Wie man eine Arbeitserlaubnis in Thailand erhält - Schritt für Schritt Leitfaden

Sie haben also Ihren Traumjob in Thai­land gefun­den, oder vielle­icht spie­len Sie auch nur mit dem Gedanken, Ihre Kof­fer zu pack­en und im Land des Lächelns zu arbeit­en oder ein Unternehmen zu eröffnen.

Unab­hängig davon kann es ver­wirrend sein, den Prozess des legalen Arbeit­ens in Thai­land zu ver­ste­hen, beson­ders wenn es darum geht, eine Arbeit­ser­laub­nis zu erhalten.

Um Ihnen zu helfen, find­en Sie hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Erhalt ein­er Arbeit­ser­laub­nis in Thailand.

Was ist eine Arbeitserlaubnis?

  • Eine Arbeit­ser­laub­nis ist ein wichtiges Doku­ment für jeden Aus­län­der, der in Thai­land legal arbeit­en oder ein Unternehmen grün­den möchte.
  • Dieses Doku­ment erlaubt es Ihnen nicht nur, als Fachkraft oder Arbeit­ge­ber zu arbeit­en und ein Unternehmen zu betreiben, son­dern es gibt auch einen klaren Überblick über Ihre derzeit­ige Rolle, die Stel­lenbeschrei­bung und das thailändis­che Unternehmen, mit dem Sie ver­bun­den sind.
  • Darüber hin­aus fungiert diese Genehmi­gung auch als Lizenz für die Ausübung ein­er Arbeit oder eines Berufs, die für Aus­län­der inner­halb der thailändis­chen Gren­zen zuläs­sig ist.
  • Wie Sie wahrschein­lich bere­its wis­sen, dür­fen Aus­län­der bei ihrer Ankun­ft in Thai­land nicht arbeit­en, unab­hängig von der Art des Visums, das sie besitzen.
  • Als Aus­län­der müssen Sie die richtige Art von Visum erhal­ten, z.B. ein Nicht-B-Visum oder ein Nicht-O-Visum auf­grund ein­er Heirat, um eine Arbeit­ser­laub­nis beantra­gen zu können.
  • Vor allem das Fehlen ein­er Arbeit­ser­laub­nis sollte nicht auf die leichte Schul­ter genom­men werden.
  • Die Arbeit ohne thailändis­che Arbeit­ser­laub­nis kann beson­ders schw­er­wiegende Fol­gen haben.
  • Aus­län­dern, die bei der Arbeit ohne Erlaub­nis erwis­cht wer­den, dro­ht eine saftige Geld­strafe oder sog­ar eine Gefängnisstrafe.

1. Anforderun­gen des Unternehmens

  • Wenn Sie eine Arbeit­ser­laub­nis in Thai­land beantra­gen wollen, müssen Sie einige Voraus­set­zun­gen erfüllen.
  • Nicht nur Sie, son­dern auch das Unternehmen, dem Sie Ihre Tal­ente zur Ver­fü­gung stellen wollen, muss einige spez­i­fis­che Anforderun­gen erfüllen.
  • Der Erfolg Ihres Antrags auf eine Arbeit­ser­laub­nis hängt nicht nur von Ihnen selb­st ab, son­dern auch von der Kap­i­ta­lausstat­tung des Unternehmens, das Sie anstellt.
  • Wenn das Unternehmen in Thai­land reg­istri­ert ist (Thai Busi­ness Enti­ties) und eine Arbeit­ser­laub­nis für einen aus­ländis­chen Arbeit­nehmer beantra­gen möchte, muss es über ein voll eingezahltes Stammkap­i­tal von min­destens zwei Mil­lio­nen Baht verfügen.
  • Ist der aus­ländis­che Arbeit­nehmer, den das Unternehmen ein­stellen möchte, mit einem thailändis­chen Staat­sange­höri­gen ver­heiratet, benötigt es dage­gen nur eine Mil­lion Baht an Kapital.
  • Ist das Unternehmen ein aus­ländis­ches Unternehmen, d. h. kein in Thai­land einge­tra­genes Unternehmen (For­eign Busi­ness Enti­ties), und möchte es eine Arbeit­ser­laub­nis für einen aus­ländis­chen Arbeit­nehmer beantra­gen, so muss es für jeden Arbeit­nehmer, für den es eine Arbeit­ser­laub­nis beantra­gen möchte, über ein Kap­i­tal von min­destens drei Mil­lio­nen Baht verfügen.
  • In bei­den Fällen kön­nen alle Unternehmen nur eine begren­zte Anzahl von zehn Arbeit­ser­laub­nis­sen erhal­ten und müssen bere­its vier thailändis­che Arbeit­nehmer beschäfti­gen, bevor sie einen aus­ländis­chen Arbeit­nehmer ein­stellen können.
  • Diese Regeln gel­ten jedoch nicht, wenn das Unternehmen Unter­stützung vom thailändis­chen Board of Invest­ment (BOI) erhält.
  • Diese Unternehmen sind von diesen Anforderun­gen befre­it und kön­nen aus­ländis­che Mitar­beit­er ein­stellen, ohne sich Gedanken über ihr Kap­i­tal oder die Anzahl der thailändis­chen Arbeit­nehmer zu machen.
  • Dies gilt jedoch nur, wenn die aus­ländis­chen Mitar­beit­er die vom BOI fest­gelegten Min­destanforderun­gen erfüllen und das Unternehmen begrün­den kann, warum es einen aus­ländis­chen Mitar­beit­er benötigt.

