Bereits seit dem 1. Januar 2023 gilt das neue “Chancen-Aufenthaltsgesetz”, das es geduldeten Menschen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe mit anschließendem Bleiberecht zu erhalten. Dabei soll das neue Gesetz für mehr Menschlichkeit im Aufenthaltsrecht sorgen und insbesondere jungen, gut integrierten Menschen neue Chancen in Deutschland ermöglichen. Doch wer genau kann denn nun vom neuen Chancen-Aufenthaltsrecht profitieren und an welche Voraussetzungen ist das Bleiberecht geknüpft?
Was besagt der Gesetzesentwurf der Bundesregierung?
Am 19. Oktober 2022 hat sich der Bundestag erstmals über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur “Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts” beraten. Dabei sollen langjährig geduldete Ausländer unter bestimmten Voraussetzungen die Chance erhalten, ein Bleiberecht in Deutschland zu erhalten. Gleichzeitig sollen die bereits geltenden Bleiberechtsregelungen weiterentwickelt werden, wodurch sich auch die Abschiebung von Straftätern weiter verschärfen soll. Im Zuge der Neuregelungen soll es zudem auch Erleichterungen bei der Fachkräftezuwanderung geben.
Alle Betroffenen sollen nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht ein 18-monatiges Aufenthaltsrecht erhalten. Während dieser Zeit haben sie schließlich die Chance, sich ein dauerhaftes Bleiberecht zu erarbeiten, indem sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese umfassen insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie ein Identitätsnachweis. Wer bereits eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, kann seinen Aufenthaltstitel verlängern in Berlin.
Chancen-Aufenthaltsrecht soll für mehr Menschlichkeit sorgen
Bislang hat Deutschland eine Art “Praxis der Kettenduldung” für Ausländer verfolgt. Durch das neue Gesetz soll dem jedoch ein Ende gesetzt werden. Ziel ist es, Menschen, die jahrelang in Unsicherheit in Deutschland gelebt haben, neue Perspektiven aufzuzeigen. Dies betrifft insbesondere zahlreiche Personen, die sich bereits fest in die Gesellschaft integriert haben.
Dank des neuen Chancen-Aufenthaltsgesetzes sollen genau diese Menschen, die meist noch sehr jung sind, eine Chance erhalten, ein vollständiger Teil der deutschen Gesellschaft zu werden – ohne ständig in Angst leben zu müssen, abgeschoben zu werden.
Grundlegende Voraussetzungen für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis
Die grundlegenden Bedingungen für den Erhalt einer solchen Aufenthaltserlaubnis gemäß § 104c des Aufenthaltsgesetzes sind folgende:
- Die antragstellende Person muss sich mindestens seit 5 Jahren bis zum 31. Oktober 2022 in Deutschland aufgehalten haben. Dabei werden auch Zeiten mit einer sogenannten “Duldung light” gemäß § 60b des Aufenthaltsgesetzes berücksichtigt.
- Der Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis muss bei der örtlichen Ausländerbehörde eingereicht werden. Zusätzlich wird empfohlen, den Antrag noch bei der zuständigen Zentralen Ausländerbehörde im Regierungspräsidium einzureichen.
- Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Entscheidung den Status einer Duldung besitzen.
- Ist der Antragsteller mindestens 16 Jahre alt, muss sich dieser zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen.
- Die antragstellende Person darf keine vorsätzlichen Straftaten mit einer Strafhöhe von über 50 Tagessätzen begangen haben. Handelt es sich um Straftaten, die das Aufenthalts- oder Asylgesetz betreffen, gilt eine Grenze von 90 Tagessätzen. Außerdem dürfen keine Verurteilungen nach Jugendstrafrecht vorliegen.
Für wen gilt nun das besondere Chancen-Aufenthaltsrecht?
Das neue Gesetz soll in Deutschland rund 136.000 Menschen betreffen, die am 31. Oktober 2022 bereits seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet leben. Neben den oben genannten Voraussetzungen gelten für Jugendliche und Heranwachsende besondere Regelungen. So können diese bis zur Vollendung ihres 27. Lebensjahres und bereits nach drei Jahren Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Darüber hinaus enthält das Gesetz auch eine Regelung für die Gewinnung von ausländischen Fachkräften. Um Deutschland als Einwanderungsziel für Fachkräfte aus dem Ausland attraktiver zu machen, werden die Normen des Fachkräfte-Einwanderungsgesetzes nun entfristet. Außerdem soll nunmehr auch der Familiennachzug für Fachkräfte erleichtert werden.
Bleiberecht für gut integrierte junge Menschen
Wie bereits erwähnt, werden mit dem Chancen-Aufenthaltsgesetz insbesondere junge Menschen angesprochen, die sich bereits gut integriert haben. So haben diese die Möglichkeit, bereits nach drei Jahren Aufenthalt und bis zum 27. Lebensjahr ein Bleiberecht zu bekommen.
Darüber hinaus sollen auch die Integrationsleistungen von Geduldeten mehr gewürdigt werden. Ausländischen Eltern, die entweder bereits sechs oder vier Jahre mit ihren minderjährigen Kindern in Deutschland leben und besondere Leistungen der Integration nachweisen können, soll ebenfalls ein Bleiberecht eröffnet werden.
Fazit
Obwohl nicht alle geduldeten Ausländer gleichermaßen von dem neuen Chancen-Aufenthaltsrecht profitieren können, ist diese neue Regelung eine erhebliche Erleichterung für viele Menschen, die sich in Deutschland ein neues Leben aufbauen möchten. Insbesondere jungen Menschen wird damit sehr geholfen, sodass sie die Chance auf ein sicheres Leben in Deutschland haben können.