“Chancen-Aufenthaltsrecht”: Wer kann davon profitieren?

Bere­its seit dem 1. Jan­u­ar 2023 gilt das neue Chan­cen-Aufen­thalts­ge­setz”, das es gedulde­ten Men­schen unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen ermöglicht, eine Aufen­thalt­ser­laub­nis auf Probe mit anschließen­dem Bleiberecht zu erhal­ten. Dabei soll das neue Gesetz für mehr Men­schlichkeit im Aufen­thalt­srecht sor­gen und ins­beson­dere jun­gen, gut inte­gri­erten Men­schen neue Chan­cen in Deutsch­land ermöglichen. Doch wer genau kann denn nun vom neuen Chan­cen-Aufen­thalt­srecht prof­i­tieren und an welche Voraus­set­zun­gen ist das Bleiberecht geknüpft? 

“Chancen-Aufenthaltsrecht”: Wer kann davon profitieren?

Was besagt der Geset­ze­sen­twurf der Bundesregierung? 

Am 19. Okto­ber 2022 hat sich der Bun­destag erst­mals über den Geset­ze­sen­twurf der Bun­desregierung zur Ein­führung eines Chan­cen-Aufen­thalt­srechts” berat­en. Dabei sollen langjährig geduldete Aus­län­der unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen die Chance erhal­ten, ein Bleiberecht in Deutsch­land zu erhal­ten. Gle­ichzeit­ig sollen die bere­its gel­tenden Bleiberecht­sregelun­gen weit­er­en­twick­elt wer­den, wodurch sich auch die Abschiebung von Straftätern weit­er ver­schär­fen soll. Im Zuge der Neuregelun­gen soll es zudem auch Erle­ichterun­gen bei der Fachkräftezuwan­derung geben. 

Alle Betrof­fe­nen sollen nach dem Chan­cen-Aufen­thalt­srecht ein 18-monatiges Aufen­thalt­srecht erhal­ten. Während dieser Zeit haben sie schließlich die Chance, sich ein dauer­haftes Bleiberecht zu erar­beit­en, indem sie bes­timmte Voraus­set­zun­gen erfüllen. Diese umfassen ins­beson­dere die Sicherung des Leben­sun­ter­halts, aus­re­ichende Ken­nt­nisse der deutschen Sprache sowie ein Iden­tität­snach­weis. Wer bere­its eine Aufen­thalt­ser­laub­nis besitzt, kann seinen Aufen­thalt­sti­tel ver­längern in Berlin.

Chan­cen-Aufen­thalt­srecht soll für mehr Men­schlichkeit sorgen

Bis­lang hat Deutsch­land eine Art Prax­is der Ket­ten­dul­dung” für Aus­län­der ver­fol­gt. Durch das neue Gesetz soll dem jedoch ein Ende geset­zt wer­den. Ziel ist es, Men­schen, die jahre­lang in Unsicher­heit in Deutsch­land gelebt haben, neue Per­spek­tiv­en aufzuzeigen. Dies bet­rifft ins­beson­dere zahlre­iche Per­so­n­en, die sich bere­its fest in die Gesellschaft inte­gri­ert haben. 

Dank des neuen Chan­cen-Aufen­thalts­ge­set­zes sollen genau diese Men­schen, die meist noch sehr jung sind, eine Chance erhal­ten, ein voll­ständi­ger Teil der deutschen Gesellschaft zu wer­den – ohne ständig in Angst leben zu müssen, abgeschoben zu werden. 

