Soziale Absicherung für Expats in Thailand: Die wichtigsten Informationen auf einen Blick - Bevor es zu spät ist

Soziale Absicherung für Expats in Thailand: Die wichtigsten Informationen auf einen Blick - Bevor es zu spät ist

Wenn Sie in Thai­land arbeit­en (ประเทศไทย), müssen Sie Beiträge in das Sozialver­sicherungssys­tem des Lan­des ein­zahlen. Dieses bietet eine Rei­he von Absicherun­gen, darunter Entschädi­gun­gen bei Krankheit und Arbeitslosigkeit.

Der genaue Beitrags­be­trag hängt von Ihrem Einkom­men ab und davon, ob Sie angestellt oder selb­st­ständig sind. Lesen Sie weit­er, um mehr über die soziale Sicher­heit in Thai­land zu erfahren, ein­schließlich Infor­ma­tio­nen zu den fol­gen­den Themen:

Ein Überblick über die soziale Sicher­heit in Thailand

Das 1990 gegrün­dete Amt für soziale Sicher­heit (SSO — สำนักงานประกันสังคม) überwacht das thailändis­che Sozialver­sicherungssys­tem und unter­ste­ht dem Arbeitsmin­is­teri­um (MOL — Das Sys­tem wird durch Beiträge von Arbeit­ge­bern, Arbeit­nehmern und der Regierung finanziert.

Es basiert auf dem Sozialver­sicherungs­ge­setz von 2015 (พ.ร.บ. ประกันสังคม).

Nach dem Arbeit­srecht des Lan­des ist die Anmel­dung bei der Sozialver­sicherung für jeden, der für einen thailändis­chen Arbeit­ge­ber arbeit­et, obligatorisch.

Expats und thailändis­che Staats­bürg­er haben Anspruch auf diesel­ben Leis­tun­gen, solange sie Beiträge zahlen.

Das thailändis­che Sozialver­sicherungssys­tem bietet Arbeit­nehmern fol­gen­den Schutz:

  • Arbeit­slosen­geld (เงินชดเชยการว่างงาน, ngern chod chuey gan wang ngarn)
  • Kranken­geld (ผลประโยชน์การเจ็บป่วย, pon Pray­ot Garn Jep Buay)
  • Inva­lid­ität­sleis­tun­gen (ผลประโยชน์ด้านความพิการ, pon Pray­ot Darn Kwarm Pigarn)
  • Alter­sleis­tun­gen (ผลประโยชน์วัยชรา, pon Pray­ot wai charar)
  • Bestat­tungs­geld (ผลประโยชน์งานศพ, pon Pray­ot Ngarn Sop)
  • Leis­tun­gen bei Mut­ter­schaft und Kinder­be­treu­ung (ผลประโยชน์การคลอดบุตรและการดูแลเด็ก, pon Pra­hot garn klort bood lae doo lair dek)

Das thailändis­che Sys­tem hat­te in den let­zten Jahren mit Schwierigkeit­en zu kämpfen

Die Regierung hat die Sozialver­sicherungs­beiträge im Jahr 2022 erhe­blich gekürzt, um die Erhol­ung des Lan­des von der COVID-19-Pan­demie zu unter­stützen, was zu einem Ein­nah­merück­gang von fast 18 Mil­liar­den Baht führte. Natür­lich ist während der Pan­demie auch die Zahl der Arbeit­slosen- und Kranken­fälle gestiegen, was das Sys­tem noch stärk­er belastet hat.

Wer hat in Thai­land Anspruch auf Sozialleistungen?

Im Prinzip hat fast jed­er, der in Thai­land lebt und in das Sozialver­sicherungssys­tem ein­zahlt, Anspruch auf dessen Leis­tun­gen. Die wichtig­ste Aus­nahme sind Regierungs­beamte und Staats­be­di­en­stete, für die es sep­a­rate Sozialleis­tungssys­teme gibt.