2. Anforderun­gen an die Mitarbeiter

  • Um für eine Arbeit­ser­laub­nis in Frage zu kom­men, müssen Sie bes­timmte Voraus­set­zun­gen erfüllen.
  • Im All­ge­meinen müssen Sie ein Stel­lenange­bot von einem Unternehmen haben, das die oben genan­nten Anforderun­gen erfüllt, oder ein Unternehmen grün­den, das die Kri­te­rien erfüllt.
  • Außer­dem müssen Sie sich­er­stellen, dass die Tätigkeit, die Sie ausüben, nicht für Aus­län­der ver­boten ist.
  • Sie müssen Ihre Fähigkeit­en für die Stelle, für die Sie sich bewer­ben, mit­brin­gen, in der Regel einen Bach­e­lor-Abschluss und etwas Berufserfahrung.
  • Außer­dem müssen Sie ein Nichtein­wan­derungsvi­sum haben.
  • In gesund­heitlich­er Hin­sicht ist es wichtig, dass Sie rel­a­tiv fit sind, d. h. keine schw­eren Krankheit­en oder Sucht­prob­leme haben.
  • Aber was ist, wenn Sie keinen Hochschu­la­b­schluss haben? Nun, obwohl die offizielle Hal­tung ein Nein” zur Erlan­gung ein­er Arbeit­ser­laub­nis ohne Abschluss ist, gab es Fälle, in denen Agen­turen eine Arbeit­ser­laub­nis für ihr Lehrper­son­al erhal­ten haben.
  • In eini­gen Fällen gab es für Lehrer an staatlichen Schulen in abgele­ge­nen Gebi­eten über­haupt keine Schwierigkeiten.
  • Wenn Sie sich also gefragt haben, wie Sie ohne Abschluss eine Arbeit­ser­laub­nis in Thai­land erhal­ten kön­nen, kön­nte die Antwort darauf auf Verbindun­gen und darauf hin­aus­laufen, dass Sie im richti­gen Moment an den richti­gen Stellen sind.

