Illegale ausländische Nominees in Thailand werden hart bestraft Was Sie wissen müssen

Illegale ausländische Nominees in Thailand werden hart bestraft  Was Sie wissen müssen

In let­zter Zeit bericht­en die thailändis­chen Medi­en aus­führlich über das Vorge­hen gegen ille­gale Geschäfts­be­sitzver­hält­nisse von Aus­län­dern in Thai­land durch soge­nan­nte Nom­i­nees, beson­ders in Phuket.

In Thai­land ist die Prax­is von Nom­i­nee-Aktionären — bei der Per­so­n­en oder Entitäten Aktien eines Unternehmens nur namentlich ohne tat­säch­lich­es finanzielles Inter­esse hal­ten — illegal.

Dieses Ver­bot ist im For­eign Busi­ness Act 1999 und im Land Act festgelegt.

Hier sind einige wichtige Punkte:

Def­i­n­i­tion eines Aus­län­ders nach dem FBA:

Aus­län­der, die bes­timmte Geschäfte in Thai­land betreiben, fall­en unter die Def­i­n­i­tion des FBA:

  • Einzelper­so­n­en, die keine thailändis­chen Staats­bürg­er sind.
  • Juris­tis­che Per­so­n­en (Unternehmen), die nicht in Thai­land reg­istri­ert sind.
  • Juris­tis­che Per­so­n­en, die in Thai­land reg­istri­ert sind, aber bes­timmte Eigen­tümer­struk­turen haben, bei denen min­destens 50 % der Kap­i­ta­lanteile von nicht-thailändis­chen Per­so­n­en oder Entitäten gehal­ten werden.

Grund­sät­zlich gilt jedes Unternehmen mit einem aus­ländis­chen Eigen­tum­san­teil von 50 % oder mehr als Aus­län­der nach dem FBA.

Betra­ch­tun­gen zu thailändis­chen Nominees:

Die Behör­den acht­en auf bes­timmte Merk­male bei der Unter­suchung von thailändis­chen Nominees:

  • Zwei Klassen von Aktien (Stamm- und Vorzugsaktien).
  • Rechte der aus­ländis­chen Aktionäre, die gegenüber den thailändis­chen Aktionären überwiegen.
  • Finanzierungsquellen von Ausländern.

Die Ver­wen­dung von Nom­i­nee-Meth­o­d­en zur Durch­führung eingeschränk­ter Geschäfte birgt sowohl the­o­retis­che als auch prak­tis­che Risiken.

Unter­suchung und Inspek­tion:

Das Han­delsmin­is­teri­um (MOC) unter­sucht verdächtige Fälle von thailändis­chen Nominees.

Das Depart­ment of Spe­cial Inves­ti­ga­tion (DSI) prüft Fälle, die vom MOC gemeldet wur­den oder ini­ti­iert eigene Unter­suchun­gen.

Inspek­tio­nen wer­den basierend auf den Gesamtver­mö­genswerten des Unternehmens und ob der Fall unter spezielle Fal­lkri­te­rien fällt, bestimmt.

Strafen:

Wenn ein Gericht fest­stellt, dass ein thailändis­ch­er Aktionär ein thailändis­ch­er Nom­i­nee ist, der aus­ländis­che Per­so­n­en oder Entitäten unter­stützt, gel­ten schwere Strafen:

Denken Sie daran, dass das Vorhan­den­sein von aus­ländis­chen und thailändis­chen Inve­storen nicht automa­tisch Ver­dacht erregt.

Eine ord­nungs­gemäße Struk­turierung und Ein­hal­tung der Vorschriften sind entschei­dend für Unternehmen, die in Thai­land tätig sind.

Der For­eign Busi­ness Act bet­rifft mehrere Geschäft­szweige in Thailand.

Hier sind einige bemerkenswerte:

Einzel- und Großhandel:

Aus­län­der dür­fen Einzel- und Großhan­dels­geschäfte nur betreiben, wenn sie eine spezielle Genehmi­gung erhal­ten oder bes­timmte Kri­te­rien erfüllen.

Weit­ere Details zu den Auswirkun­gen des For­eign Busi­ness Act auf ver­schiedene Geschäft­szweige in Thailand

Nochein­mal Einzel- und Großhandel:

Aus­nah­men umfassen Einzel­han­dels­geschäfte in kleinem Maßstab, die lokale Märk­te bedienen.

Immo­bilien und Grundstücksentwicklung:

Aus­län­der dür­fen generell kein Land in Thai­land besitzen.

Sie kön­nen jedoch Land für bis zu 30 Jahre pacht­en oder in Eigen­tumswoh­nun­gen investieren (mit bes­timmten Einschränkungen).

Dien­stleis­tungs­geschäfte:

Bes­timmte Dien­stleis­tungssek­toren wie Rechts­di­en­stleis­tun­gen, Buch­hal­tung und Architek­tur unter­liegen Beschränkun­gen für aus­ländis­ches Eigen­tum.

Die Genehmi­gung der zuständi­gen Behör­den ist für die Beteili­gung von Aus­län­dern erforderlich.

Touris­mus und Gastgewerbe:

Während Aus­län­der Hotels und Restau­rants betreiben kön­nen, gibt es Beschränkun­gen beim Landbe­sitz und bes­timmten Aspek­ten des Managements.

Trans­port und Logis­tik:

Aus­län­der unter­liegen Ein­schränkun­gen beim Besitz von Land für Transportzwecke.

Luft­trans­port, Schiff­fahrt und Frachtweit­er­leitung unter­liegen speziellen Vorschriften.

Medi­en und Rundfunk:

Der aus­ländis­che Besitz von Medi­enun­ternehmen ist eingeschränkt.

Aus­nah­men beste­hen für Joint Ven­tures mit thailändis­chen Partnern.

Für aus­ländis­che Inve­storen bleibt es essen­ziell, sich gründlich über die gel­tenden Vorschriften im For­eign Busi­ness Act zu informieren und eine trans­par­ente, legale Eigen­tümer­struk­tur zu gewährleisten.

Dies ist der Schlüs­sel zu nach­haltigem und rechtssicherem wirtschaftlichen Erfolg in Thai­land 🙏

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