Besorgniserregende Urteile zu Medienanteilen in der jüngsten Vergangenheit

Obwohl der Vor­sitzende von Move For­ward, Pita Lim­jaroen­rat, im Zusam­men­hang mit der Kon­tro­verse um die iTV-Aktien bes­timmte Maß­nah­men ergrif­f­en hat, ist die Geschichte nicht auf sein­er Seite. In eini­gen Medi­en­bericht­en wur­den ähn­liche Fälle aus­ge­graben, die zunächst unbe­deu­tend zu sein schienen, aber schließlich Wahlka­n­di­dat­en ihre par­la­men­tarische Zukun­ft kosteten.

Vergessen wir Thanathorn Juan­groon­gru­angk­it für eine Minute, obwohl sein Fall Pitas größte Sorge sein sollte. Als Future For­ward (jet­zt Move For­ward) seine Liste der Kan­di­dat­en für die Parteiliste im Jahr 2019 bei der Wahlkom­mis­sion ein­re­ichte, enthielt sie den Namen von Thanwarin Sukhapisit, einem Filmemach­er, der zum Poli­tik­er wurde. Der Kan­di­dat besaß Anteile an zwei Unternehmen — Head Up Pro­duc­tion und I’m Fine Production.

In seinem Urteil, mit dem der Abge­ord­nete dis­qual­i­fiziert wurde, ging das Ver­fas­sungs­gericht vor allem auf zwei Fra­gen ein: Waren die Fir­men aktiv”, als die Kan­di­datur reg­istri­ert wurde? Und wenn ja, besaß der Betrof­fene ihre Aktien am Tag der Wahlanmeldung?

Thanwarins Besitz” schien ein­fach­er zu sein als Pitas Besitz von iTV-Aktien, die nach seinen Angaben nur deshalb auf seinen Namen lauteten, weil er der Tes­ta­mentsvoll­streck­er seines Vaters war. Pita, der die iTV-Aktien in sein­er oblig­a­torischen Ver­mö­genserk­lärung an die Behör­den nicht auf­führte, hat die fraglichen Aktien über­tra­gen, aber das, was das Ver­fas­sungs­gericht in Thanathorns Fall betra­chtete, näm­lich das Datum des Wahlantrags, kön­nte darauf hin­deuten, dass die späte Über­tra­gung irrel­e­vant war.

Nun zu Thanathorn. Was sagt uns sein Fall? Thanwarins Fall ist etwas unter dem Radar ver­schwun­den, wahrschein­lich weil der Führer von Future For­ward, Thanathorn, zuvor im Zuge des Aufruhrs um die V‑Luck Media-Aktien als Abge­ord­neter dis­qual­i­fiziert wor­den war. V‑Luck Media war nicht in kon­tro­verse Inhalte ver­wick­elt, aber das Thanathorn-Urteil erin­nerte viele an juris­tis­che Präze­den­zfälle, die zeigen, dass die Richter dem, was in der Zukun­ft” passieren kön­nte, erhe­bliche Bedeu­tung beimessen.

Es gibt Fälle, die vielle­icht stärk­er als der von Pita ausse­hen, weil es sich um voll­ständi­ges oder größeres Eigen­tum” han­delte, aber die Mei­n­ung des Ober­sten Gericht­shofs zur Untätigkeit” ist bemerkenswert.

Ein solch­er Fall betraf den Wahlkreiskan­di­dat­en von Chat Pat­tana, Anu­sorn Kasemwan. Vor 2019 besaß er Bericht­en zufolge eine Druck­erei, die eine wenig bekan­nte Zeitung _ Sue Klang SaphaThai _ her­aus­gab, die, wie er betonte, seit zwei Jahren nicht mehr gedruckt wurde, als er die Reg­istrierung sein­er Kan­di­datur beantragte. In einem Ein­spruch beim Ober­sten Gericht­shof gegen die Wahlkom­mis­sion, die seinen Antrag auf Kan­di­datur abgelehnt hat­te, erk­lärte er, dass sein Besitz gemäß dem Druck­ge­setz been­det sein müsse.

Der Ober­ste Gericht­shof wies den Ein­spruch ab und entsch­ied, dass die ein­seit­ige Beendi­gung des Druck­be­triebs (ohne offizielle Benachrich­ti­gung der zuständi­gen Behör­den) bedeutet, dass das Eigen­tum” beste­hen bleibt.

Ein weit­er­er inter­es­san­ter Fall war eben­falls eine Beru­fung vor dem Ober­sten Gericht­shof. Er wurde von Suwatchai Sawas­di von New Aspi­ra­tion ein­gere­icht, dessen Antrag auf Kan­di­datur im Wahlkreis von der Wahlkom­mis­sion abgelehnt wurde, die darauf bestand, dass er der Eigen­tümer und Her­aus­ge­ber der Zeitung Korat Pol­i­tics sei.