Beantra­gen Sie den richti­gen Visumtyp

  • Wie bere­its erwäh­nt, benöti­gen Sie ein Nicht-Ein­wan­derungsvi­sum, bevor Sie eine Arbeit­ser­laub­nis in Thai­land beantra­gen können.
  • Sie kön­nen dieses Visum in Ihrem Heimat­land, in einem Land in der Nähe von Thai­land oder sog­ar schon in Thai­land beantragen.
  • Wenn Sie Ihr Visum von außer­halb Thai­lands beantra­gen möcht­en, sind fol­gende Voraus­set­zun­gen zu erfüllen:
  • Sie haben ein Jobange­bot erhal­ten oder ein Unternehmen in Thai­land gegrün­det, um sich selb­st zu beschäftigen.
  • Das Unternehmen sollte ein Nichtein­wan­derungsvi­sum für Sie beantra­gen, damit es Ihre Arbeit­ser­laub­nis beantra­gen kann.
  • Das Unternehmen muss sich nach­drück­lich dafür ein­set­zen, dass Sie die thailändis­che Kul­tur respek­tieren und die thailändis­chen Geset­ze strikt einhalten.
  • Das Unternehmen sollte Kopi­en der Reg­istrierung­sun­ter­la­gen und der Jahresab­schlüsse vorbereiten.
  • Es ist rat­sam, im Voraus zu pla­nen und sicherzustellen, dass Sie Ihr Visum lange vor Ihrem voraus­sichtlichen Umzug nach Thai­land beantragen.
  • Ide­al­er­weise soll­ten Sie Ihr Visum inner­halb von 30 Tagen vor Ihrer Abreise nach Thai­land beantragen.
  • So haben Sie genug Zeit, alles zu erledi­gen, und kön­nen Ihre Reise nach Thai­land mit allen erforder­lichen Doku­menten antreten.

Es gibt ver­schiedene Nichtein­wan­derungsvisa, aber die gängig­sten sind das Nichtein­wan­derungsvi­sum B und das Nichtein­wan­derungsvi­sum O. Schauen wir uns Ihre Optio­nen an.

Nichtein­wan­derungsvi­sum B

  • Das Nicht-Ein­wan­derungsvi­sum B, auch bekan­nt als Arbeitsvi­sum, ist die häu­fig­ste Option für Per­so­n­en, die in Branchen wie dem Bil­dungswe­sen, in einem multi­na­tionalen Unternehmen oder in anderen für Aus­län­der in Thai­land akzept­ablen Bere­ichen arbeit­en möchten.
  • Es ist auch die erste Wahl für diejeni­gen, die in Thai­land Geschäfte machen wollen.

Nicht-Ein­wan­derungsvi­sum IB

  • Das Non-Immi­grant Visa IB ist für aus­ländis­che Staat­sange­hörige gedacht, die die Absicht haben, an Pro­jek­ten oder für Unternehmen zu arbeit­en, die vom Board of Invest­ment of Thai­land (BOI) eine Förderung erhal­ten haben.
  • Es han­delt sich dabei um Pro­jek­te oder Unternehmen, die Thai­land beson­dere Vorteile brin­gen und vom BOI genehmigt wurden.

Nicht-Ein­wan­derungsvi­sum M

  • Das Nichtein­wan­derungsvi­sum M oder Medi­en­vi­sum ist für diejeni­gen gedacht, die in Thai­land im Medi­ensek­tor arbeit­en möcht­en, d. h. in den Bere­ichen Print, Online oder Fernsehen.
  • Dieses Visum unter­stützt Tätigkeit­en wie Nachricht­en­re­porter, Film­pro­duzen­ten und Medi­enko­r­re­spon­den­ten, die mit aus­ländis­chen Nachricht­e­na­gen­turen zusammenarbeiten.
  • Diese Per­so­n­en kön­nen für Zeitun­gen, Zeitschriften, Fernse­hen, Radio oder Online-Medi­en tätig sein.
  • Es ist wichtig zu wis­sen, dass das Medi­en­vi­sum speziell für Per­so­n­en gilt, die für aus­ländis­che Nachricht­e­na­gen­turen arbeiten.
  • Wenn Sie ein Jour­nal­ist sind, der für ein thailändis­ches Medi­enun­ternehmen arbeit­et, soll­ten Sie das Nichtein­wan­derungsvi­sum B beantragen.
  • Sie kön­nen Ihr ein­jähriges Medi­en­vi­sum online über die Web­site des MFA Media Online Ser­vice beantra­gen und erhalten.