Das Erste, was man über die soziale Sicher­heit in Thai­land wis­sen muss, ist, dass es drei Klas­si­fika­tio­nen gibt:

  • Abschnitt 33 (มาตรา, madrah 33)
  • Abschnitt 39 (มาตรา, madrah 39)
  • Abschnitt 40 (มาตรา, madrah 40)

Abschnitt 33

Wenn Sie für einen thailändis­chen Arbeit­ge­ber arbeit­en, wer­den Sie von diesem gemäß Abschnitt 33 für Beiträge reg­istri­ert. Abschnitt 33 bietet den umfassend­sten Ver­sicherungss­chutz und umfasst alle oben aufge­führten Schutz­maß­nah­men. Arbeit­ge­ber und Arbeit­nehmer teilen sich die Beiträge nach Abschnitt 33 zu gle­ichen Teilen.

Sie zahlen also 5 % Ihres Lohns, was ein­er Min­destzahlung von 83 ฿ (bei einem Einkom­men von 1.650 ฿) bis 750 ฿ (bei einem Monats­ge­halt von 15.000 ฿) entspricht. Der Staat leis­tet einen zusät­zlichen, kleineren Beitrag.

Abschnitt 39

Wenn Sie aufhören, für ein Unternehmen in Thai­land zu arbeit­en, erlis­cht Ihr Ver­sicherungss­chutz gemäß Abschnitt 33. An diesem Punkt kön­nen Sie sich dafür entschei­den, frei­willige Sozialver­sicherungs­beiträge nach Abschnitt 39 zu leis­ten. Um sich dafür zu qual­i­fizieren, müssen Sie Ihren Arbeit­splatz inner­halb der let­zten sechs Monate aufgegeben haben und zuvor min­destens ein Jahr lang Beiträge nach Abschnitt 33 gezahlt haben.

Die Beiträge nach Abschnitt 39 betra­gen pauschal ฿432 pro Monat (9 % eines Monat­slohns von beispiel­sweise ฿4.800). Alle nach Abschnitt 33 ver­füg­baren Schutz­maß­nah­men, mit Aus­nahme der Arbeit­slosen­ver­sicherung, wer­den auch nach Abschnitt 39 gewährt. Wenn Sie anschließend wieder für einen thailändis­chen Arbeit­ge­ber arbeit­en, wer­den Sie wieder in Abschnitt 33 überführt.

Abschnitt 40

Wenn die Voraus­set­zun­gen nach §§ 33 und 39 nicht auf Sie zutr­e­f­fen, Sie beispiel­sweise selb­st­ständig tätig sind, kön­nen Sie sich nach § 40 sozialver­sich­ern. Im Gegen­satz zu den anderen bei­den Kat­e­gorien basieren Beiträge und Leis­tun­gen auf einem abgestuften System.

Die drei Beitragsstufen sind:

Plan 1: ฿70 pro Monat

Plan 2:฿100 pro Monat

Plan 3: ฿300 pro Monat

Per­so­n­en, die Beiträge zu Plan 3 leis­ten, haben Anspruch auf eine höhere Absicherung. Weit­ere Infor­ma­tio­nen find­en Sie im Abschnitt zur sozialen Absicherung für Selb­st­ständi­ge weit­er unten.

Wer muss sich in Thai­land für die Sozialver­sicherung anmelden? Abschnitt 33

Wenn Sie bei einem thailändis­chen Arbeit­ge­ber anfan­gen zu arbeit­en, ist dieser dafür ver­ant­wortlich, Sie inner­halb von 30 Tagen nach Ihrem Arbeits­be­ginn für die Sozialver­sicherungs­beiträge anzumelden.

Arbeit­ge­ber müssen Ihre Anmel­dung bei ihrem örtlichen SSO mit dem For­mu­lar SSO 1 – 03 ein­re­ichen. Sie müssen einen Nach­weis über Ihr Aufen­thalt­srecht in Thai­land vor­legen (z.B. Ihr Visum). Nach der Anmel­dung erhal­ten Sie eine Sozialver­sicherungsnum­mer und die Beiträge wer­den automa­tisch von Ihrem monatlichen Gehalt abge­zo­gen. Möglicher­weise wer­den Sie gebeten, als bevorzugten Ort für die medi­zinis­che Ver­sorgung ein örtlich­es Regierungskranken­haus anzugeben.

