Mindestversicherungsschutz für das Non-OA-Visum: Was Sie wissen müssen

Mindestversicherungsschutz für das Non-OA-Visum: Was Sie wissen müssen
Abflughalle am inter­na­tionalen Flughafen in Bangkok

Für Reisende, die regelmäßig nach Thai­land reisen, stellt das Non-OA-Visum eine inter­es­sante Möglichkeit dar. Beson­ders für diejeni­gen, die, wie ein Nutzer berichtet, mehrere Monate in Orten wie Süd­kali­fornien ver­brin­gen und regelmäßig nach Thai­land zurück­kehren, ist dieses Visum relevant.

Das Non-OA-Visum selb­st ist ab dem Ausstel­lungs­da­tum ein Jahr lang gültig.

Inter­es­san­ter­weise wird bei jed­er Wiedere­in­reise inner­halb dieser Gültigkeits­dauer ein Aufen­thaltsstem­pel für weit­ere zwölf Monate erteilt. Dies gilt allerd­ings nur unter der Voraus­set­zung, dass der Reisende über einen aus­re­ichen­den Ver­sicherungss­chutz ver­fügt. Aktuell muss die Ver­sis­cherung 3 Mil­lio­nen Baht an Behand­lungskosten abdecken.

Dieser Aspekt ist für viele eine entschei­dende Bedin­gung, da der Ver­sicherungss­chutz als jed­erzeit nach­weis­bar voraus­ge­set­zt wird, um die Vorteile des Visums voll aus­nutzen zu kön­nen. Es gibt jedoch unter­schiedliche Mei­n­un­gen darüber, wie prak­tisch das Non-OA-Visum angesichts der Ver­sicherungsan­forderun­gen tat­säch­lich ist. Einige Reisende ziehen in Betra­cht, dass die Notwendigkeit, ständig den Ver­sicherungss­chutz nachzuweisen, möglicher­weise eine Ein­schränkung darstellt.

Den­noch bleibt das Non-OA-Visum für viele eine bevorzugte Option, um län­gere Aufen­thalte in Thai­land zu pla­nen und gle­ichzeit­ig Flex­i­bil­ität bei der Wiedere­in­reise zu genießen. Let­ztlich bleibt die Entschei­dung für oder gegen das Non-OA-Visum indi­vidu­ell und hängt von den per­sön­lichen Reise­plä­nen und der Bere­itschaft ab, die Ver­sicherungsan­forderun­gen zu erfüllen.

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Bildquelle: KhaoSod

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