Nichtein­wan­derungsvi­sum O

  • Das Nichtein­wan­derungsvi­sum O ist die richtige Wahl, wenn Sie in Thai­land Frei­willi­ge­nar­beit leis­ten, heirat­en oder sich zur Ruhe set­zen möchten.
  • Wenn Sie in Thai­land arbeit­en und Ihre Fam­i­lie nachkom­men soll, benöti­gen Sie eben­falls dieses Visum.
  • Allerd­ings erhal­ten nur Aus­län­der, die mit thailändis­chen Staats­bürg­ern ver­heiratet sind, und solche, die sich ehre­namtlich engagieren, eine Arbeitserlaubnis.
  • Wenn Sie den Ruh­e­s­tand anstreben, kommt eine Arbeit­ser­laub­nis mit diesem Visum also nicht in Frage.

Beantra­gen Sie die Arbeitserlaubnis

  • Sie haben also die Voraus­set­zun­gen für eine Arbeit­ser­laub­nis in Thai­land erfüllt und müssen diese nun beantragen.
  • Dazu benöti­gen Sie einige Dokumente.
  • Die erforder­lichen Doku­mente kön­nen sich im Laufe der Zeit ändern.
  • Ein kurz­er Besuch beim Arbeitsmin­is­teri­um oder beim Board of Invest­ment ist daher immer eine gute Idee, um sicherzustellen, dass Sie auf dem richti­gen Weg sind.

Doku­mente für Arbeitnehmer

  • Hier find­en Sie eine Liste der Doku­mente, die Sie zusam­men mit Ihrem Antrag auf Arbeit­ser­laub­nis ein­re­ichen müssen:
  • Reisep­a­ss mit Kopi­en aller Seit­en, alle unterschrieben
  • Visum für Nichteinwanderer
  • Die Aus­reisekarte TM.6
  • Unter­schriebene Kopi­en Ihres Bildungsabschlusses
  • Unterze­ich­nete Kopi­en Ihres Zeugnisses
  • Unter­schriebene Zer­ti­fikate oder Lizen­zen, falls vorhanden
  • Eine Kopie Ihres Lebenslaufs, aus dem her­vorge­ht, welche Tätigkeit­en Sie bish­er aus­geübt haben, wie lange und wo Sie tätig waren
  • Drei Fotos im For­mat 5 x 6 cm (keine Passfotos).
  • Diese Fotos müssen Ihr ganzes Gesicht zeigen, Sie müssen Geschäft­sklei­dung tra­gen (in manchen Län­dern sind Anzug und Krawat­te vorgeschrieben), und sie soll­ten nicht älter als sechs Monate sein, bevor Sie die thailändis­che Arbeit­ser­laub­nis beantragen.
  • Wenn Sie mit einem thailändis­chen Staat­sange­höri­gen ver­heiratet sind, benöti­gen Sie das Orig­i­nal Ihrer Heirat­surkunde und unter­schriebene Kopien.
  • Außer­dem müssen Sie den thailändis­chen Per­son­alausweis Ihres Part­ners, die Geburt­surkun­den Ihrer Kinder, falls Sie welche haben, und die Haushalt­san­mel­dung mitbringen.
  • Ein ärztlich­es Attest, das in den let­zten 30 Tagen aus­gestellt wurde.
  • Sie kön­nen es in jed­er Klinik oder jedem Kranken­haus in Thai­land erhalten.
  • Sie müssen nur angeben, dass es sich um eine Arbeit­ser­laub­nis handelt.
  • Denken Sie daran, dass thailändis­che Regierungs­beamte Sie möglicher­weise auf­fordern, Ihre Doku­mente von der Botschaft Ihres Heimat­landes beglaubi­gen zu lassen.
  • Das bedeutet, dass Sie möglicher­weise Ihren Abschluss, Ihren Lebenslauf, Ihren Führerschein oder Ihr Zeug­nis zu Ihrer Botschaft brin­gen müssen, um zu bestäti­gen, dass diese Doku­mente echt und orig­i­nal sind.
  • In der Regel müssen Sie für diese Dien­stleis­tung eine Gebühr entrichten.
  • Außer­dem kann es sein, dass die Regierungs­beamten Sie bit­ten, diese Doku­mente aus Ihrer Sprache ins Thailändis­che über­set­zen zu lassen.