Grundle­gende Voraus­set­zun­gen für den Erhalt ein­er Aufenthaltserlaubnis 

Die grundle­gen­den Bedin­gun­gen für den Erhalt ein­er solchen Aufen­thalt­ser­laub­nis gemäß § 104c des Aufen­thalts­ge­set­zes sind folgende: 

  • Die antrag­stel­lende Per­son muss sich min­destens seit 5 Jahren bis zum 31. Okto­ber 2022 in Deutsch­land aufge­hal­ten haben. Dabei wer­den auch Zeit­en mit ein­er soge­nan­nten Dul­dung light” gemäß § 60b des Aufen­thalts­ge­set­zes berücksichtigt. 
  • Der Antrag auf Erteilung der Aufen­thalt­ser­laub­nis muss bei der örtlichen Aus­län­der­be­hörde ein­gere­icht wer­den. Zusät­zlich wird emp­fohlen, den Antrag noch bei der zuständi­gen Zen­tralen Aus­län­der­be­hörde im Regierung­sprä­sid­i­um einzureichen. 
  • Der Antrag­steller muss zum Zeit­punkt der Entschei­dung den Sta­tus ein­er Dul­dung besitzen. 
  • Ist der Antrag­steller min­destens 16 Jahre alt, muss sich dieser zur frei­heitlich demokratis­chen Grun­dord­nung beken­nen.
  • Die antrag­stel­lende Per­son darf keine vorsät­zlichen Straftaten mit ein­er Strafhöhe von über 50 Tagessätzen began­gen haben. Han­delt es sich um Straftat­en, die das Aufen­thalts- oder Asylge­setz betr­e­f­fen, gilt eine Gren­ze von 90 Tagessätzen. Außer­dem dür­fen keine Verurteilun­gen nach Jugend­strafrecht vorliegen. 

Für wen gilt nun das beson­dere Chancen-Aufenthaltsrecht? 

Das neue Gesetz soll in Deutsch­land rund 136.000 Menschen betr­e­f­fen, die am 31. Okto­ber 2022 bere­its seit fünf Jahren geduldet, ges­tat­tet oder mit ein­er Aufen­thalt­ser­laub­nis im Bun­des­ge­bi­et leben. Neben den oben genan­nten Voraus­set­zun­gen gel­ten für Jugendliche und Her­anwach­sende beson­dere Regelun­gen. So kön­nen diese bis zur Vol­len­dung ihres 27. Leben­s­jahres und bere­its nach drei Jahren Aufen­thalt eine Aufen­thalt­ser­laub­nis erhalten. 

Darüber hin­aus enthält das Gesetz auch eine Regelung für die Gewin­nung von aus­ländis­chen Fachkräften. Um Deutsch­land als Ein­wan­derungsziel für Fachkräfte aus dem Aus­land attrak­tiv­er zu machen, wer­den die Nor­men des Fachkräfte-Ein­wan­derungs­ge­set­zes nun ent­fris­tet. Außer­dem soll nun­mehr auch der Fam­i­li­en­nachzug für Fachkräfte erle­ichtert werden. 

Bleiberecht für gut inte­gri­erte junge Menschen

Wie bere­its erwäh­nt, wer­den mit dem Chan­cen-Aufen­thalts­ge­setz ins­beson­dere junge Men­schen ange­sprochen, die sich bere­its gut inte­gri­ert haben. So haben diese die Möglichkeit, bere­its nach drei Jahren Aufen­thalt und bis zum 27. Leben­s­jahr ein Bleiberecht zu bekommen. 

Darüber hin­aus sollen auch die Inte­gra­tionsleis­tun­gen von Gedulde­ten mehr gewürdigt wer­den. Aus­ländis­chen Eltern, die entwed­er bere­its sechs oder vier Jahre mit ihren min­der­jähri­gen Kindern in Deutsch­land leben und beson­dere Leis­tun­gen der Inte­gra­tion nach­weisen kön­nen, soll eben­falls ein Bleiberecht eröffnet werden. 

Faz­it

Obwohl nicht alle gedulde­ten Aus­län­der gle­icher­maßen von dem neuen Chan­cen-Aufen­thalt­srecht prof­i­tieren kön­nen, ist diese neue Regelung eine erhe­bliche Erle­ichterung für viele Men­schen, die sich in Deutsch­land ein neues Leben auf­bauen möcht­en. Ins­beson­dere jun­gen Men­schen wird damit sehr geholfen, sodass sie die Chance auf ein sicheres Leben in Deutsch­land haben können. 

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