Abschnitt 39

Sie kön­nen sich bei Ihrem örtlichen SSO für die frei­willige Sozialver­sicherungsab­gabe nach § 39 reg­istri­eren. Sie müssen dazu das For­mu­lar Frei­willige Anmel­dung als Ver­sichert­er nach § 39“ (SSO 1 – 20) aus­füllen und einen Ausweis vor­legen. Sie kön­nen per Banküber­weisung oder bei ein­er Bank, Post­fil­iale, 7‑Eleven oder SSO-Fil­iale Beiträge leis­ten. Ihr Ver­sicherungss­chutz erlis­cht, wenn Sie drei Monate in Folge keine Zahlun­gen leisten.

Abschnitt 40

Wenn Sie zwis­chen 15 und 60 Jahre alt sind und nicht die Voraus­set­zun­gen für Abschnitt 33 oder 39 erfüllen, kön­nen Sie sich online oder bei Ihrem örtlichen SSO für Abschnitt 40 reg­istri­eren. Sie müssen sich ausweisen. In Thai­land arbei­t­ende Expats haben Anspruch auf die gle­iche Sozialver­sicherung wie thailändis­che Staats­bürg­er. Ihr Arbeit­ge­ber ist für Ihre Reg­istrierung im Sys­tem ver­ant­wortlich. Wenn Sie den Arbeit­splatz wech­seln, überträgt das Unternehmen Ihren Ver­sicherungss­chutz in Ihrem Namen.

Geheimtipp

Auch wenn keine Gegen­seit­igkeitsabkom­men mit anderen Län­dern beste­hen, ist es möglich, Ihre thailändis­chen Sozialver­sicherungs­beiträge bei Reisen ins Aus­land zu erhal­ten, solange Sie weit­er­hin Beiträge zahlen.

Sozialver­sicherung und Arbeit­slose­nun­ter­stützung in Thai­land Wer kann Arbeit­slose­nun­ter­stützung erhalten?

Arbeit­slosen­geld (การว่างงาน, garn wang ngarn) ste­ht nur Per­so­n­en zu, die nach Abschnitt 33 ver­sichert sind. Die genauen Leis­tun­gen hän­gen davon ab, warum Sie aufge­hört haben zu arbeiten.

Die Stan­dard­zahlun­gen sind wie folgt:

Grund Vorteil

  • Ver­lust des Arbeit­splatzes durch Kündi­gung Eine Zahlung von 50 % Ihres vorheri­gen Lohns für bis zu 180 Tage
  • Ver­tragsende oder Kündi­gung Eine Zahlung von 30 % Ihres vorheri­gen Gehalts für bis zu 90 Tage
  • Natür­liche Ursachen (z.B. Feuer, Erd­beben, Stürme) Eine Zahlung von 50 % Ihres vorheri­gen Lohns für bis zu 180 Tage

Wie beantra­gen Sie Arbeitslosengeld?

Um Anspruch auf Arbeit­slosen­geld zu haben, müssen Sie in den 15 Monat­en vor der Beendi­gung Ihrer Erwerb­stätigkeit min­destens sechs Monate lang Sozialver­sicherungs­beiträge gezahlt haben. Um einen Anspruch gel­tend zu machen, müssen Sie sich arbeit­s­los melden und inner­halb von 30 Tagen online einen Bericht ein­re­ichen. Anschließend kön­nen Sie bei Ihrem örtlichen SSO eine Zahlungsan­forderung ein­re­ichen, was per Zahlungsan­weisung oder direk­ter Banküber­weisung erfol­gen kann.

Sozialver­sicherung und Kranken­geld in Thai­land Wer hat Anspruch auf Krankengeld?

