Fakten zur TM.30-Meldungspflicht: Was Ausländer in Thailand wissen müssen

Fakten zur TM.30-Meldungspflicht: Was Ausländer in Thailand wissen müssen
Die erste Mel­dung der Unterkun­ft musste bere­its früher schon auf der Ein­reise geschehen. Diese Maß­nahme wird bald dig­i­tal vor der Ein­reise verlangt.

Die Verpflich­tung zur TM.30-Meldung beschäftigt viele Aus­län­der in Thai­land, ins­beson­dere wenn es um Aufen­thalt­sän­derun­gen wie Über­nach­tun­gen in Hotels geht. Hier sind die wesentlichen Infor­ma­tio­nen, die Sie ken­nen soll­ten, um Missver­ständ­nisse zu vermeiden.

Es ist wichtig zu beacht­en, dass die Ein­wan­derungs­be­hörde bei der 90-Tage-Mel­dung in der Regel nicht über­prüft, ob das ein­gere­ichte TM.30-Formular exakt mit den Dat­en ihres Sys­tems übere­in­stimmt. Den­noch liegt es im Bere­ich des Möglichen, dass ein beson­ders gewis­senhafter Beamter Unstim­migkeit­en ent­deckt und darauf reagiert.

Aus­län­der, die jährlich ihr Visum ver­längern, acht­en oft genau darauf, dass ihre TM.30-Meldungen mit den Ein­tra­gun­gen in der behördlichen Daten­bank übere­in­stim­men. Das hil­ft, eventuellen Prob­le­men bei der Ver­längerung vorzubeugen.

Besitzen Sie eine Immo­bilie in Thai­land, kön­nen Sie als Eigen­tümer und Aus­län­der das TM.30-Formular selb­st­ständig und unkom­pliziert in Ihrem Namen ein­re­ichen, was die Abhängigkeit von drit­ten Parteien bei der Ein­re­ichung über­flüs­sig macht.

Beson­der­heit­en gel­ten für Inhab­er eines Elite-Visums: Da hier keine jährliche Ver­längerung erforder­lich ist, müssen Sie das Land lediglich alle 365 Tage ver­lassen. Bei Ihrer Rück­kehr muss Ihr Ver­mi­eter eine neue TM.30-Meldung bei der Ein­wan­derungs­be­hörde vornehmen.

Der Kauf ein­er kleinen Eigen­tumswoh­nung kön­nte diese Anforderun­gen kün­ftig vere­in­fachen, indem die Übere­in­stim­mung der Dat­en zwis­chen Ihrer Mel­dung und der Com­pu­t­er­daten­bank der Behör­den erle­ichtert wird.

Bei kurzzeit­i­gen Über­nach­tun­gen außer Haus, wie zum Beispiel in einem Hotel oder bei Fre­un­den, ist laut ver­schieden­er Aus­sagen unser­er Leser und per­sön­lichen Erfahrun­gen, keine erneute Mel­dung notwendig.

Abschließend gilt unser Dank all jenen, die mit ihren Erfahrun­gen und Hin­weisen zu ein­er klar­eren Sicht auf das The­ma beige­tra­gen haben.

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Bildquelle: KhaoSod

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