Suwatchai reg­istri­erte Korat Pol­i­tics im Jahr 2000. Der Druck wurde 2009 eingestellt. Wie in Anu­sorns Fall wur­den die zuständi­gen Behör­den nicht offiziell über die Ein­stel­lung informiert. Da es keine Beweise dafür gibt, dass der Petent die Behör­den über die Ein­stel­lung des Geschäfts­be­triebs informiert hat, muss der Petent weit­er­hin als Eigen­tümer der Zeitung Korat Pol­i­tics ange­se­hen wer­den, weshalb ihm die Kan­di­datur bei den Wahlen (zu Recht) unter­sagt wurde”, so das Urteil des Ober­sten Gerichtshofs.

Ein weit­er­er Fall, der noch nicht abgeschlossen ist, ist eine ähn­liche Beru­fung vor dem Ober­sten Gericht­shof. Taweep Kwan­buri von der Palang Pracharath­Par­ty wurde von der Wahlkom­mis­sion die Kan­di­datur für den Wahlkreis 1 in Ray­ong mit der Begrün­dung ver­weigert, dass er Eigen­tümer und Anteil­seign­er der Zeitung Sue Klang Dai­ly sei. Er hat­te die Zeitung 1995 angemeldet, sie aber zwei Jahre später wieder eingestellt, ohne dies den Behör­den offiziell mitzuteilen.

Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass das Druck­ereige­setz nicht besagt, dass lange Zeiträume der Untätigkeit das legale und dauer­hafte Ende des besagten Ver­lags­geschäfts bedeuten.

Auch Pitas Entschei­dung, die strit­ti­gen Anteile auf seinem Kon­to auf andere Erben seines Vaters zu über­tra­gen, wirft mehr Fra­gen auf, als sie beant­wortet. Erstens ist dies ein Eingeständ­nis, dass sich zum Zeit­punkt der Wahlreg­istrierung poten­ziell unrecht­mäßige Anteile auf seinem Kon­to befan­den und dass er es ver­säumt hat, dies den Behör­den zu melden, als er Poli­tik machte. Zweit­ens sind, wie ein Sen­a­tor fest­stellte, seit dem Tod seines Vaters etwa 17 Jahre ver­gan­gen, ein Zeitraum, der vielle­icht zu lang ist, um eine schein­bar unkom­plizierte Frage der Aufteilung von Anteilen zu klären.

Die poli­tis­chen und geschäftlichen Kon­flik­te, die iTV heim­suchen, kön­nten Pita das Leben noch schw­er­er machen. In den frühen 1990er Jahren brachte der Ruf nach einem wirk­lich unab­hängi­gen Fernsehsender junge Betreiber, Nachricht­en­sprech­er und Reporter her­vor, die sich über alte Klis­chees der TV-Nachricht­en­berichter­stat­tung hin­wegset­zten. Doch als sich eine unab­hängigere und aggres­si­vere Berichter­stat­tung auf andere Fernsehsender aus­bre­it­ete, ereignete sich eine der größten Ironien bei iTV, wo die Shin Cor­po­ra­tion das größte Mit­spracherecht hat­te und die Geschäfte und den Betrieb des Senders kontrollierte.

Die Überzeu­gung, dass Thai­land wirk­lich einen unab­hängi­gen Fernsehsender braucht, der als wahre Stimme des Volkes dient, kann für oder gegen Pita arbeit­en. Als er Oppo­si­tions­führer war, kön­nte das Konzept der Unab­hängigkeit” zu seinen Gun­sten gewe­sen sein. Wenn er Pre­mier­min­is­ter ist, kann jede Verbindung zum Fernse­hbe­trieb nach hin­ten losgehen.

iTV wird juris­tisch am Leben erhal­ten, offen­bar um Ansprüche vor Gericht gel­tend zu machen. Der lang­wierige Kampf mit der Regierung kann so inter­pretiert wer­den, dass iTV das Poten­zial hat, geschäftlich wieder auf die Beine zu kom­men. Wenn man sich die Urteile in den anderen Fällen ansieht, sieht es nicht gut für ihn aus, es sei denn, die Über­tra­gung der Aktien aus seinem Kon­to hätte früh genug stattge­fun­den, ide­al­er­weise bevor Kla­gen gegen den pop­ulären Poli­tik­er ein­gere­icht wurden.

Zumin­d­est kön­nte die Über­tra­gung der iTV-Aktien aus seinem Kon­to die Anschuldigun­gen wegen Inter­essenkon­flik­ts in Zukun­ft ver­hin­dern. Ohne die Über­tra­gung würde er zwei sich wider­sprechende Hüte tra­gen, wenn er Pre­mier­min­is­ter wird. Auf der einen Seite müsste er die Inter­essen der Regierung schützen, auf der anderen Seite wäre er ein Aktionär, der möchte, dass es iTV gut geht.

Einen solchen Inter­essenkon­flikt wird es nicht geben. Das ist eine sel­tene gute Nachricht, nicht nur für Pita, son­dern auch für viele andere.

Von Tul­sathit Taptim

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