Kranken­geld (ผลประโยชน์การเจ็บป่วย, pon Pray­ot garn jep buay) ste­ht Per­so­n­en zu, die unter die Abschnitte 33 und 39 fall­en. Der zu zahlende Betrag vari­iert je nach dem Grund Ihrer Erkrankung.

Die Haup­tregeln laut­en wie folgt:

Grund Vorteil

  • Krankheit Volle Deck­ung für medi­zinis­che Behand­lung in einem bes­timmten SSO-Krankenhaus
  • Wenn Sie während Ihrer Krankheit keinen Anspruch auf Lohn­fortzahlung durch Ihren Arbeit­ge­ber haben, erhal­ten Sie bis zu 90 Tage lang (180 Tage/​Jahr) 50 % Ihres Lohns.
  • Bei chro­nis­chen“ Krankheit­en beträgt die Frist bis zu 365 Tage.
  • Ver­let­zun­gen und Not­fälle Als ambu­lanter Patient in einem SSO-Kranken­haus wer­den die tat­säch­lichen Kosten erstattet
  • Als sta­tionär­er Patient kön­nen Sie bis zu ฿700 für Zim­mer- und Verpfle­gungskosten sowie medi­zinis­che Aus­gaben während der ersten 72 Stun­den gel­tend machen.
  • Behand­lung in pri­vat­en Kranken­häusern* Bei Ver­let­zun­gen und Not­fällen sind ambu­lante Behand­lungskosten bis zu 1.000 ฿ erstattungsfähig.
  • Ober­gren­zen für die Erstat­tung sta­tionär­er Behand­lun­gen hän­gen von der erforder­lichen Behand­lung ab.
  • Zah­närztliche Behand­lung Für rou­tinemäßige Zahn­be­hand­lun­gen ist eine Erstat­tung von bis zu ฿900/​Jahr möglich. Für Zah­n­er­satz gel­ten höhere Grenzen.

Wie beantra­gen Sie Krankengeld?

Um Anspruch auf Kranken­geld zu haben, müssen Sie in den 15 Monat­en vor Ihrer ersten medi­zinis­chen Behand­lung min­destens drei Monate lang Sozialver­sicherungs­beiträge gezahlt haben. Wenn Sie eine Erstat­tung der Kranken­hauskosten benöti­gen, müssen Sie den Antrag bei Ihrer örtlichen Sozialver­sicherungs­be­hörde — Face­book, stellen.

Gibt es in Thai­land Leis­tun­gen bei Inva­lid­ität? Wer kann Leis­tun­gen bei Inva­lid­ität erhalten?

Die Entschädi­gung für Behin­derun­gen (ความพิการ, kwarm pigarn) wird in Thai­land in zwei Kat­e­gorien unterteilt: ger­ingfügig“ und schw­er“. Auch wenn die Regierung keine spez­i­fis­chen Behin­derun­gen auflis­tet, wer­den diese wie fol­gt klassifiziert:

  • Ger­ingfügig: 34 – 49 % Kapazitätsverlust
  • Schw­er­wiegend: Ver­lust der Leis­tungs­fähigkeit ab 50 %

Kat­e­gorie Vorteile

  • Leichte Behin­derun­gen: Wenn Sie nicht arbeit­en kön­nen, erhal­ten Sie bis zu 180 Monate lang 30 % Ihres Einkom­mens (max­i­mal ฿3.000/Monat).
  • Schwere Behin­derung Sie erhal­ten lebenslang 50 % Ihres Lohnes

Wie beantra­gen Sie Leis­tun­gen bei Erwerbsunfähigkeit?

Um Anspruch zu haben, müssen Sie min­destens drei Monate lang Beiträge gezahlt haben, bevor Sie arbeit­sun­fähig wer­den. Um einen Anspruch gel­tend zu machen, müssen Sie Ihrer örtlichen SSO — Face­book ein ärztlich­es Attest eines thailändis­chen Kranken­haus­es vorlegen.

