10 Dinge, die Touristen über Cannabis in Thailand wissen müssen

Thai­lands ver­rück­te Cannabis­ge­set­ze kön­nen schw­er zu durch­schauen sein. Deshalb hat das Gesund­heitsmin­is­teri­um einen Leit­faden mit dem Titel 10 Dinge, die Touris­ten über Cannabis in Thai­land wis­sen müssen” her­aus­gegeben, um ange­hen­den Cannabis­touris­ten zu helfen, sich aus Schwierigkeit­en herauszuhalten.

Seit die Mar­i­hua­napflanze (“Gan­cha” in der thailändis­chen Sprache) am 9. Juni dieses Jahres von der thailändis­chen Liste der Betäubungsmit­tel der Kat­e­gorie 5 gestrichen wurde, ist Thai­land zum Ams­ter­dam Asiens” gewor­den, und über­all im Kön­i­gre­ich tauchen Cannabis­ab­gabestellen und ‑geschäfte auf.

Der thailändis­che Gesund­heitsmin­is­ter Anutin Charn­vi­rakul erk­lärte, die Entkrim­i­nal­isierung von Cannabis diene auss­chließlich der medi­zinis­chen Ver­wen­dung und der Schaf­fung wirtschaftlich­er Möglichkeit­en für die thailändis­che Bevölkerung.

Diese leere Behaup­tung wurde nicht mit Rechtsvorschriften unter­mauert, die den Freizeitkon­sum von Cannabis ver­hin­dern wür­den, der, was nie­man­den über­rascht, in die Höhe geschnellt ist.

Cannabis ist ein kon­trol­liertes Kraut”, was bedeutet, dass es nicht an Per­so­n­en unter 20 Jahren verkauft wer­den darf, nicht an schwan­gere oder stil­lende Frauen und nicht über Verkauf­sauto­mat­en oder über Online-Kanäle.

Aus Cannabis hergestellte Extrak­te dür­fen keinen höheren THC-Gehalt als 0,2 % aufweisen, wie z. B. Öle oder Lebensmittel.

Der vielle­icht wichtig­ste Tipp, den Touris­ten wis­sen müssen, ist Nr. 8 — das Rauchen von Cannabis an öffentlichen Orten ist ille­gal und wird mit Gefäng­nis bestraft.

10 Dinge, die Touris­ten über Cannabis in Thai­land wis­sen müssen

1. Das Mit­führen von Samen oder Teilen der Cannabispflanze von und nach Thai­land für den per­sön­lichen Gebrauch ist nicht erlaubt

Importiertes Cannabis gilt immer noch als Betäubungsmit­tel. Die Ein­fuhr von Samen erfordert eine Genehmi­gung des Landwirtschaftsministeriums.

2. Der Anbau von Cannabis ist legal, allerd­ings ist eine Reg­istrierung in der App Plook Gan­ja” der Lebens­mit­tel- und Dro­gen­be­hörde erforderlich.

Dies ist für Touris­ten nicht so rel­e­vant, da für die Reg­istrierung eine thailändis­che ID-Num­mer erforder­lich ist.

3. Die Ver­wen­dung von Cannabis­blüten­knospen für die Forschung, den Export und die Ver­ar­beitung zu kom­merziellen Zweck­en erfordert eine Genehmigung.

Cannabis­blüten sind ein kon­trol­liertes Kraut”, so dass ihre Ver­wen­dung zu Geschäfts- und Forschungszweck­en eine Genehmi­gung der Abteilung für tra­di­tionelle und alter­na­tive thailändis­che Medi­zin erfordert.

4. Per­so­n­en unter 20 Jahren, Schwan­gere und stil­lende Frauen dür­fen Cannabis nur unter Auf­sicht von medi­zinis­chem Fach­per­son­al konsumieren.

Bes­timmte Grup­pen dür­fen Cannabis nicht eigen­ständig kon­sum­ieren, um die Risiken zu minimieren.

5. Der Besitz von Extrak­ten mit einem THC-Gehalt von mehr als 0,2 % und syn­thetis­chem THC ist genehmigungspflichtig.

Cannabis­blüten mit hohem THC-Gehalt sind legal. Wird jedoch aus der Blüte ein Extrakt hergestellt, das mehr als 0,2 % THC enthält, so gilt es weit­er­hin als Betäubungsmit­tel der Kat­e­gorie 5. Syn­thetis­ches THC wird als Kat­e­gorie 1 eingestuft.

6. Cannabishaltige Speisen sind in zuge­lasse­nen Restau­rants erhältlich.

Nach dem Lebens­mit­telge­setz dür­fen Cannabis­blüten nicht in Lebens­mit­teln oder anderen Lebens­mit­teln ver­wen­det wer­den, aber andere Teile kön­nen ver­wen­det werden.

Restau­rants sind verpflichtet, ihre Kun­den vor dem Verzehr eines Gerichts, das Kun­den enthält, darüber zu informieren.

7. Zuge­lassene Cannabis-Gesund­heit­spro­duk­te sind über bes­timmte Kanäle zugänglich

Kos­metis­che Pro­duk­te, Lebens­mit­tel (nicht für Säuglinge) und pflan­zliche Pro­duk­te dür­fen Cannabis enthal­ten (alle Teile der Pflanze außer der Blüte). Für den Kauf von pflan­zlichen Arzneimit­teln, die Cannabi­sex­trakt enthal­ten, ist eine ärztliche Ver­schrei­bung erforder­lich. Tra­di­tionelle Cannabis­prä­parate sind in staatlichen Kranken­häusern, Pri­vatk­liniken und Apotheken erhältlich.

8. Das Rauchen von Cannabis an öffentlichen Orten, ein­schließlich Schulen und Einkauf­szen­tren, ist illegal.

Das Rauchen von Cannabis zu Freizeitzweck­en in der Öffentlichkeit wird mit ein­er Frei­heitsstrafe von bis zu drei Monat­en, ein­er Geld­strafe von bis zu 25.000 Baht oder bei­dem bestraft.

9. Ver­mei­den Sie es, nach dem Kon­sum von Cannabis Auto zu fahren

Cannabis kann das Urteilsver­mö­gen, die motorische Koor­di­na­tion und die Reak­tion­szeit beein­trächti­gen. Führen Sie kein Fahrzeug, nach­dem Sie Cannabis kon­sum­iert haben, da dies zu einem Unfall führen kann.

10. Wer ern­sthafte uner­wün­schte Fol­gen des Cannabiskon­sums hat, sollte ärztliche Hil­fe in Anspruch nehmen

Gängige Neben­wirkun­gen wie Mundtrock­en­heit, Durst, Schläfrigkeit und Schwindel­ge­fühl kön­nen zu Hause durch Trinken von Wass­er und Ruhe behoben werden.

Touris­ten in Thai­land, die ern­sthafte Neben­wirkun­gen von Cannabis wie Herz­in­farkt, unregelmäßiger Herz­schlag, Brust­beschw­er­den, Ohn­macht oder schw­eres Erbrechen erfahren, soll­ten drin­gend ärztliche Hil­fe in Anspruch nehmen.

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