Wie hoch sind die Transfergebühren beim Immobilienkauf in Thailand und wer zahlt sie?

Wie hoch sind die Transfergebühren beim Immobilienkauf in Thailand und wer zahlt sie?

Wie auf jedem Immo­bilien­markt fall­en auch beim Kauf ein­er Immo­bilie in Thai­land zusät­zliche Kosten und Gebühren an. Bevor Sie eine Immo­bilie kaufen, stoßen Sie bei Ihren Recherchen vielle­icht auf Über­tra­gungs­ge­bühren, Gewerbesteuer und Stem­pel­ge­bühren, aber was sind das für Gebühren? Und wer ist für die Zahlung dieser Gebühren ver­ant­wortlich? Hier ist, was Sie wis­sen müssen.

Über­tra­gungs­ge­bühr

Das thailändis­che Land­min­is­teri­um erhebt eine Gebühr von 2 % auf den geschätzten Wert der Immobilie.

Gewerbesteuer

Diese wird auf 3,3 % des geschätzten Wertes fest­ge­set­zt. Sie ist jedoch nur zu entricht­en, wenn die Immo­bilie inner­halb der ersten fünf Jahre nach dem Erwerb verkauft wird. Ist dies nicht der Fall, wird stattdessen eine Stem­pel­s­teuer erhoben.

Stem­pelab­gabe

Es wer­den ins­ge­samt 0,5 % des einge­tra­ge­nen Wertes besteuert. Wenn eine spez­i­fis­che Gewerbesteuer anfällt, ist keine Stem­pel­s­teuer erforderlich.

Quel­len­s­teuer

Dies hängt davon ab, ob der Verkäufer ein Unternehmen oder eine Pri­vat­per­son ist. Die Quel­len­s­teuer für Unternehmen wird auf 1 % des Schätzw­ertes oder 1 % des Verkauf­spreis­es fest­ge­set­zt, je nach­dem, welch­er Wert höher ist. Han­delt es sich bei dem Immo­bilien­verkäufer hinge­gen um eine Pri­vat­per­son, wird die Quel­len­s­teuer mit pro­gres­siv­en Sätzen auf der Grund­lage des geschätzten Wertes berechnet.

Wer zahlt die Über­tra­gungs­ge­bühren und Steuern?

Die Bauträger teilen sich in der Regel alle Gebühren 50/50 mit den Käufern. Bei pri­vat­en Transak­tio­nen trägt der Verkäufer jedoch oft den Großteil der Kosten, zu denen die Gewerbesteuer, die Stem­pel­s­teuer und die Quel­len­s­teuer gehören. Von den Käufern hinge­gen wird erwartet, dass sie 1 % der 2 %igen Über­tra­gungs­ge­bühr zahlen. Dies ist jedoch sehr stark vom Einzelfall abhängig und kann aus­ge­han­delt wer­den. In der Regel wird im Voraus vere­in­bart, wie viel von diesen Steuern und Gebühren die Verkäufer oder die Käufer zu zahlen haben. Es ist auch eine gute Idee, vorher mit einem Mak­ler oder Anwalt für Immo­bilien­recht zu sprechen.

Denken Sie daran, dass die Gebühren für die Ein­tra­gung eines Mietver­trags und für den Kauf ein­er Immo­bilie von einem Bauträger unter­schiedlich sind.

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