Wie sind die Alter­sleis­tun­gen in Thai­land? Wer hat Anspruch auf Altersleistungen?

Wenn Sie min­destens 15 Jahre lang Sozialver­sicherungs­beiträge gemäß §§ 33 oder 39 zahlen, haben Sie bei Rentenein­tritt (ab 55 Jahren) Anspruch auf eine Alter­srente (วัยชรา, wai charah) (SSO-Rente). Der zu zahlende Betrag für 15 Beitrags­jahre beträgt 20 % Ihres durch­schnit­tlichen Lohns, den Sie in den 60 Monat­en vor Ihrer Pen­sion­ierung ver­di­ent haben.

Wenn Sie jedoch mehr als 15 Jahre in das Sozialver­sicherungssys­tem eingezahlt haben, erhal­ten Sie für jedes zusät­zliche Beitrags­jahr weit­ere 1,5 % (z.B. 1,5 % für 16 Jahre, 23 % für 17 Jahre usw.).

Wenn Sie weniger als 15 Beitrags­jahre eingezahlt haben, sind Teilzahlun­gen wie fol­gt möglich:

Beitrags­dauer Auszahlung

  • Weniger als 12 Monate Bei der Pen­sion­ierung erhal­ten Sie eine Pauschal­summe (d. h. eine Alter­srente“) in Höhe der von Ihnen geleis­teten Beiträge
  • Mehr als 12 Monate, weniger als 15 Jahre Erhal­ten Sie eine Alter­srente“, die Ihren Beiträ­gen, den Beiträ­gen Ihres Arbeit­ge­bers und allen anderen von der SSO fest­gelegten Leis­tun­gen entspricht
  • Wenn ein Arbeit­nehmer Anspruch auf eine SSO-Rente hat, jedoch inner­halb von fünf Jahren ver­stirbt, erhal­ten seine näch­sten Ange­höri­gen eine ein­ma­lige Zahlung in Höhe des Zehn­fachen der monatlichen Renten­zahlung, auf die der Ver­stor­bene Anspruch hatte.

Wie beantra­gen Sie Leis­tun­gen im Alter?

Das nor­male Rentenein­trittsalter liegt in Thai­land bei 60 Jahren. Arbeit­nehmer, die im Sozialver­sicherungssys­tem ver­sichert sind, haben jedoch bere­its ab 55 Jahren Anspruch auf Altersleistungen.

Sozialver­sicherung für Ster­begeld und Bestat­tungsleis­tun­gen Wer hat Anspruch auf Ster­begeld und Bestattungsleistungen?

Die näch­sten Ange­höri­gen ein­er ver­sicherten Per­son haben Anspruch auf eine Bestat­tungs­bei­hil­fe (ทุนช่วยเหลืองานศพ) in Höhe von ฿40.000 und eine lohn­ab­hängige Entschädi­gungszahlung bei ihrem Tod (การตาย, garn die).

  • Wenn der Ver­stor­bene 10 Jahre oder länger Sozialver­sicherungs­beiträge gezahlt hat, beträgt die Entschädi­gung 50 % seines durch­schnit­tlichen Jahreslohns.
  • Wenn er zwis­chen drei und zehn Jahre lang Beiträge gezahlt hat, beträgt die Entschädi­gung 50 % seines durch­schnit­tlichen Lohns für vier Monate.

Wie beantra­gen Sie Bestat­tungs- und Sterbegeld?

Um Anspruch auf Ster­begeld zu haben, muss der Ver­stor­bene in den sechs Monat­en vor seinem Tod min­destens einen Monat lang Sozialver­sicherungs­beiträge gezahlt haben.

Gibt es in Thai­land eine all­ge­meine Krankenversicherung?

