Thailand hat mit einer Vielzahl von Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, um die Doppelbesteuerung von Einkommen zu vermeiden und Steuervermeidung und ‑hinterziehung zu verhindern.
Mit folgenden Ländern hat Thailand ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen:
(Alphabetisch Sortiert)
- Armenien
- Australien
- Bahrain
- Bangladesch
- Belgien
- Bulgarien
- Kanada
- Chile
- China
- Zypern
- Tschechien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Hongkong
- Ungarn
- Indien
- Indonesien
- Israel
- Italien
- Japan
- Kasachstan
- Südkorea
- Kuwait
- Laos
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malaysia
- Mauritius
- Myanmar
- Nepal
- Niederlande
- Neuseeland
- Norwegen
- Oman
- Österreich
- Pakistan
- Philippinen
- Polen
- Katar
- Rumänien
- Russland
- Seychellen
- Singapur
- Slowakei
- Slowenien
- Südafrika
- Spanien
- Schweden
- Schweiz
- Taiwan
- Tadschikistan
- Türkei
- Ukraine
- Vereinigte Arabische Emirate
- Vereinigtes Königreich
- Vereinigte Staaten von Amerika
- Usbekistan
- Vietnam
Es ist wichtig zu beachten, dass sich internationale Abkommen ändern und aktualisieren können.
Daher ist es ratsam, die aktuellste Liste direkt von der thailändischen Steuerbehörde oder einer ähnlichen offiziellen Quelle zu beziehen.