Doku­mente des Unternehmens

  • Die fol­gen­den Doku­mente muss Ihr Arbeit­ge­ber zusam­men mit Ihrem Antrag auf Arbeit­ser­laub­nis einreichen:
  • Eine Bescheini­gung der Abteilung für Han­del­sreg­istrierung, die bestätigt, dass das Unternehmen, für das Sie arbeit­en wer­den, tat­säch­lich als recht­mäßiges Unternehmen einge­tra­gen ist, mit den Namen der Geschäfts­führer, den Tätigkeit­en und der Höhe des Stammkapitals
  • Eine beglaubigte Liste der Aktionäre des Unternehmens von der Abteilung für Handelsregistrierung
  • eine Fab­rik­l­izenz von der Fab­rik­abteilung des Indus­triem­i­nis­teri­ums, falls erforderlich
  • Eine Umsatzs­teuerbescheini­gung oder Phor Phor 20
  • Umsatzs­teuer­an­mel­dung oder Phor Phor 30
  • Quel­len­s­teuerbescheini­gung oder Phor Ngor Dor 1
  • Anmel­dung der Sozialversicherungszahlung
  • Einen Arbeitsver­trag, in dem Ihre Posi­tion, Ihre Auf­gaben, Ihr Gehalt und die Ver­tragslaufzeit fest­ge­hal­ten sind.
  • Die thailändis­che Regierung stellt beson­dere Anforderun­gen an den Papierkram.
  • Jede Seite eines jeden Doku­ments muss mit dem Siegel des Unternehmens und der Unter­schrift des Geschäfts­führers und/​oder des/​der Direktors/​Direktoren neben dem Siegel verse­hen sein.

Das Ver­fahren und der Weg dorthin

  • Um eine Arbeit­ser­laub­nis zu beantra­gen, müssen Sie alle erforder­lichen Unter­la­gen zusam­men­stellen und sich zum Arbeitsmin­is­teri­um begeben.
  • Danach besuchen Sie das Büro der Ein­wan­derungs­be­hörde in Bangkok, um Ihr Visum auf ein oder zwei Jahre zu verlängern.
  • Wenn Sie jedoch bei einem vom BOI geförderten Unternehmen angestellt sind, ist das Ver­fahren etwas anders.
  • Gehen Sie zum One-Stop Ser­vice Cen­ter am Cham­churee Square.
  • Dort kön­nen Sie Ihr Nichtein­wan­derungsvi­sum B am sel­ben Tag ver­längern, an dem Sie Ihre Arbeit­ser­laub­nis erhalten.
  • Denken Sie nur daran, dass das Unternehmen vor dem Besuch des One-Stop Ser­vice Cen­ters erst die Genehmi­gung des BOI ein­holen muss.
  • Wenn Sie nicht in Bangkok sind, machen Sie sich keine Sorgen.
  • Sie kön­nen sich stattdessen an Ihr örtlich­es Arbeit­samt in der Prov­inz wenden.

Die Kosten

  • Bevor Sie eine Arbeit­ser­laub­nis erhal­ten, benöti­gen Sie ein Nichteinwanderungsvisum.
  • Die Kosten für ein ein­ma­liges Visum belaufen sich auf 2.000 Baht, und für ein Visum für mehrere Ein­reisen beträgt die Gebühr 5.000 Baht.
  • Für die Beantra­gung der Arbeit­ser­laub­nis sind mehrere staatliche Gebühren zu entrichten:
  • Eine Erstantrags­ge­bühr von 100 Baht
  • eine Gebühr von 750 Baht für eine Arbeit­ser­laub­nis mit drei­monatiger Gültigkeit
  • Eine Gebühr von 1.500 Baht für Arbeit­ser­laub­nisse mit ein­er Gültigkeit von drei bis sechs Monaten
  • Eine Gebühr von 3.000 Baht für Arbeit­ser­laub­nisse mit ein­er Gültigkeit von zwölf Monaten.

Das Ver­fahren mag zwar auf den ersten Blick ent­muti­gend erscheinen, aber lassen Sie sich davon nicht abschrecken.

Es geht nur darum, das Pro­tokoll zu befol­gen, eine Liste von Auf­gaben zu erstellen und sie sys­tem­a­tisch abzuhaken.

Schließlich ist diese kleine bürokratis­che Tor­tur ein klein­er Preis für das Priv­i­leg, im Land des Lächelns zu leben und zu arbeiten 🙏

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