In Thai­land gibt es drei Hauptwege, um öffentliche Gesund­heitsver­sorgung (การดูแลสุขภาพ) zu erhalten:

  • Sozialver­sicherungssys­tem (ระบบประกันสังคม)
  • Uni­ver­sal Cov­er­age Scheme (UCS — โครงการความคุ้มครองสากล)
  • Medi­zinis­ches Leis­tungssys­tem für Beamte (CSMBS — mehr

Wenn Sie für einen thailändis­chen Arbeit­ge­ber arbeit­en, wer­den Sie automa­tisch in das Sozialver­sicherungssys­tem aufgenom­men und haben Zugang zur öffentlichen Gesund­heitsver­sorgung in staatlichen Krankenhäusern.

Beschäftigte im öffentlichen Sek­tor sind im Rah­men des Uni­ver­sal Cov­er­age Scheme (UCS) ver­sichert und wer­den nicht durch indi­vidu­elle Beiträge, son­dern durch Steuern finanziert.

Wenn Sie Beamter oder Regierungsangestell­ter sind, sind Sie im Rah­men des Civ­il Ser­vant Med­ical Ben­e­fit Scheme (CSMBS) versichert.

Diese Pro­gramme deck­en keine Expats ab, die selb­st­ständig oder arbeit­s­los sind oder nach Thai­land ziehen, um dort ihren Ruh­e­s­tand zu verbringen.

Stattdessen müssen sie eine sep­a­rate pri­vate Kranken­ver­sicherung abschließen. Viele Expats entschei­den sich trotz Zugang zum öffentlichen Gesund­heitswe­sen für eine pri­vate Ver­sicherung, da sie von kürz­eren Wartezeit­en, einem umfassenderen Net­zw­erk an Spezial­is­ten und ein­er voll­ständi­gen medi­zinis­chen Abdeck­ung prof­i­tieren können.

Sozialver­sicherung, Mut­ter­schafts- und Kindergeld in Thailand

In Thai­land gibt es zwei Haupt­for­men von Kindergeld für junge Eltern: Geburts­geld und Kindergeld.

Geburts­geld

Es gibt drei Kat­e­gorien von Geburtsgeld:

  1. Kosten für Schwanger­schaftsvor­sorge: *Deckt fünf vorge­burtliche Besuche bis zu einem Höch­st­be­trag von ฿1.500 ab
  2. Geburts­geld: *Eine Pauschale von ฿15.000, die bei der Geburt des Kindes gezahlt wird, auch wenn nur der Vater — und nicht die Mut­ter — sozialver­sichert ist
  3. Mut­ter­schaft­surlaub*: 90 Tage lang wird 50 % des Jahre­seinkom­mens der Mut­ter gezahlt.

Um Anspruch darauf zu haben, muss sie in den 15 Monat­en vor der Geburt des Kindes min­destens fünf Monate lang Beiträge gezahlt haben.

Kindergeld

Eltern mit Sozialver­sicherungss­chutz erhal­ten eine monatliche Pauschale von ฿600 pro Kind bis zum Alter von sechs Jahren (max­i­mal drei Kinder), die bei Aus­gaben wie der Kinder­be­treu­ung helfen kann. Diese Unter­stützung wird nur Per­so­n­en gewährt, die in den drei Jahren vor der Antrag­stel­lung min­destens ein Jahr lang Sozialver­sicherungs­beiträge gezahlt haben.

Selb­st­ständi­ge und Freiberu­fler in Thailand

Selb­st­ständi­ge in Thai­land kön­nen durch frei­willige Beiträge gemäß Abschnitt 40 sozialver­sichert sein. Es ste­hen Ihnen die drei Beitragsstufen wie unten aufge­führt zur Verfügung.

Unfall- und Krankheitsentschädigung

Voraus­set­zung hier­für ist, dass Sie in drei der vier Monate unmit­tel­bar vor dem Unfall oder der Krankheit Beiträge gezahlt haben.

