Auch im Urlaub läuft nicht immer alles glatt. In manchen Ländern ist das Risiko, Opfer eines Unfalls oder einer Straftat zu werden, sogar höher als daheim. Ob das bei einem Thailandurlaub der Fall ist, hängt stark davon ab, wo man unterwegs ist und wie man sich verhält. Stößt einem aber tatsächlich etwas zu, kann das im Urlaub natürlich besonders ärgerlich sein und die Situation kompliziert machen. Schmerzensgeld einzufordern, kann eine Option zur Wiedergutmachung sein.
Schmerzensgeldansprüche im Urlaub
Schmerzensgeld soll als Ausgleich für immaterielle Schäden dienen, wie sie zum Beispiel durch einen fremdverschuldeten Unfall entstehen. Bei solchen Schäden kann es sich um körperliche und seelische Schmerzen, aber auch um Unannehmlichkeiten oder Spätfolgen handeln. Auch für einen sogenannten Haushaltsführungsschaden, wenn man also infolge eines erlittenen Schadens den Haushalt nicht mehr führen kann, kann es Kompensationszahlungen geben.
Schmerzensgeldansprüche können schnell und aus verschiedensten Gründen auch im Urlaub entstehen: ein Unfall im schlecht gewarteten Reisebus, ein Sturz auf der kaputten Treppenstufe im Hotel oder ein unvorsichtiger Fahrer im chaotischen thailändischen Straßenverkehr.
Vielleicht verletzt man sich nur leicht, muss aber deshalb den Urlaub abbrechen. Aber auch wirklich schlimme Folgen, wie eine Querschnittslähmung nach Unfall, sind denkbar.
In jedem Fall kann ein Anwalt für Schmerzensgeld in solchen Situationen die richtige Anlaufstelle sein.
Schmerzensgeld einfordern: Wer ist zuständig?
Zunächst stellt sich im Urlaub die Frage, ob und wo möglicherweise ein Anwalt Schmerzensgeld einfordern könnte. Das hängt natürlich von Schadensszenario ab. Verunfallt der verkehrsuntüchtige Reisebus des deutschen Reiseveranstalters und man möchte für das erlittene Schädelhirntrauma Schmerzensgeld erhalten, sind deutsche Gerichte zuständig. Ein Anwalt für Personenschaden kann dazu beraten und die nötigen Schritte einleiten. Wichtig: Um das Schmerzensgeld bei Schädelhirntrauma möglichst erfolgreich durchsetzen zu können, sollte bereits in Thailand alles medizinisch dokumentiert werden.
Auch wer durch Sicherheitsmängel im Hotel Schäden erleidet, kann das mitunter beim Reiseveranstalter geltend machen.
Schwieriger wird es natürlich, wenn eine Schmerzensgeldforderung in Thailand durchgesetzt werden muss. Erfahrungsgemäß funktioniert eine zivilrechtliche Abwicklung durch die Versicherungen der Beteiligten, zum Beispiel nach Verkehrsunfällen, aber häufig recht gut. Deshalb ist es grundsätzlich empfehlenswert, das Vorgehen zunächst immer mit der eigenen Versicherung abzustimmen. Auch in solchen Fällen sollte natürlich möglichst auf gute eigene, polizeiliche und medizinische Dokumentation der Vorgänge und Schäden geachtet werden, damit gegebenenfalls ein Anwalt Schmerzensgeld erfolgreich einfordern kann.
Vorsicht im thailändischen Verkehr
Selbst einen Schaden zu erleiden und über einen Anwalt Schmerzensgeld erkämpfen zu müssen, ist sicherlich nicht wünschenswert. In Thailand kann es jedoch auch leicht passieren, dass man selbst mit einer Schmerzensgeldforderung konfrontiert wird. Vor allem im Straßenverkehr kann das schnell der Fall sein. Der Verkehr läuft in Thailand nämlich längst nicht so geordnet ab, wie man das aus Deutschland kennt. Nicht ohne Grund zählen thailändischen Straßen zu den gefährlichsten der Welt.
Das Thema Schmerzensgeld spielt dabei manchmal eine ganz besondere Rolle, denn nicht jede Forderung ist hier gerechtfertigt. Trickbetrug durch simulierte Unfälle kommt immer wieder vor. Und wer nicht zufällig mit den Aufnahmen einer Dashcam die wahren Geschehnisse dokumentieren kann, hat mitunter Pech.
Unerfahrene Thailandurlauber überlegen sich also besser ganz genau, ob sie sich dort selbst hinter das Steuer eines Fahrzeugs setzen möchten.