigt. Der Begriff Uth­lum” bedeutet über­set­zt ver­botene Fälle” und bezieht sich auf das Ver­bot, dass ein Kind einen Eltern­teil oder Erziehungs­berechtigten verk­lagt. Trotz der Kom­plex­ität und der möglichen Kon­tro­ver­sen, die dieses einzi­gar­tige Recht­skonzept umgeben, ist es ein inte­graler Bestandteil der thailändis­chen Kul­tur und des thailändis­chen Rechts, der ein­er näheren Betra­ch­tung bedarf.

Das Konzept des Uth­lum geht auf die alten thailändis­chen Geset­ze zurück und ist in den Tra­di­tio­nen und Bräuchen des Lan­des ver­ankert. Von einem Kind wird erwartet, dass es seinen Eltern und anderen Erziehungs­berechtigten, wie z. B. den Großel­tern, höch­sten Respekt und Dankbarkeit entgegenbringt.

Dieses Gefühl geht so weit, dass jede neg­a­tive Hand­lung gegen diese Per­so­n­en als Undankbarkeit ange­se­hen wird. Daher fällt jede Klage, die ein Kind gegen seine Eltern oder seinen Vor­mund erhebt, in die Kat­e­gorie des Uth­lum. Im thailändis­chen Ziv­il- und Han­dels­ge­set­zbuch (Abschnitt 1562) ist dieses Konzept geset­zlich verankert.

Es besagt: Nie­mand kann seine Eltern oder Erziehungs­berechtigten verk­la­gen, egal ob es sich um einen Ziv­il- oder Straf­prozess handelt.”

Diese Regel gilt für biol­o­gis­che Eltern, Großel­tern und direk­te Blutsver­wandte. Das thailändis­che Recht ver­bi­etet es Kindern jedoch nicht voll­ständig, vor Gericht zu gehen. Es erlaubt einem Kind, einen Staat­san­walt zu ersuchen, in seinem Namen Klage zu erheben. Dies ergibt sich aus Abschnitt 14 des Geset­zes über die Organ­i­sa­tion der Staat­san­waltschaft und die Staat­san­wälte von 2010, in dem fest­gelegt ist, dass ein Staat­san­walt ein Kind in einem Gerichtsver­fahren gegen seine Eltern oder Erziehungs­berechtigten vertreten kann.

Ist das eine Gesetzeslücke?

Es gibt auch Aus­nah­men von der Uth­lum-Regel, die es einem Kind unter bes­timmten Umstän­den ermöglichen, seine Eltern oder Erziehungs­berechtigten direkt zu verk­la­gen. So kann ein Kind beispiel­sweise einen Eltern­teil in sein­er Eigen­schaft als Unternehmensleit­er verk­la­gen, wenn behauptet wird, dass der Eltern­teil Unternehmensgelder verun­treut hat. Eine weit­ere Aus­nahme erlaubt es einem Kind, seinen Vater zu verk­la­gen, wenn dieser seine Ehe mit der Mut­ter des Kindes nicht recht­mäßig einge­tra­gen oder die Vater­schaft nicht anerkan­nt hat, selb­st wenn er für das Kind gesorgt hat.

Trotz dieser Aus­nah­men wird immer wieder darüber disku­tiert, ob das Uth­lum-Gesetz eine Geset­zes­lücke darstellt, ins­beson­dere in Fällen von häus­lich­er Gewalt oder sex­uellem Miss­brauch. Kri­tik­er argu­men­tieren, dass das Gesetz Kinder dem Miss­brauch durch ihre Fam­i­lien­mit­glieder aus­set­zt. Dies ist beson­ders besorgnis­er­re­gend, wenn man bedenkt, dass die Prob­lematik der häus­lichen Gewalt zunehmend ins Bewusst­sein rückt. Die Debat­te zeigt, dass es für Thai­land an der Zeit sein kön­nte, dieses seit langem gel­tende Gesetz zu überdenken.

Fünf Kinder, die in einem Einkauf­szen­trum lebten und von ihren Eltern mit nur 40 Baht pro Tag zurück­ge­lassen wur­den, wur­den von Kan Jom Puan, auch bekan­nt als Kan­thasat Pong­phai­boon­vech, zusam­men mit Beamten des Min­is­teri­ums für soziale Entwick­lung und men­schliche Sicher­heit und der Polizeis­ta­tion Bang Khen gerettet.

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