Bedin­gung Plan 1 (฿70/​Monat) Plan 2 (฿100/​Monat) Plan 3 (฿300/​Monat)

  • Min­destens ein­tägiger Kranken­hausaufen­thalt ฿300 pro Tag
  • Anord­nung zur Ruhe für min­destens drei Tage (kein Kranken­hausaufen­thalt) ฿200 pro Tag ฿200 pro Tag ฿200 pro Tag
  • Ambu­lante Behand­lung ฿50 pro Fall — ฿50 pro Fall — Nicht abgedeckt

Per­so­n­en, die in Plan 3 ein­zahlen (฿300 pro Monat), haben Anspruch auf 90 Tage Ver­sicherungss­chutz pro Jahr, während Per­so­n­en, die in Plan 1 und 2 ein­zahlen, Anspruch auf 30 Tage Ver­sicherungss­chutz pro Jahr haben.

Inva­lid­ität­sentschädi­gung

Es gibt vier Stufen der Inva­lid­ität­sentschädi­gung, die sich nach der Dauer Ihrer Beitragszahlun­gen unterscheiden.

Beitragsmonate vor Ein­tritt der Erwerb­sun­fähigkeit Monatliche Auszahlun­gen

  1. 6 der 10 Monate ฿500
  2. 12 der 20 Monate ฿650
  3. 24 der 40 Monate ฿800
  4. 36 der 60 Monate ฿1.000

Wenn Sie in Plan 3 ein­zahlen, erhal­ten Sie die Entschädi­gung lebenslang.

Die Pläne 1 und 2 deck­en Sie jedoch nur 15 Jahre lang ab. Darüber hin­aus haben Per­so­n­en, die in Plan 3 ein­zahlen, Anspruch auf einen Bestat­tungszuschuss von 50.000 ฿, im Ver­gle­ich zu 25.000 ฿ für Per­so­n­en mit Plan 1 und 2.

Ster­be­fal­lleis­tun­gen

Um Anspruch auf Ster­begeld zu haben, muss der Ver­stor­bene in min­destens sechs der zwölf Monate vor seinem Tod Beiträge gezahlt haben.

  • Der Stan­dard-Beerdi­gungszuschuss beträgt 25.000 ฿ (Pläne 1 und 2) und steigt auf 50.000 ฿, wenn der Ver­stor­bene Beiträge gemäß Plan 3 geleis­tet hat.
  • Eine zusät­zliche Zahlung von 8.000 ฿ ste­ht Per­so­n­en zu, die Beiträge zu Plan 1 oder Plan 2 geleis­tet haben, sofern sie dies min­destens fünf Jahre lang getan haben.

Alter­sleis­tun­gen

Ab dem Alter von 60 Jahren haben Sie Anspruch auf Alter­sleis­tun­gen, wenn Ihr Ver­sicherungssta­tus nach Abschnitt 40 endet. Der Staat stockt Ihre Beiträge um fol­gende Beträge auf:

Plan Ihr Beitrag/​Monat Staatlich­er Beitrag/​Monat

  1. 1 ฿70 Keine
  2. 2 ฿100 ฿50
  3. 3 € 300 € 150 €

Tat­säch­lich kön­nen Sie zusät­zliche Rat­en von bis zu 1.000 ฿ pro Monat leis­ten, der staatliche Zuschuss ist jedoch auf 150 ฿ begren­zt. Bei Ihrer Pen­sion­ierung haben Sie Anspruch auf eine Pauschalzahlung, die auf Ihren und den Beiträ­gen des Staates basiert. Wenn Sie min­destens 15 Jahre lang in Plan 3 ein­zahlen, haben Sie Anspruch auf einen zusät­zlichen Zuschuss von ฿10.000.

Teilzeitbeschäftigte, Ger­ingver­di­ener und Stu­den­ten in Thailand

Da die Sozialver­sicherungs­beiträge in Thai­land niedrig begin­nen, soll­ten Teilzeitbeschäftigte und Ger­ingver­di­ener den­noch Anspruch auf Ver­sicherungss­chutz haben. Stu­den­ten und Studierende, die an Bil­dung­sein­rich­tun­gen arbeit­en, haben jedoch keinen Anspruch auf Sozialversicherung.

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