Bangkok — Das thailändische Arbeitsministerium hat eine Liste von 40 Berufen aufgestellt, die für Ausländer tabu sind.
27 davon sind vollständig verboten und 13 nur unter ganz bestimmten Bedingungen erlaubt.
Diese Berufe sind in vier Kategorien eingeteilt und sollen den Mangel an einheimischen Arbeitskräften in Bereichen beheben, an denen thailändische Staatsangehörige weniger Interesse zeigen, insbesondere angesichts der massiven Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte aus Myanmar, Kambodscha und Laos.
Ausländern ist es aber erlaubt, in bestimmten Berufen zu arbeiten, die in bilateralen Abkommen zwischen Thailand und bestimmten Ländern geregelt sind, sofern sie die thailändischen Gesetze einhalten.
Innerhalb dieser Kategorie gibt es drei Berufe, die Ausländern offen stehen:
- Buchhaltung
- Ingenieurwesen
- Architektur
In qualifizierten oder angelernten Berufen können Ausländer nur arbeiten, wenn sie bei einem zugelassenen Arbeitgeber beschäftigt sind.
Zu dieser Kategorie gehören acht Berufe, darunter:
- Landwirtschaft
- Maurer-/Zimmerer-/Bauarbeiten
- Matratzenherstellung
- Messermacherei
- Schuhmacherei
- Hutmacherei
- Kleidermacherei
- Töpfer- oder Keramikwarenherstellung.
In qualifizierten Berufen können Ausländer mit Genehmigung des Arbeitgebers arbeiten und gemäß dem Abkommen zwischen der thailändischen Regierung und ausländischen Regierungen (MoU) über die Zulassung ausländischer Arbeitnehmer im Rahmen der Einwanderungsgesetze nach Thailand einreisen.
Zwei Berufe fallen in diese Kategorie:
- Bildhauer
- Einzelhandelskaufmann
Das Arbeitsministerium betont, wie wichtig die strikte Einhaltung dieser Vorschriften sowohl für Arbeitgeber als auch für ausländische Arbeitnehmer ist.
Arbeitgeber, die ausländische Arbeitskräfte ohne ordnungsgemäße Arbeitserlaubnis einstellen oder sie zu nicht genehmigten Arbeiten heranziehen, müssen mit Geldstrafen von 10.000 bis 100.000 Baht pro beschäftigtem ausländischen Arbeitnehmer rechnen.
Bei wiederholten Verstößen drohen Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr, Geldstrafen zwischen 50.000 und 200.000 Baht oder beides sowie ein dreijähriges Verbot, ausländische Arbeitskräfte einzustellen.
Ausländischen Arbeitnehmern, die ohne Arbeitserlaubnis arbeiten oder unerlaubte Tätigkeiten ausüben, drohen Geldstrafen zwischen 5.000 und 50.000 Baht sowie die Abschiebung.
Sowohl Arbeitgeber als auch ausländische Arbeitnehmer müssen sich an diese Vorschriften halten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Völlig eingeschränkte Berufe für Ausländer:
- Holzschnitzerei
- Motorradfahren für Kommerzielle Zwecke, ausgenommen Gabelstaplerfahren
- Auktion
- Schleifen/Polieren von Edelsteinen
- Dienstleistungen von Friseuren/Schönheitssalons
- Handgewebte Stoffe
- Weben auf dem Webstuhl oder Herstellung unter Verwendung von Stroh, Bambus, Hühnerfedern, Garn usw.
- Herstellung von handgeschöpftem Papier
- Traditionelle Herstellung von Lacken
- Traditioneller thailändischer Musikinstrumentenbau
- Thailändische Niello-Herstellung
- Gold-/Silber-/Platinschmiedekunst
- Steinbildhauerei
- Thailändische Puppenherstellung
- Herstellung von Almosenschalen
- Herstellung von handgewebten Seidenstoffen
- Herstellung von Buddha-Statuen
- Herstellung von Papier-/Stoffschirmen
- Dienstleistungen von Agenten/Maklern
- Thailändische Massage
- Zigaretten drehen zum Verkauf
- Fremdenführerdienste
- Straßenverkauf
- Thailändisches Alphabet vermittelnde Dienste
- Spinnen von Seidenfäden
- Sekretariatsdienste
- Juristische Dienstleistungen